Bodenschutz beim Bauen

Auf einer Baustelle steht ein grüner Baukran. Sein Gleisketten-Fahrwerk sorgt dafür, dass der Boden weniger stark verdichtet wird.
© Dr. Kirsten Becker/Landesamt für Umwelt
Auf einer Baustelle steht ein grüner Baukran. Sein Gleisketten-Fahrwerk sorgt dafür, dass der Boden weniger stark verdichtet wird.
© Dr. Kirsten Becker/Landesamt für Umwelt

Boden wird bei Bauvorhaben stark beansprucht: er wird befahren, ausgehoben, umgelagert, aufgeschichtet, vermischt und rückverdichtet. Die Veränderungen der Bodenoberfläche, oft auch darunter liegender Bereiche, sind dabei die Regel. Während das Vermeiden von Stoffeinträgen bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten heute praktische Realität ist, wird dem Vermeiden von mechanisch bedingten Bodenschädigungen im Bauablauf bisher oft nur ungenügend Rechnung getragen.

Negative Auswirkungen des Bauens auf den Boden sind vor allem:

  • Bodenverdichtung
  • Vermischen von Bodenaushub aus naturgegebenen übereinander liegenden Bodenhorizonten (das heißt von sich farblich, im Humusgehalt und Bodengefüge unterscheidenden Bodenschichten)
  • stoffliche Belastungen
  • Bodenabtrag

Dadurch werden das Bodengefüge (räumliche Anordnung der festen mineralischen und organischen Bodenbestandteile im Hohlraumsystem des Bodens), der Wasser- und Lufthaushalt oder die Nährstoffsituation und die Ertragsfähigkeit der direkt betroffenen und angrenzenden Böden meist langfristig verschlechtert.

Typische Beeinträchtigungen von Böden durch Baumaßnahmen sind weiterhin das immer wieder in der Landschaft zu beobachtende flächenhafte Vernässen von Böden sowie das Abrutschen von Bodenmaterial, das auf geneigte Flächen aufgebracht worden ist.

Boden wird bei Bauvorhaben stark beansprucht: er wird befahren, ausgehoben, umgelagert, aufgeschichtet, vermischt und rückverdichtet. Die Veränderungen der Bodenoberfläche, oft auch darunter liegender Bereiche, sind dabei die Regel. Während das Vermeiden von Stoffeinträgen bei allen wirtschaftlichen Tätigkeiten heute praktische Realität ist, wird dem Vermeiden von mechanisch bedingten Bodenschädigungen im Bauablauf bisher oft nur ungenügend Rechnung getragen.

Negative Auswirkungen des Bauens auf den Boden sind vor allem:

  • Bodenverdichtung
  • Vermischen von Bodenaushub aus naturgegebenen übereinander liegenden Bodenhorizonten (das heißt von sich farblich, im Humusgehalt und Bodengefüge unterscheidenden Bodenschichten)
  • stoffliche Belastungen
  • Bodenabtrag

Dadurch werden das Bodengefüge (räumliche Anordnung der festen mineralischen und organischen Bodenbestandteile im Hohlraumsystem des Bodens), der Wasser- und Lufthaushalt oder die Nährstoffsituation und die Ertragsfähigkeit der direkt betroffenen und angrenzenden Böden meist langfristig verschlechtert.

Typische Beeinträchtigungen von Böden durch Baumaßnahmen sind weiterhin das immer wieder in der Landschaft zu beobachtende flächenhafte Vernässen von Böden sowie das Abrutschen von Bodenmaterial, das auf geneigte Flächen aufgebracht worden ist.

  • Was kann Bodenschutz beim Bauen leisten?

    Der baubegleitende Bodenschutz ist ein geeignetes Werkzeug, um negative Folgen des Bauens für den Boden zu vermeiden oder zumindest deutlich zu verringern. Er zielt auf das weitest mögliche Erhalten, vor allem der natürlichen Bodeneigenschaften wie der standorttypischen Bodenstruktur, während des Baugeschehens ab.

    Eine bodenkundliche Baubegleitung trägt dazu bei, nachhaltig mit der Ressource Boden umzugehen. Die Abstimmung mit den betroffenen Bodennutzern wird erleichtert, vermeidbare Konflikte können erfahrungsgemäß minimiert werden und die Folgekosten für Rekultivierungen nach Bauabschluss reduzieren sich, was sich meist auch positiv auf die Bauzeit auswirkt.

    Die bodenkundliche Baubegleitung ist für alle größeren Bauvorhaben sinnvoll. Sie ist aber vor allem bei allen Bauvorhaben auf Böden erforderlich, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen übernehmen sollen.

    In Deutschland ist der bodenkundliche Baubegleiter noch nicht gesetzlich verpflichtend eingeführt und deshalb bisher meist nur beratend tätig.

    Der baubegleitende Bodenschutz ist ein geeignetes Werkzeug, um negative Folgen des Bauens für den Boden zu vermeiden oder zumindest deutlich zu verringern. Er zielt auf das weitest mögliche Erhalten, vor allem der natürlichen Bodeneigenschaften wie der standorttypischen Bodenstruktur, während des Baugeschehens ab.

    Eine bodenkundliche Baubegleitung trägt dazu bei, nachhaltig mit der Ressource Boden umzugehen. Die Abstimmung mit den betroffenen Bodennutzern wird erleichtert, vermeidbare Konflikte können erfahrungsgemäß minimiert werden und die Folgekosten für Rekultivierungen nach Bauabschluss reduzieren sich, was sich meist auch positiv auf die Bauzeit auswirkt.

    Die bodenkundliche Baubegleitung ist für alle größeren Bauvorhaben sinnvoll. Sie ist aber vor allem bei allen Bauvorhaben auf Böden erforderlich, die nach Bauabschluss wieder natürliche Bodenfunktionen übernehmen sollen.

    In Deutschland ist der bodenkundliche Baubegleiter noch nicht gesetzlich verpflichtend eingeführt und deshalb bisher meist nur beratend tätig.

  • Welche Aufgaben hat der baubegleitende Bodenschutz?

    Die Kernaufgabe der bodenkundlichen Baubegleitung ist das Berücksichtigen der Bodenschutzbelange, beginnend mit der Planungsphase und während der gesamten Bauzeit.

    Der bodenkundliche Fachplaner bringt die Ziele des Bodenschutzes vor allem hinsichtlich folgender Schwerpunkte in die konkrete Projektplanung ein:

    Die Kernaufgabe der bodenkundlichen Baubegleitung ist das Berücksichtigen der Bodenschutzbelange, beginnend mit der Planungsphase und während der gesamten Bauzeit.

    Der bodenkundliche Fachplaner bringt die Ziele des Bodenschutzes vor allem hinsichtlich folgender Schwerpunkte in die konkrete Projektplanung ein:

    • Standort- und Trassenoptimierung
    • Entwicklung eines bodenschonenden Bauzeitenplanes
    • Beratung vor und während des Bauens
    • Begleitung beim Abschluss der Baumaßnahmen

    Der baubegleitende Bodenschutz setzt hohe Anforderungen und sollte aus diesem Grund von bodenkundlich ausgebildetem Fachpersonal mit beruflicher Qualifikation und Erfahrung ausgeführt werden. Diese Aufgaben können von Ingenieurbüros, die bodenkundliche Leistungen anbieten, übernommen werden.

    • Standort- und Trassenoptimierung
    • Entwicklung eines bodenschonenden Bauzeitenplanes
    • Beratung vor und während des Bauens
    • Begleitung beim Abschluss der Baumaßnahmen

    Der baubegleitende Bodenschutz setzt hohe Anforderungen und sollte aus diesem Grund von bodenkundlich ausgebildetem Fachpersonal mit beruflicher Qualifikation und Erfahrung ausgeführt werden. Diese Aufgaben können von Ingenieurbüros, die bodenkundliche Leistungen anbieten, übernommen werden.

  • Wer kann eine bodenschutzfachliche Baubegleitung verlangen?

    Bodenschutz beim Bauen wird im Wesentlichen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und die jeweiligen Landesregelungen bestimmt.

    Diese bauen auf zahlreiche weitere Rechtsnormen auf, die dem Bundes-Bodenschutzgesetz gegenüber vorrangig anzuwenden sind. So zum Beispiel die Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes oder des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wenn Einwirkungen auf den Boden dort geregelt sind. Das Bodenschutzrecht gibt – über diese Normen hinaus – die konkreten materiellen Anforderungen zum Schutz des Bodens vor.

    Die Möglichkeit, als Feststellungs- beziehungsweise Genehmigungsbehörde eine bodenkundliche Baubegleitung im Bescheid festzulegen, leitet sich grundsätzlich aus Paragraph 74 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ab.

    Es ist die Aufgabe der Bodenschutzbehörden, die fachlichen Anforderungen des Bodenschutzes im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange in die Zulassungs- und Genehmigungs-verfahren  einzubringen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen kann in geeigneten Fällen und unter Berücksichtigung des rechtlichen Prinzips der Verhältnismäßigkeit eine bodenkundliche Baubegleitung verlangt werden.

    Geeignet, erforderlich und verhältnismäßig meint hier:

    Das Einsetzen einer bodenkundlichen Baubegleitung im Baugeschehen heißt, in zusätzlichen besonderen Fachverstand zu investieren. Der damit verbundene erhöhte Aufwand ist verantwortungsbewusst am Nutzen des baubegleitenden Bodenschutzes zu messen: Welche möglichen schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Bodens können dadurch in welchem Maße vermieden werden?

    Bei den unten genannten Zulassungs- und Genehmigungsverfahren ist eine bodenkundliche Baubegleitung erforderlich und wird meistens auch verhältnismäßig sein:

    • Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen (Paragraphen 5, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz)
    • Deichbauten (Paragraphen 67 fort folgend Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den Paragraphen 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes)
    •  Straßenbau (Bundesfernstraßen: Paragrafph 17 Bundesfernstraßengesetz in Verbindung mit den Paragraphen 72 – 78 Verwaltungsverfahrensgesetz; nach Landesrecht zuzulassende öffentliche Straßen: Paragraphen 38, 39 Brandenburgisches Straßengesetz in Verbindung mit Paragraph 1 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg, Paragraphen 72 – 78 Verwaltungsverfahrensgesetz)
    •  weitere Linienbauvorhaben

    Schon heute wird bei vielen größeren Bauvorhaben (beispielsweise Hochbau, Tiefbau, Gewässerausbau, Netzausbau) durch den Vorhabenträger freiwillig eine bodenkundliche Baubegleitung beauftragt.

    Die Befugnis der Zulassungsbehörden, unter bestimmten Voraussetzungen eine bodenkundliche Baubegleitung anordnen zu können, wird zukünftig voraussichtlich gesetzlich in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung verankert sein.

    Bodenschutz beim Bauen wird im Wesentlichen durch das Bundes-Bodenschutzgesetz, die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und die jeweiligen Landesregelungen bestimmt.

    Diese bauen auf zahlreiche weitere Rechtsnormen auf, die dem Bundes-Bodenschutzgesetz gegenüber vorrangig anzuwenden sind. So zum Beispiel die Vorgaben des Bauplanungs- und Bauordnungsrechtes oder des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, wenn Einwirkungen auf den Boden dort geregelt sind. Das Bodenschutzrecht gibt – über diese Normen hinaus – die konkreten materiellen Anforderungen zum Schutz des Bodens vor.

    Die Möglichkeit, als Feststellungs- beziehungsweise Genehmigungsbehörde eine bodenkundliche Baubegleitung im Bescheid festzulegen, leitet sich grundsätzlich aus Paragraph 74 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz ab.

    Es ist die Aufgabe der Bodenschutzbehörden, die fachlichen Anforderungen des Bodenschutzes im Rahmen der Beteiligung als Träger öffentlicher Belange in die Zulassungs- und Genehmigungs-verfahren  einzubringen. Zur Umsetzung dieser Anforderungen kann in geeigneten Fällen und unter Berücksichtigung des rechtlichen Prinzips der Verhältnismäßigkeit eine bodenkundliche Baubegleitung verlangt werden.

    Geeignet, erforderlich und verhältnismäßig meint hier:

    Das Einsetzen einer bodenkundlichen Baubegleitung im Baugeschehen heißt, in zusätzlichen besonderen Fachverstand zu investieren. Der damit verbundene erhöhte Aufwand ist verantwortungsbewusst am Nutzen des baubegleitenden Bodenschutzes zu messen: Welche möglichen schwerwiegenden Beeinträchtigungen des Bodens können dadurch in welchem Maße vermieden werden?

    Bei den unten genannten Zulassungs- und Genehmigungsverfahren ist eine bodenkundliche Baubegleitung erforderlich und wird meistens auch verhältnismäßig sein:

    • Errichtung und Betrieb von Windkraftanlagen (Paragraphen 5, 6 Bundes-Immissionsschutzgesetz)
    • Deichbauten (Paragraphen 67 fort folgend Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit den Paragraphen 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes)
    •  Straßenbau (Bundesfernstraßen: Paragrafph 17 Bundesfernstraßengesetz in Verbindung mit den Paragraphen 72 – 78 Verwaltungsverfahrensgesetz; nach Landesrecht zuzulassende öffentliche Straßen: Paragraphen 38, 39 Brandenburgisches Straßengesetz in Verbindung mit Paragraph 1 Absatz 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz Brandenburg, Paragraphen 72 – 78 Verwaltungsverfahrensgesetz)
    •  weitere Linienbauvorhaben

    Schon heute wird bei vielen größeren Bauvorhaben (beispielsweise Hochbau, Tiefbau, Gewässerausbau, Netzausbau) durch den Vorhabenträger freiwillig eine bodenkundliche Baubegleitung beauftragt.

    Die Befugnis der Zulassungsbehörden, unter bestimmten Voraussetzungen eine bodenkundliche Baubegleitung anordnen zu können, wird zukünftig voraussichtlich gesetzlich in der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung verankert sein.

Die Bodenschutzbehörden bringen bei ihrer Beteiligung an Zulassungs- und Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange alle Anforderungen des Bodenschutzes ein. Eine bodenkundliche Baubegleitung kann vor allem bei erheblich in den Boden eingreifenden Bauvorhaben verlangt werden. Das können unter anderem großdimensionierte Rohrleitungstrassen oder der Ausbau des Energienetzes sein.

Die Bodenschutzbehörden bringen bei ihrer Beteiligung an Zulassungs- und Genehmigungsverfahren als Träger öffentlicher Belange alle Anforderungen des Bodenschutzes ein. Eine bodenkundliche Baubegleitung kann vor allem bei erheblich in den Boden eingreifenden Bauvorhaben verlangt werden. Das können unter anderem großdimensionierte Rohrleitungstrassen oder der Ausbau des Energienetzes sein.

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