Wissenschaftliche Vogelberingung
Die Staatliche Vogelschutzwarte koordiniert im Land Brandenburg das Genehmigungsverfahren für die wissenschaftliche Kennzeichnung wildlebender Vögel. Gegenwärtig (Stand 2020) besitzen 82 ehrenamtliche Beringer eine Erlaubnis zum Fang und zur Beringung von Vögeln. Voraussetzung für eine Beringungserlaubnis ist eine Prüfung durch die Beringungszentrale Hiddensee (BZH). Dabei sind vom zukünftigen Beringenden eine besonders gute Artenkenntnis und der geschickte Umgang mit den Vögeln nachzuweisen.
Die Beringungs- und Wiederfunddaten der markierten Vögel werden von der BZH über ein Verwaltungsabkommen im Auftrag der ostdeutschen Bundesländer verwaltet. Die Daten sind Grundlage artbezogener Auswertungen zur räumlichen Vernetzung und Vitalität von Vogelpopulationen und helfen bei der Einschätzung des Erhaltungszustandes der untersuchten Arten. Sie ergänzen Bestandserfassungen, die auf der reinen Zählung von Vogelrevieren basieren.
Die BZH mit Sitz in Güstrow ist eine von 36 Vogelwarten in Europa. Die Vogelschutzwarte vertritt das Landesamt für Umwelt Brandenburg in fachlichen Fragen im Beirat der BZH. Dieser beschloss für den Zeitraum 2016 bis 2020 die Aufnahme von 14 zentralen Beringungsprogrammen in das Arbeitsprogramm der BZH. Seit 2016 wurden in Brandenburg jährlich etwa 18.000 bis 23.000 Vögel beringt.
Zusatzmarkierungen
Im Rahmen spezieller Programme erhalten einige der beringten Vögel zusätzlich farbige und codierte Flügelmarken, Fuß- oder Halsringe. Diese Zusatzmarkierungen dürfen keinerlei Beeinträchtigung für den Vogel mit sich bringen. Gehandicapte Vögel sind ebenso wenig wünschenswert wie dadurch verfälschte Daten. Zusatzmarkierungen ermöglichen eine Identifizierung des Vogels aus größerer Entfernung und erhöhen die Zahl der Rückmeldungen deutlich. Der klassische Wiederfund, der sich durch den einmaligen Fund eines verunglückten beringten Vogels ergibt, ergänzt sich durch Wiederfänge oder Ringablesungen immer mehr zu ganzen Lebensläufen. Solche Daten finden auch Eingang in bundesweite und europäische Atlanten zum Migrationsverhalten europäischer Vogelarten.
Besenderung und Telemetrie
Die Besenderung von Vögeln für die Boden- oder Satelliten-Telemetrie und auch die Verwendung von Datenloggern sind zusätzliche Möglichkeiten der Vogelmarkierung. Anders als die Beringung betreffen sie nur einzelne Individuen und können die klassische Vogelberingung nicht ersetzen. Sie ermöglichen aber umso genauere Informationen über den Aufenthalt und Verbleib der besenderten Vögel, die Größe ihres Lebensraumes, ihre Zugrouten, Rast- und Überwinterungsgebiete, die Aufenthaltsdauer in diesen Gebieten und die Gefährdungsursachen. Telemetrie wird vor allem dort angewendet, wo fachliche Fragen mit einer herkömmlichen Markierung nicht zu beantworten sind. Häufig geht es dabei um die Ursachenermittlung bei Bestandsrückgängen, konkrete Gefährdungen oder Ermittlung essenzieller Habitatstrukturen innerhalb ihrer Lebensräume. Dadurch dient die Besenderung direkt oder indirekt dem Artenschutz. Ihre Ergebnisse finden deshalb auch zunehmend Eingang in die Abwägung artenschutzfachlicher Konflikte in verschiedensten Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Vogelschutzwarte. Generell wird die Besenderung aber als Methode der Naturschutzforschung angesehen und kommt nicht für konkrete Planungen zum Einsatz.
Meldungen über Funde oder Ablesungen beringter Vögel
Meldungen über Funde oder Ablesungen beringter Vögel werden erbeten an beringungszentrale@lung.mv-regierung.de oder an tobias.duerr@lfu.brandenburg.de. Sie sollten folgende Angaben enthalten:
- der Ringinschrift (vollständige Ringnummer und soweit erkennbar Vogelwarte ergänzt durch Angaben zur Farbe des Ringes oder zur Anordnung mehrerer am linken oder rechten Bein in Kombination angebrachter Ringe)
- zur Vogelart (soweit bestimmbar)
- zum genauen Fundort (Ortsangabe, Landkreis und Bundesland)
- zu Funddatum und Uhrzeit und
- zu den Fundumständen (beziehungsweise zum Verbleib bei verletzten, in Pflege genommenen Vögeln).
Der Finder erhält von der BZH eine Nachricht über die Beringungsdaten des Vogels und gegebenenfalls bisherige Ablesungen. Informationen über die Herkunft des beringten Hausgeflügels, zu denen auch Sporttauben zählen, können auf diesem Wege nicht in Erfahrung gebracht werden.
Die Staatliche Vogelschutzwarte koordiniert im Land Brandenburg das Genehmigungsverfahren für die wissenschaftliche Kennzeichnung wildlebender Vögel. Gegenwärtig (Stand 2020) besitzen 82 ehrenamtliche Beringer eine Erlaubnis zum Fang und zur Beringung von Vögeln. Voraussetzung für eine Beringungserlaubnis ist eine Prüfung durch die Beringungszentrale Hiddensee (BZH). Dabei sind vom zukünftigen Beringenden eine besonders gute Artenkenntnis und der geschickte Umgang mit den Vögeln nachzuweisen.
Die Beringungs- und Wiederfunddaten der markierten Vögel werden von der BZH über ein Verwaltungsabkommen im Auftrag der ostdeutschen Bundesländer verwaltet. Die Daten sind Grundlage artbezogener Auswertungen zur räumlichen Vernetzung und Vitalität von Vogelpopulationen und helfen bei der Einschätzung des Erhaltungszustandes der untersuchten Arten. Sie ergänzen Bestandserfassungen, die auf der reinen Zählung von Vogelrevieren basieren.
Die BZH mit Sitz in Güstrow ist eine von 36 Vogelwarten in Europa. Die Vogelschutzwarte vertritt das Landesamt für Umwelt Brandenburg in fachlichen Fragen im Beirat der BZH. Dieser beschloss für den Zeitraum 2016 bis 2020 die Aufnahme von 14 zentralen Beringungsprogrammen in das Arbeitsprogramm der BZH. Seit 2016 wurden in Brandenburg jährlich etwa 18.000 bis 23.000 Vögel beringt.
Zusatzmarkierungen
Im Rahmen spezieller Programme erhalten einige der beringten Vögel zusätzlich farbige und codierte Flügelmarken, Fuß- oder Halsringe. Diese Zusatzmarkierungen dürfen keinerlei Beeinträchtigung für den Vogel mit sich bringen. Gehandicapte Vögel sind ebenso wenig wünschenswert wie dadurch verfälschte Daten. Zusatzmarkierungen ermöglichen eine Identifizierung des Vogels aus größerer Entfernung und erhöhen die Zahl der Rückmeldungen deutlich. Der klassische Wiederfund, der sich durch den einmaligen Fund eines verunglückten beringten Vogels ergibt, ergänzt sich durch Wiederfänge oder Ringablesungen immer mehr zu ganzen Lebensläufen. Solche Daten finden auch Eingang in bundesweite und europäische Atlanten zum Migrationsverhalten europäischer Vogelarten.
Besenderung und Telemetrie
Die Besenderung von Vögeln für die Boden- oder Satelliten-Telemetrie und auch die Verwendung von Datenloggern sind zusätzliche Möglichkeiten der Vogelmarkierung. Anders als die Beringung betreffen sie nur einzelne Individuen und können die klassische Vogelberingung nicht ersetzen. Sie ermöglichen aber umso genauere Informationen über den Aufenthalt und Verbleib der besenderten Vögel, die Größe ihres Lebensraumes, ihre Zugrouten, Rast- und Überwinterungsgebiete, die Aufenthaltsdauer in diesen Gebieten und die Gefährdungsursachen. Telemetrie wird vor allem dort angewendet, wo fachliche Fragen mit einer herkömmlichen Markierung nicht zu beantworten sind. Häufig geht es dabei um die Ursachenermittlung bei Bestandsrückgängen, konkrete Gefährdungen oder Ermittlung essenzieller Habitatstrukturen innerhalb ihrer Lebensräume. Dadurch dient die Besenderung direkt oder indirekt dem Artenschutz. Ihre Ergebnisse finden deshalb auch zunehmend Eingang in die Abwägung artenschutzfachlicher Konflikte in verschiedensten Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Vogelschutzwarte. Generell wird die Besenderung aber als Methode der Naturschutzforschung angesehen und kommt nicht für konkrete Planungen zum Einsatz.
Meldungen über Funde oder Ablesungen beringter Vögel
Meldungen über Funde oder Ablesungen beringter Vögel werden erbeten an beringungszentrale@lung.mv-regierung.de oder an tobias.duerr@lfu.brandenburg.de. Sie sollten folgende Angaben enthalten:
- der Ringinschrift (vollständige Ringnummer und soweit erkennbar Vogelwarte ergänzt durch Angaben zur Farbe des Ringes oder zur Anordnung mehrerer am linken oder rechten Bein in Kombination angebrachter Ringe)
- zur Vogelart (soweit bestimmbar)
- zum genauen Fundort (Ortsangabe, Landkreis und Bundesland)
- zu Funddatum und Uhrzeit und
- zu den Fundumständen (beziehungsweise zum Verbleib bei verletzten, in Pflege genommenen Vögeln).
Der Finder erhält von der BZH eine Nachricht über die Beringungsdaten des Vogels und gegebenenfalls bisherige Ablesungen. Informationen über die Herkunft des beringten Hausgeflügels, zu denen auch Sporttauben zählen, können auf diesem Wege nicht in Erfahrung gebracht werden.