Hochwasserschäden können auch über die Grenzen von festgesetzten Überschwemmungsgebieten hinausreichen. Die Flächen, die seltener als einmal alle 100 Jahre überflutet werden, sind Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten. Für diese Gebiete gilt entsprechend Paragraph 78b des Wasserhaushaltsgesetz.