Klimawandelmonitoring

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Am 12.Dezember 2015 wurde das Pariser Abkommen beschlossen und somit auch Zielsetzungen zur Einschränkung der globalen Folgen des Klimawandels. Das Hauptziel ist die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad Celsius, besser noch auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit und die deutliche Senkung der globalen Emissionen. Das Pariser Abkommen ist eine Erweiterung und Aktualisierung des Kyoto-Protokolls, das bisher die Begrenzung der Treibhausgasemissionen regelte, allerdings nur für die Europäische Union (EU) und einige wenige andere Industrieländer.

Das Pariser Abkommen 2015 betrifft erstmals alle Staaten und verpflichtet diese zusammen mit den Vereinbarungen des Welt-Klimagipfels (UN-Klimakonferenz) in Marrakesch 2016, Maßnahmen und deren Umsetzung zu beschließen. 196 Staaten vereinbarten, die Emissionen zu minimieren und verpflichteten sich, Anpassungsmaßnahmen zu leisten.

Regionale Auswirkungen des Klimawandels betreffen auch Brandenburg. Das Land Brandenburg ist bereits jetzt eine der trockensten Regionen Deutschlands und besitzt zudem große Wald- und Landwirtschaftsflächen. Mit steigenden Mittel- und Extremtemperaturen nehmen auch die Verdunstungsraten zu. Das Trockenheits- und Dürrerisiko auf den überwiegend sandigen Böden Brandenburgs nimmt zu. Doch nicht nur die Land- und Forstwirtschaft werden vom Klimawandel betroffen sein.

Auswirkungen des Klimawandels werden alle Lebensbereiche betreffen. Wie stark der Klimawandel Brandenburg letztlich treffen wird, hängt neben dem Klimaschutz auch von den geleisteten Anpassungsmaßnahmen ab. Diese müssen daher ebenfalls in allen Lebensbereichen stattfinden.

Damit Anpassungsleistung überhaupt erfolgen kann, muss zunächst ermittelt werden, wie und wie stark die Auswirkungen des Klimawandels Brandenburg treffen. Dies kann mit einem umfangreichen und regelmäßig erstellten Monitoring erfolgen. Auf Bundesebene gibt es bereits die Monitoringberichte des Umweltbundesamtes zur Deutschen Anpassungsstrategie mit den DAS-Indikatoren. Auch zahlreiche Bundesländer führen Klimawandelmonitoring (zum Beispiel Hessen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen) auf regionalem Maßstab durch.

Für Brandenburg ist im Auftrag der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ ein Klimawandel-Monitoringbericht entstanden. Die Indikatoren, die dem nun vorliegenden Bericht zugrunde liegen, sind in einem Entwicklungs- und Abstimmungsprozess ressortübergreifend auf Landes- und ministerieller Ebene erarbeitet worden.

Sie setzen sich aus

  • übergreifenden Indikatoren sowie aus,
  • Indikatoren aus den Bereichen,
  • Wasser,
  • Boden,
  • Forst,
  • Landwirtschaft,
  • Natur/Biodiversität,
  • Gesundheit und
  • Verkehr

zusammen.

Mit der Verabschiedung einer komplexen Anpassungsstrategie des Landes muss auch das Monitoring stetig weiterentwickelt werden.

Am 12.Dezember 2015 wurde das Pariser Abkommen beschlossen und somit auch Zielsetzungen zur Einschränkung der globalen Folgen des Klimawandels. Das Hauptziel ist die Begrenzung der Erderwärmung auf 2 Grad Celsius, besser noch auf 1,5 Grad Celsius im Vergleich zur vorindustriellen Zeit und die deutliche Senkung der globalen Emissionen. Das Pariser Abkommen ist eine Erweiterung und Aktualisierung des Kyoto-Protokolls, das bisher die Begrenzung der Treibhausgasemissionen regelte, allerdings nur für die Europäische Union (EU) und einige wenige andere Industrieländer.

Das Pariser Abkommen 2015 betrifft erstmals alle Staaten und verpflichtet diese zusammen mit den Vereinbarungen des Welt-Klimagipfels (UN-Klimakonferenz) in Marrakesch 2016, Maßnahmen und deren Umsetzung zu beschließen. 196 Staaten vereinbarten, die Emissionen zu minimieren und verpflichteten sich, Anpassungsmaßnahmen zu leisten.

Regionale Auswirkungen des Klimawandels betreffen auch Brandenburg. Das Land Brandenburg ist bereits jetzt eine der trockensten Regionen Deutschlands und besitzt zudem große Wald- und Landwirtschaftsflächen. Mit steigenden Mittel- und Extremtemperaturen nehmen auch die Verdunstungsraten zu. Das Trockenheits- und Dürrerisiko auf den überwiegend sandigen Böden Brandenburgs nimmt zu. Doch nicht nur die Land- und Forstwirtschaft werden vom Klimawandel betroffen sein.

Auswirkungen des Klimawandels werden alle Lebensbereiche betreffen. Wie stark der Klimawandel Brandenburg letztlich treffen wird, hängt neben dem Klimaschutz auch von den geleisteten Anpassungsmaßnahmen ab. Diese müssen daher ebenfalls in allen Lebensbereichen stattfinden.

Damit Anpassungsleistung überhaupt erfolgen kann, muss zunächst ermittelt werden, wie und wie stark die Auswirkungen des Klimawandels Brandenburg treffen. Dies kann mit einem umfangreichen und regelmäßig erstellten Monitoring erfolgen. Auf Bundesebene gibt es bereits die Monitoringberichte des Umweltbundesamtes zur Deutschen Anpassungsstrategie mit den DAS-Indikatoren. Auch zahlreiche Bundesländer führen Klimawandelmonitoring (zum Beispiel Hessen, Sachsen, Nordrhein-Westfalen) auf regionalem Maßstab durch.

Für Brandenburg ist im Auftrag der Interministeriellen Arbeitsgruppe „Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ ein Klimawandel-Monitoringbericht entstanden. Die Indikatoren, die dem nun vorliegenden Bericht zugrunde liegen, sind in einem Entwicklungs- und Abstimmungsprozess ressortübergreifend auf Landes- und ministerieller Ebene erarbeitet worden.

Sie setzen sich aus

  • übergreifenden Indikatoren sowie aus,
  • Indikatoren aus den Bereichen,
  • Wasser,
  • Boden,
  • Forst,
  • Landwirtschaft,
  • Natur/Biodiversität,
  • Gesundheit und
  • Verkehr

zusammen.

Mit der Verabschiedung einer komplexen Anpassungsstrategie des Landes muss auch das Monitoring stetig weiterentwickelt werden.

Weiterführende Informationen

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