Untersuchung von Möglichkeiten zur Berücksichtigung akustischer Besonderheiten von Windenergieanlagen mit stall-Regelung - Fachbeiträge, Heft 91

Zusammenfassung

Der für immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren maßgebliche Schallleistungs-pegel wird in der Regel bei einem Betriebszustand von 95 Prozent der elektrischen Nennleistungoder bei einer standardisierten Windgeschwindigkeit von 10 Meter pro Sekunde ermittelt. Im Gegensatz zu pitchgesteuerten Windenergieanlagen steigt der Schallleistungspegel beistallgesteuerten Anlagen bei Windgeschwindigkeiten in Nabenhöhe, die den Leistungsbereich 95 Prozent der Nennleistung überschreiten, weiter an. Die technische Entwicklung führt zu immer größeren Nabenhöhen und die elektrische Nennleistung wird bei geringeren Windgeschwindigkeiten erreicht. Dadurch ist eine Maskierung der Anlagengeräusche durch windinduzierte Umgebungsgeräusche nicht mehr gewährleistet. Dies wird durch die vorliegende Untersuchung bestätigt. Es wird ein Verfahren vorgestelltmit dem es möglich ist, die Häufigkeit von Betriebszuständen oberhalb 95 Prozent Nennleistung abzuschätzen und die dabei in einem ebenen Gelände zu erwartenden windinduzierten Fremdgeräuschpegel, die in 90 Prozent der Fälle überschritten werden, zu berechnen. Bei Windenergieanlagen mit bestimmten technischen Parametern kann es im Interesse des Schutzes potenziell betroffener Anwohner vor erheblichen Belästigungen durch Schallimmissionen erforderlich sein, diese Anlagen nachts abzuschalten, wenn der Betriebspunkt 95 Prozent der Nennleistung überschritten wird.

Fachbeiträge, Heft 91
Erscheinungsjahr: 2004