Erarbeitung von Artenschutzprogrammen und Roten Listen (Brutvögel)

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Artenschutzprogramme

In Artenschutzprogrammen werden die Artenbestände, ihre Gefährdungen und Maßnahmen zu ihrem Schutz beschrieben. Für diese Programme werden Arten ausgewählt, die von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung sind und für die insbesondere bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie weitere Informationen für Landnutzer und Behörden erforderlich sind, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten.

Artenschutzprogramme

In Artenschutzprogrammen werden die Artenbestände, ihre Gefährdungen und Maßnahmen zu ihrem Schutz beschrieben. Für diese Programme werden Arten ausgewählt, die von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung sind und für die insbesondere bei der Umsetzung der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie weitere Informationen für Landnutzer und Behörden erforderlich sind, um einen effektiven Schutz zu gewährleisten.

Erarbeitung und Ergebnisse der Rote Liste der Brutvögel

Auf Basis langjähriger Vogelerfassungs- und Monitoring-Programme, die die Staatliche Vogelschutzwarte des Landesamtes für Umwelt gemeinsam mit mehr als 300 ehrenamtlichen Vogelkundlern durchführt, lässt sich heute in Brandenburg nicht nur die Situation der sehr seltenen Arten einschätzen, sondern auch die Entwicklung häufiger Arten wie etwa Feldlerchen, Grünfinken und Mehlschwalben.

In der bewährten Zusammenarbeit zwischen der Vogelschutzwarte und der Arbeitsgemeinschaft Berlin Brandenburgischer Ornithologen (ABBO) entstand 2020 die vierte Rote Liste der Brutvögel Brandenburgs, wiederum verbunden mit der Liste aller Brutvogelarten. Die aktuellen Einstufungen erfolgten wieder konsequent nach den internationalen Kriterien für Rote Listen, wie sie auch in der aktuellen gesamtdeutschen Roten Liste angewendet wurden (GRÜNEBERG et al. 2015: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung. Berichte zum Vogelschutz 52: 19-67).

Erarbeitung und Ergebnisse der Rote Liste der Brutvögel

Auf Basis langjähriger Vogelerfassungs- und Monitoring-Programme, die die Staatliche Vogelschutzwarte des Landesamtes für Umwelt gemeinsam mit mehr als 300 ehrenamtlichen Vogelkundlern durchführt, lässt sich heute in Brandenburg nicht nur die Situation der sehr seltenen Arten einschätzen, sondern auch die Entwicklung häufiger Arten wie etwa Feldlerchen, Grünfinken und Mehlschwalben.

In der bewährten Zusammenarbeit zwischen der Vogelschutzwarte und der Arbeitsgemeinschaft Berlin Brandenburgischer Ornithologen (ABBO) entstand 2020 die vierte Rote Liste der Brutvögel Brandenburgs, wiederum verbunden mit der Liste aller Brutvogelarten. Die aktuellen Einstufungen erfolgten wieder konsequent nach den internationalen Kriterien für Rote Listen, wie sie auch in der aktuellen gesamtdeutschen Roten Liste angewendet wurden (GRÜNEBERG et al. 2015: Rote Liste der Brutvögel Deutschlands, 5. Fassung. Berichte zum Vogelschutz 52: 19-67).

  • Ergebnisse der Einstufungen der Roten Liste

    Von den bisher nachgewiesenen 221 brandenburgischen Brutvogelarten brüten 208 regelmäßig hier oder haben in der Vergangenheit regelmäßig gebrütet. 44 Prozent dieser Arten sind gefährdet oder bereits ausgestorben.

    Neu in der Kategorie Null („ausgestorben“) sind:

    • Birkhuhn
    • Kampfläufer
    • Moorente

    Fast ausgestorben sind:

    • Uferschnepfe (nur noch 3 bis 4 Paare)
    • Seggenrohrsänger (nach 2014 keinen Nachweis eines singenden Männchens mehr (das Kriterium „ausgestorben“ gilt erst zehn Jahre nach dem Verschwinden einer Art)).

    Frühere Flaggschiffarten des Naturschutzes wie Seeadler, Kranich oder Uhu sind im Aufwind, und mit dem Uhu konnte eine weitere dieser Arten aus der Roten Liste entlassen werden. Auch der Wanderfalke, der nach seinem Aussterben erst seit 1996 durch ein Wiederansiedlungsprogramm wieder Brutvogel ist, war anhand der Kriterien und der Datenlage herunterzustufen (jetzt Kategorie 3, „Gefährdet“). Nach den ersten Erfolgen des Wiederansiedlungsprojektes für das Auerhuhn steht diese Art nicht mehr unter „ausgestorben“, sondern wieder in der Kategorie 1 („Vom Aussterben bedroht“).

    Auf der anderen Seite nehmen viele der bisher häufigen Spezies weiter ab. Selbst Arten wie die Feldlerche, die schon seit der letzten Roten Liste in der Kategorie 3 („Gefährdet“) steht, oder der Bluthänfling  (ebenfalls „3“).

     Aus der Vorwarnliste sind unter anderem Gelbspötter, Neuntöter und Ortolan neu in die Rote Liste (Kategorie 3) aufgenommen worden. Wiederum erhöht hat sich die Zahl der Arten in der Vorwarnliste. Statt 20 enthält sie nun 24 Arten, darunter Graureiher, Mäusebussard und Dorngrasmücke. Damit deutet sich bereits an, dass die nächste Rote Liste zusätzliche Arten enthalten wird.

    Von den bisher nachgewiesenen 221 brandenburgischen Brutvogelarten brüten 208 regelmäßig hier oder haben in der Vergangenheit regelmäßig gebrütet. 44 Prozent dieser Arten sind gefährdet oder bereits ausgestorben.

    Neu in der Kategorie Null („ausgestorben“) sind:

    • Birkhuhn
    • Kampfläufer
    • Moorente

    Fast ausgestorben sind:

    • Uferschnepfe (nur noch 3 bis 4 Paare)
    • Seggenrohrsänger (nach 2014 keinen Nachweis eines singenden Männchens mehr (das Kriterium „ausgestorben“ gilt erst zehn Jahre nach dem Verschwinden einer Art)).

    Frühere Flaggschiffarten des Naturschutzes wie Seeadler, Kranich oder Uhu sind im Aufwind, und mit dem Uhu konnte eine weitere dieser Arten aus der Roten Liste entlassen werden. Auch der Wanderfalke, der nach seinem Aussterben erst seit 1996 durch ein Wiederansiedlungsprogramm wieder Brutvogel ist, war anhand der Kriterien und der Datenlage herunterzustufen (jetzt Kategorie 3, „Gefährdet“). Nach den ersten Erfolgen des Wiederansiedlungsprojektes für das Auerhuhn steht diese Art nicht mehr unter „ausgestorben“, sondern wieder in der Kategorie 1 („Vom Aussterben bedroht“).

    Auf der anderen Seite nehmen viele der bisher häufigen Spezies weiter ab. Selbst Arten wie die Feldlerche, die schon seit der letzten Roten Liste in der Kategorie 3 („Gefährdet“) steht, oder der Bluthänfling  (ebenfalls „3“).

     Aus der Vorwarnliste sind unter anderem Gelbspötter, Neuntöter und Ortolan neu in die Rote Liste (Kategorie 3) aufgenommen worden. Wiederum erhöht hat sich die Zahl der Arten in der Vorwarnliste. Statt 20 enthält sie nun 24 Arten, darunter Graureiher, Mäusebussard und Dorngrasmücke. Damit deutet sich bereits an, dass die nächste Rote Liste zusätzliche Arten enthalten wird.

  • Problematische Situation der Arten der Agrarlandschaft

    Bereits in der letzten Roten Liste wurde auf die prekäre Situation der Arten der Agrarlandschaft hingewiesen. Diese Grundaussage war in der aktuellen Roten Liste für die Mehrheit der Arten zu bekräftigen und hat zu einer sehr umfangreichen Analyse der Situation und der zugrunde liegenden Zusammenhänge geführt. In geringerem Maße überwiegen auch in den anderen Hauptlebensräumen Abnahmen gegenüber den Zunahmen. Gleichwohl sind die in der Roten Liste erstmals berechneten Indikatoren für den Wald und die Gewässer leicht ansteigend, während der Indikator für die Siedlungen zwar insgesamt seit 1995 abnehmend, jedoch seit 2008 wieder im Ansteigen ist.

    Bereits in der letzten Roten Liste wurde auf die prekäre Situation der Arten der Agrarlandschaft hingewiesen. Diese Grundaussage war in der aktuellen Roten Liste für die Mehrheit der Arten zu bekräftigen und hat zu einer sehr umfangreichen Analyse der Situation und der zugrunde liegenden Zusammenhänge geführt. In geringerem Maße überwiegen auch in den anderen Hauptlebensräumen Abnahmen gegenüber den Zunahmen. Gleichwohl sind die in der Roten Liste erstmals berechneten Indikatoren für den Wald und die Gewässer leicht ansteigend, während der Indikator für die Siedlungen zwar insgesamt seit 1995 abnehmend, jedoch seit 2008 wieder im Ansteigen ist.

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