Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften

""
""

Zu den Aufgaben der Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften gehört die Grundlagenarbeit in den Bereichen NATURA 2000, nationaler und internationaler Biotop- und Artenschutz sowie die Landschaftsplanung und -entwicklung. Weiterhin werden Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen erarbeitet und umgesetzt. Außerdem werden naturschutzfachliche Stellungnahmen im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren erarbeitet und abgegeben.
Darüber hinaus werden die 14 Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs betreut und verwaltet.

Die Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften wird von Dr. Dorothee Bader geleitet.

Zu den Aufgaben der Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften gehört die Grundlagenarbeit in den Bereichen NATURA 2000, nationaler und internationaler Biotop- und Artenschutz sowie die Landschaftsplanung und -entwicklung. Weiterhin werden Maßnahmen zum Schutz von Arten und Lebensräumen erarbeitet und umgesetzt. Außerdem werden naturschutzfachliche Stellungnahmen im Rahmen von Planungs- und Genehmigungsverfahren erarbeitet und abgegeben.
Darüber hinaus werden die 14 Nationalen Naturlandschaften Brandenburgs betreut und verwaltet.

Die Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften wird von Dr. Dorothee Bader geleitet.

  • Referat N1: Naturschutz in Planungs- und Genehmigungsverfahren

    Das Referat N1 erarbeitet naturschutzfachliche Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) sowie der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustVO).
    In den Stellungnahmen prüfen Mitarbeitende des Referates die rechtskonforme Anwendung der Eingriffsregelung, die Anwendung der Regelungen zum besonderen Artenschutz und mögliche Auswirkungen auf Schutzausweisungen, zum Beispiel auf NATURA 2000-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete.
    Des Weiteren werden arten-, flächen- und biotopschutzrechtliche Anträge bearbeitet.

    Das Referat N1 erarbeitet naturschutzfachliche Stellungnahmen in Planungs- und Genehmigungsverfahren auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) sowie der Naturschutzzuständigkeitsverordnung (NatSchZustVO).
    In den Stellungnahmen prüfen Mitarbeitende des Referates die rechtskonforme Anwendung der Eingriffsregelung, die Anwendung der Regelungen zum besonderen Artenschutz und mögliche Auswirkungen auf Schutzausweisungen, zum Beispiel auf NATURA 2000-Gebiete, Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete.
    Des Weiteren werden arten-, flächen- und biotopschutzrechtliche Anträge bearbeitet.

  • Referat N2: Umsetzung Natura 2000

    Das Referat N2 ist für Umsetzung von Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten Brandenburgs zuständig. Zu den Natura 2000-Gebieten gehören alle Gebiete, die aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Netzes an Schutzgebieten, das den Erhalt von Arten und Lebensraumtypen zum Ziel hat, die von gesamteuropäischem Interesse sind.

    Zur Umsetzung von Natura 2000 in Brandenburg unterstützt das Referat das Ministerium bei der Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten. In den Gebieten, in denen der Schutzzweck auch durch eine naturverträgliche Bewirtschaftung oder Landschaftspflege erreicht werden kann, schließen Mitarbeiter des Referates Verträge mit Eigentümern, Landnutzern oder Landschaftspflegevereinen ab. Das Referat ist für die landesweite Koordinierung von Landschaftspflegemaßnahmen zuständig und berät Antragsteller für investive Naturschutzmaßnahmen nach der Richtlinie Natürliches Erbe und Biologische Vielfalt.

    Darüber hinaus bereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates im Zuge der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die Entscheidung des Umweltministeriums vor, ob und wie Flächen in Landschaftsschutzgebieten genutzt werden dürfen.

    Das Referat N2 ist für Umsetzung von Maßnahmen in den Natura 2000-Gebieten Brandenburgs zuständig. Zu den Natura 2000-Gebieten gehören alle Gebiete, die aufgrund der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder der Europäischen Vogelschutzrichtlinie geschützt sind. Diese Gebiete sind Teil des europaweiten Netzes an Schutzgebieten, das den Erhalt von Arten und Lebensraumtypen zum Ziel hat, die von gesamteuropäischem Interesse sind.

    Zur Umsetzung von Natura 2000 in Brandenburg unterstützt das Referat das Ministerium bei der Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten. In den Gebieten, in denen der Schutzzweck auch durch eine naturverträgliche Bewirtschaftung oder Landschaftspflege erreicht werden kann, schließen Mitarbeiter des Referates Verträge mit Eigentümern, Landnutzern oder Landschaftspflegevereinen ab. Das Referat ist für die landesweite Koordinierung von Landschaftspflegemaßnahmen zuständig und berät Antragsteller für investive Naturschutzmaßnahmen nach der Richtlinie Natürliches Erbe und Biologische Vielfalt.

    Darüber hinaus bereiten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Referates im Zuge der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen die Entscheidung des Umweltministeriums vor, ob und wie Flächen in Landschaftsschutzgebieten genutzt werden dürfen.

  • Referat N3: Grundlagen Natura 2000 / Monitoring

    Im Referat N3 werden die fachlichen Grundlagen für den Schutz und das Management von Lebensräumen und Arten in Brandenburg nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erarbeitet. Die hierfür an die Europäische Kommission gemeldeten FFH-Gebiete sind Teil des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dieses Schutzgebietsnetz hat die Sicherung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Arten und Lebensraumtypen zum Ziel, die von gesamteuropäischem Interesse sind.
    Das Referat N3 erstellt landesweite, fachliche Vorgaben für:

    • die Erfassung von Arten und Lebensraumtypen
    • den Schutz von Arten und Lebensraumtypen
    • das Management von Arten und Lebensraumtypen
    • die Überwachung des Zustandes und der Entwicklung der Natura 2000-Gebiete, ihrer geschützten Arten und Lebensraumtypen
    • die Inhalte von Schutzgebietsverordnungen
    • die Entwicklung von Förderprogrammen

    Alle sechs Jahre erfolgt die Berichterstattung über den Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie an die Europäische Union. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die zentrale Datenhaltung, Auswertung und kartografische Aufbereitung naturschutzfachlicher Daten. Hierzu zählen Daten zu Schutzgebieten des Landes Brandenburg, zu Biotopen und zu verschiedenen Artengruppen (Säuger, Amphibien, Reptilien, Insekten, Mollusken). Diese Daten werden zum Beispiel für naturschutzfachliche Planungen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren bereitgestellt. Die Naturschutzstationen Zippelsförde und Rhinluch sind für das FFH-Monitoring, Artenschutzmaßnahmen sowie die wissenschaftliche Datenerfassung und -auswertung von Säugetieren,  Amphibien und Reptilien zuständig. Außerdem erarbeitet das Referat fachliche Grundlagen für die Kartierung und Bewertung gesetzlich geschützter Biotope in Brandenburg und führt das landesweite Verzeichnis der  gesetzlich geschützten Biotope. Darüber hinaus koordiniert das Referat die Erstellung der Roten Listen gefährdeter Pflanzen und Tiere.

    Im Referat N3 werden die fachlichen Grundlagen für den Schutz und das Management von Lebensräumen und Arten in Brandenburg nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) erarbeitet. Die hierfür an die Europäische Kommission gemeldeten FFH-Gebiete sind Teil des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Dieses Schutzgebietsnetz hat die Sicherung oder Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes von Arten und Lebensraumtypen zum Ziel, die von gesamteuropäischem Interesse sind.
    Das Referat N3 erstellt landesweite, fachliche Vorgaben für:

    • die Erfassung von Arten und Lebensraumtypen
    • den Schutz von Arten und Lebensraumtypen
    • das Management von Arten und Lebensraumtypen
    • die Überwachung des Zustandes und der Entwicklung der Natura 2000-Gebiete, ihrer geschützten Arten und Lebensraumtypen
    • die Inhalte von Schutzgebietsverordnungen
    • die Entwicklung von Förderprogrammen

    Alle sechs Jahre erfolgt die Berichterstattung über den Erhaltungszustand der Arten und Lebensraumtypen nach FFH-Richtlinie an die Europäische Union. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt ist die zentrale Datenhaltung, Auswertung und kartografische Aufbereitung naturschutzfachlicher Daten. Hierzu zählen Daten zu Schutzgebieten des Landes Brandenburg, zu Biotopen und zu verschiedenen Artengruppen (Säuger, Amphibien, Reptilien, Insekten, Mollusken). Diese Daten werden zum Beispiel für naturschutzfachliche Planungen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren bereitgestellt. Die Naturschutzstationen Zippelsförde und Rhinluch sind für das FFH-Monitoring, Artenschutzmaßnahmen sowie die wissenschaftliche Datenerfassung und -auswertung von Säugetieren,  Amphibien und Reptilien zuständig. Außerdem erarbeitet das Referat fachliche Grundlagen für die Kartierung und Bewertung gesetzlich geschützter Biotope in Brandenburg und führt das landesweite Verzeichnis der  gesetzlich geschützten Biotope. Darüber hinaus koordiniert das Referat die Erstellung der Roten Listen gefährdeter Pflanzen und Tiere.

  • Referat N4: Internationaler Artenschutz / Artenschutzvollzug

    Das Referat N4 vollzieht die internationalen Artenschutzvollzugsregelungen in Brandenburg. Hierzu gehört der Vollzug der europarechtlichen und nationalen Regelungen zur Überwachung des internationalen Handels geschützter Arten (CITES) sowie zur Haltung und zum Handel invasiver Arten. Die Mitarbeitenden des Referates erteilen Genehmigungen, führen Kontrollen durch, ordnen Sanktionen an und führen das Melde- und Informationssystem.

    Ein weiterer Schwerpunkt des Referates ist das Wolfsmanagement. Mitarbeitende des Referates beraten Nutztierhalter zu Präventivmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe, begutachten Schäden, veranlassen den Schadensausgleich und setzen die Brandenburgische Wolfsverordnung durch.

    In das Referat integriert ist auch die Staatliche Vogelschutzwarte mit ihren landesweiten Aufgaben im ornithologischen Artenschutz. Mitarbeitende der Staatlichen Vogelschutzwarte erarbeiten landesweite Vorgaben zum Schutz von Vogelarten und führen ornithologische Erfassungen zusammen und werten sie aus - zum Beispiel in Form der Roten Liste gefährdeter Vogelarten.

    Weiterhin werden im Referat N4 Grundlagen für die Landschaftsplanung und die Strategische Umweltprüfung erarbeitet. Auch das Bildungsprogramm Natur und Umwelt sowie das Eingriffs- und Kompensationsflächen Informationssystem (EKIS) sind hier angesiedelt.

    Das Referat N4 vollzieht die internationalen Artenschutzvollzugsregelungen in Brandenburg. Hierzu gehört der Vollzug der europarechtlichen und nationalen Regelungen zur Überwachung des internationalen Handels geschützter Arten (CITES) sowie zur Haltung und zum Handel invasiver Arten. Die Mitarbeitenden des Referates erteilen Genehmigungen, führen Kontrollen durch, ordnen Sanktionen an und führen das Melde- und Informationssystem.

    Ein weiterer Schwerpunkt des Referates ist das Wolfsmanagement. Mitarbeitende des Referates beraten Nutztierhalter zu Präventivmaßnahmen gegen Wolfsübergriffe, begutachten Schäden, veranlassen den Schadensausgleich und setzen die Brandenburgische Wolfsverordnung durch.

    In das Referat integriert ist auch die Staatliche Vogelschutzwarte mit ihren landesweiten Aufgaben im ornithologischen Artenschutz. Mitarbeitende der Staatlichen Vogelschutzwarte erarbeiten landesweite Vorgaben zum Schutz von Vogelarten und führen ornithologische Erfassungen zusammen und werten sie aus - zum Beispiel in Form der Roten Liste gefährdeter Vogelarten.

    Weiterhin werden im Referat N4 Grundlagen für die Landschaftsplanung und die Strategische Umweltprüfung erarbeitet. Auch das Bildungsprogramm Natur und Umwelt sowie das Eingriffs- und Kompensationsflächen Informationssystem (EKIS) sind hier angesiedelt.

  • Referate N5, N6, N7, N8: Naturparks und Biosphärenreservate

    Die Naturparke und Biosphärenreservate sind Teil der Brandenburger Naturlandschaften und werden durch das Landesamt für Umwelt (LfU) verwaltet. Ziel der Arbeit ist es, den Naturschutz in alle Formen der Landnutzung zu integrieren. Dies erfolgt von der Land- und Forstwirtschaft bis zum Naturtourismus. Dadurch soll ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften befördert werden.

    Das Referat N5 des Landesamtes für Umwelt (LfU) ist für die Verwaltung der elf Naturparke in Brandenburg zuständig. Die Referate N6, N7 und N8 verwalten die drei Biosphärenreservate Brandenburgs: Schorfheide-Chorin (N6), Flusslandschaft Elbe-Brandenburg (N7) und Spreewald (N8).

    Arbeitsschwerpunkte der Referate N5 - N8 sind:

    Die Naturparke und Biosphärenreservate sind Teil der Brandenburger Naturlandschaften und werden durch das Landesamt für Umwelt (LfU) verwaltet. Ziel der Arbeit ist es, den Naturschutz in alle Formen der Landnutzung zu integrieren. Dies erfolgt von der Land- und Forstwirtschaft bis zum Naturtourismus. Dadurch soll ein nachhaltiges Leben und Wirtschaften befördert werden.

    Das Referat N5 des Landesamtes für Umwelt (LfU) ist für die Verwaltung der elf Naturparke in Brandenburg zuständig. Die Referate N6, N7 und N8 verwalten die drei Biosphärenreservate Brandenburgs: Schorfheide-Chorin (N6), Flusslandschaft Elbe-Brandenburg (N7) und Spreewald (N8).

    Arbeitsschwerpunkte der Referate N5 - N8 sind: