Verluste durch Energie-Freileitungen

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An Energiefreileitungen gibt es zwei unterschiedliche Risikofaktoren:

  • Stromschlag tritt vor allem im Mittelspannungsbereich auf. Hier haben gesetzliche Vorgaben in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten zu einer deutlichen Verbesserung der Situation geführt. Handlungsbedarf gibt es jedoch weiterhin im Bahnbereich.
  • Leitungsanflug ist hingegen ein Problem, das an allen Arten von Freileitungen auftritt und nach wie vor zu hohen Verlusten führt.

Seit den 1990er Jahren registrierte die Vogelschutzwarte mehr als 2.100 Leitungsopfer. Einige ältere Fälle wurden auch der Literatur entnommen, vor allem bei der Großtrappe, um hier die Datenbasis zu verbessern. Trappenarten gehören weltweit zu den Vogelarten, die besonders empfindlich gegenüber Freileitungen in ihrem Lebensraum sind – sie haben ein eingeschränktes binokulares Sehfeld und sind auch durch ihr Körpergewicht und ihre Morphologie nicht sehr manövrierfähig.

Neben einer Vielzahl von Einzelfunden und Ergebnissen stichprobenartiger Kontrollen flossen auch Daten aus standardisierten Untersuchungen in die Datenbank ein, die in Einzelfällen auch veröffentlicht wurden. Allerdings lässt die Datenbank für Dritte keine quantitativen Rückschlüsse zu, sofern die Funddaten nicht mit Informationen zur Kontrollintensität verknüpft werden.

Die Präsentation der Ergebnisse auf einem Fachgespräch im Bundesumweltministerium trug dazu bei, dass 2002 der Paragraf „Vogelschutz an Energiefreileitungen“ ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen wurde. Danach sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sollten bis zum 31. Dezember 2012 die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchgeführt werden. Acht Jahre nach dem Ablauf der zehnjährigen Umrüstungs-Verpflichtung für die Energieversorgungsunternehmen lässt sich eine positive Bilanz ziehen: Auch wenn der Umrüstungszeitraum nicht ganz einzuhalten war, haben die Energieunternehmen inzwischen ganze Arbeit geleistet, was sich auch in der Datenbank widerspiegelt: Neuzugänge betreffen fast nur noch Kollisionsopfer, während Stromschlagopfer in Brandenburg fast auf Null zurückgegangen sind. Dies fällt vor allem bei Arten wie Weißstorch, Seeadler und Rotmilan auf, die früher regelmäßig als Stromopfer unter Mittelspannungsmasten gefunden wurden.

Die Datenbank der Vogelschutzwarte wurde auch für andere Projekte genutzt, zum Beispiel zur Erarbeitung eines Mortalitätsgefährdungsindex des Bundesamtes für Naturschutz, mit dem die zu erwartende Mortalität bei Vögeln und anderen Tierarten im Rahmen von Projekten und Eingriffe bewertet werden kann (Bernotat & Dierschke 2016: Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen, 460 Seiten).

Für die Oberleitungen von Eisenbahnen gelten gesonderte Regelungen. Zwar hat der Neubau gemäß dem oben genannten Paragraphen vogelsicher zu erfolgen, bestehende Trassen im Bahnnetz müssen jedoch nicht nachgerüstet werden. Somit lösen auf ungesicherten Bahnmasten noch immer Vögel Kurz- und Erdschlüsse aus. Zur effektiven Umsetzung, beispielsweise über bahninterne Regelwerke, gibt es seit 2014 regelmäßig Fachgespräche zum Vogelschutz an Bahnoberleitungen, an denen Mitarbeiter der Deutschen Bahn und Experten des staatlichen und verbandlichen Vogelschutzes teilnehmen. Während diverse frühere Abstimmungen bereits Eingang in Technische Mitteilungen der Deutschen Bahn und über diesen Weg in Richtlinien der Deutschen Bahn erhielten (zum Beispiel die Verwendung längerer Isolatoren), gibt es zu einigen Details noch Klärungsbedarf.

An Energiefreileitungen gibt es zwei unterschiedliche Risikofaktoren:

  • Stromschlag tritt vor allem im Mittelspannungsbereich auf. Hier haben gesetzliche Vorgaben in den zurückliegenden zwei Jahrzehnten zu einer deutlichen Verbesserung der Situation geführt. Handlungsbedarf gibt es jedoch weiterhin im Bahnbereich.
  • Leitungsanflug ist hingegen ein Problem, das an allen Arten von Freileitungen auftritt und nach wie vor zu hohen Verlusten führt.

Seit den 1990er Jahren registrierte die Vogelschutzwarte mehr als 2.100 Leitungsopfer. Einige ältere Fälle wurden auch der Literatur entnommen, vor allem bei der Großtrappe, um hier die Datenbasis zu verbessern. Trappenarten gehören weltweit zu den Vogelarten, die besonders empfindlich gegenüber Freileitungen in ihrem Lebensraum sind – sie haben ein eingeschränktes binokulares Sehfeld und sind auch durch ihr Körpergewicht und ihre Morphologie nicht sehr manövrierfähig.

Neben einer Vielzahl von Einzelfunden und Ergebnissen stichprobenartiger Kontrollen flossen auch Daten aus standardisierten Untersuchungen in die Datenbank ein, die in Einzelfällen auch veröffentlicht wurden. Allerdings lässt die Datenbank für Dritte keine quantitativen Rückschlüsse zu, sofern die Funddaten nicht mit Informationen zur Kontrollintensität verknüpft werden.

Die Präsentation der Ergebnisse auf einem Fachgespräch im Bundesumweltministerium trug dazu bei, dass 2002 der Paragraf „Vogelschutz an Energiefreileitungen“ ins Bundesnaturschutzgesetz aufgenommen wurde. Danach sind neu zu errichtende Masten und technische Bauteile von Mittelspannungsleitungen konstruktiv so auszuführen, dass Vögel gegen Stromschlag geschützt sind. An bestehenden Masten und technischen Bauteilen von Mittelspannungsleitungen mit hoher Gefährdung von Vögeln sollten bis zum 31. Dezember 2012 die notwendigen Maßnahmen zur Sicherung gegen Stromschlag durchgeführt werden. Acht Jahre nach dem Ablauf der zehnjährigen Umrüstungs-Verpflichtung für die Energieversorgungsunternehmen lässt sich eine positive Bilanz ziehen: Auch wenn der Umrüstungszeitraum nicht ganz einzuhalten war, haben die Energieunternehmen inzwischen ganze Arbeit geleistet, was sich auch in der Datenbank widerspiegelt: Neuzugänge betreffen fast nur noch Kollisionsopfer, während Stromschlagopfer in Brandenburg fast auf Null zurückgegangen sind. Dies fällt vor allem bei Arten wie Weißstorch, Seeadler und Rotmilan auf, die früher regelmäßig als Stromopfer unter Mittelspannungsmasten gefunden wurden.

Die Datenbank der Vogelschutzwarte wurde auch für andere Projekte genutzt, zum Beispiel zur Erarbeitung eines Mortalitätsgefährdungsindex des Bundesamtes für Naturschutz, mit dem die zu erwartende Mortalität bei Vögeln und anderen Tierarten im Rahmen von Projekten und Eingriffe bewertet werden kann (Bernotat & Dierschke 2016: Übergeordnete Kriterien zur Bewertung der Mortalität wildlebender Tiere im Rahmen von Projekten und Eingriffen, 460 Seiten).

Für die Oberleitungen von Eisenbahnen gelten gesonderte Regelungen. Zwar hat der Neubau gemäß dem oben genannten Paragraphen vogelsicher zu erfolgen, bestehende Trassen im Bahnnetz müssen jedoch nicht nachgerüstet werden. Somit lösen auf ungesicherten Bahnmasten noch immer Vögel Kurz- und Erdschlüsse aus. Zur effektiven Umsetzung, beispielsweise über bahninterne Regelwerke, gibt es seit 2014 regelmäßig Fachgespräche zum Vogelschutz an Bahnoberleitungen, an denen Mitarbeiter der Deutschen Bahn und Experten des staatlichen und verbandlichen Vogelschutzes teilnehmen. Während diverse frühere Abstimmungen bereits Eingang in Technische Mitteilungen der Deutschen Bahn und über diesen Weg in Richtlinien der Deutschen Bahn erhielten (zum Beispiel die Verwendung längerer Isolatoren), gibt es zu einigen Details noch Klärungsbedarf.

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