Rohwasserüberwachung

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Die gesetzliche Grundlage zur Überwachung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung bildet Paragraph 62 des Brandenburgischen Wassergesetzes. Dieser verpflichtet die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen zur kontinuierlichen Rohwasserüberwachung und bildet gleichzeitig die Basis einer qualitätsgerechten Aufbereitung des Rohwassers zu Reinwasser. Die zuständige Wasserbehörde kann in Abhängigkeit von

  • der Bedeutung des Wasserwerks,
  • der hydrogeologischen Situation,
  • der Landnutzung und
  • sonstiger auf das Grundwasser einwirkender Faktoren

die Art, den Umfang und die Häufigkeit von Untersuchungen anordnen. Ziel der Rohwasserüberwachung ist es, Gefährdungen für die Wassergewinnung rechtzeitig zu erkennen und diesen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

Im Land Brandenburg wird ausschließlich Grundwasser beziehungsweise Uferfiltrat für die Trinkwassergewinnung genutzt. Das mittels Brunnen geförderte und unbehandelte Grundwasser wird als Rohwasser bezeichnet. Bei der Überwachung der Rohwasserbeschaffenheit werden die an Förderbrunnen entnommenen Wasserproben mit chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Methoden analysiert. Die Überwachung des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerks erfolgt an Grundwassermessstellen, die als Vorfeldmessstellen bezeichnet werden. Die ermittelten Analysendaten sind Grundlage für die Bewirtschaftung des Grundwassers im Sinne des Wasserrechts.

Rohwasser ist aufgrund der geologischen und hydrochemischen Bedingungen in den brandenburgischen Grundwasserleitern häufig sauerstoffarm. In einigen Regionen Brandenburgs wird es durch erhöhte Eisen-, Mangan- und Ammoniumgehalte charakterisiert, die häufig die Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung überschreiten. Durch Einsatz verschiedener physikalischer und chemischer Verfahren bei der Wasseraufbereitung erfolgt eine Reduzierung dieser Stoffe, so dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung am Ausgang des Wasserwerkes eingehalten werden.

Proben aus Grundwassermessstellen lassen allgemein nur eine lokale (punktuelle) Einschätzung der Beschaffenheit zu. Dagegen repräsentieren die Rohwasserproben eines aktiven Wasserwerksbrunnens dessen Einzugsgebiet – dem Gebiet, aus dem das sich aus Niederschlag erneuernde Grundwasser den Brunnenfiltern zuströmt. Damit ist eine großräumig gemittelte Aussage zur Grundwasserbeschaffenheit dieser Fläche möglich.

Im Landesamt für Umwelt werden seit dem Jahr 2003 Stammdaten von Rohwasserbrunnen und Vorfeldmessstellen, deren Grundwasserstands- und –beschaffenheitsdaten sowie Fördermengen bei den Wasserversorgern regelmäßig abgefragt und ausgewertet. Im Jahr 2024 wurde dazu ein Bericht unter dem Titel „Rohwasserbeschaffenheit Land Brandenburg 2010 – 2019 " veröffentlicht, in dem diese Beschaffenheitsdaten des Rohwassers für den genannten Zeitraum analysiert wurden.

Grundlage für die Erhebung dieser Daten im Land Brandenburg bildet derzeit noch der Erlass W/16/1999 des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Brandenburg (MUNR) sowie die Ende 2023 beschlossene Verordnung über Trinkwassereinzugsgebiete. Im aktuellen Projekt werden die Daten für den Zeitraum 2020/2022 recherchiert, nach vorheriger Datenprüfung in eine Datenbank importiert und in einem umfangreichen Abschlussbericht ausgewertet und interpretiert. Alle in der Datenbank neu erfassten Analysedaten wurden auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls korrigiert beziehungsweise für die Auswertung gesperrt.

Mit Stand November 2023 existieren im Land Brandenburg 82 Wasserversorger, die 375 Wasserwerke betreiben. Zu deren Bestand gehören etwa 1837 aktive Brunnen und etwa 3268 Grundwassermessstellen.

Die gesetzliche Grundlage zur Überwachung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung bildet Paragraph 62 des Brandenburgischen Wassergesetzes. Dieser verpflichtet die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen zur kontinuierlichen Rohwasserüberwachung und bildet gleichzeitig die Basis einer qualitätsgerechten Aufbereitung des Rohwassers zu Reinwasser. Die zuständige Wasserbehörde kann in Abhängigkeit von

  • der Bedeutung des Wasserwerks,
  • der hydrogeologischen Situation,
  • der Landnutzung und
  • sonstiger auf das Grundwasser einwirkender Faktoren

die Art, den Umfang und die Häufigkeit von Untersuchungen anordnen. Ziel der Rohwasserüberwachung ist es, Gefährdungen für die Wassergewinnung rechtzeitig zu erkennen und diesen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

Im Land Brandenburg wird ausschließlich Grundwasser beziehungsweise Uferfiltrat für die Trinkwassergewinnung genutzt. Das mittels Brunnen geförderte und unbehandelte Grundwasser wird als Rohwasser bezeichnet. Bei der Überwachung der Rohwasserbeschaffenheit werden die an Förderbrunnen entnommenen Wasserproben mit chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Methoden analysiert. Die Überwachung des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerks erfolgt an Grundwassermessstellen, die als Vorfeldmessstellen bezeichnet werden. Die ermittelten Analysendaten sind Grundlage für die Bewirtschaftung des Grundwassers im Sinne des Wasserrechts.

Rohwasser ist aufgrund der geologischen und hydrochemischen Bedingungen in den brandenburgischen Grundwasserleitern häufig sauerstoffarm. In einigen Regionen Brandenburgs wird es durch erhöhte Eisen-, Mangan- und Ammoniumgehalte charakterisiert, die häufig die Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung überschreiten. Durch Einsatz verschiedener physikalischer und chemischer Verfahren bei der Wasseraufbereitung erfolgt eine Reduzierung dieser Stoffe, so dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung am Ausgang des Wasserwerkes eingehalten werden.

Proben aus Grundwassermessstellen lassen allgemein nur eine lokale (punktuelle) Einschätzung der Beschaffenheit zu. Dagegen repräsentieren die Rohwasserproben eines aktiven Wasserwerksbrunnens dessen Einzugsgebiet – dem Gebiet, aus dem das sich aus Niederschlag erneuernde Grundwasser den Brunnenfiltern zuströmt. Damit ist eine großräumig gemittelte Aussage zur Grundwasserbeschaffenheit dieser Fläche möglich.

Im Landesamt für Umwelt werden seit dem Jahr 2003 Stammdaten von Rohwasserbrunnen und Vorfeldmessstellen, deren Grundwasserstands- und –beschaffenheitsdaten sowie Fördermengen bei den Wasserversorgern regelmäßig abgefragt und ausgewertet. Im Jahr 2024 wurde dazu ein Bericht unter dem Titel „Rohwasserbeschaffenheit Land Brandenburg 2010 – 2019 " veröffentlicht, in dem diese Beschaffenheitsdaten des Rohwassers für den genannten Zeitraum analysiert wurden.

Grundlage für die Erhebung dieser Daten im Land Brandenburg bildet derzeit noch der Erlass W/16/1999 des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Brandenburg (MUNR) sowie die Ende 2023 beschlossene Verordnung über Trinkwassereinzugsgebiete. Im aktuellen Projekt werden die Daten für den Zeitraum 2020/2022 recherchiert, nach vorheriger Datenprüfung in eine Datenbank importiert und in einem umfangreichen Abschlussbericht ausgewertet und interpretiert. Alle in der Datenbank neu erfassten Analysedaten wurden auf Plausibilität geprüft und gegebenenfalls korrigiert beziehungsweise für die Auswertung gesperrt.

Mit Stand November 2023 existieren im Land Brandenburg 82 Wasserversorger, die 375 Wasserwerke betreiben. Zu deren Bestand gehören etwa 1837 aktive Brunnen und etwa 3268 Grundwassermessstellen.