Berichtspflichten der Europäischen Union

Fauna-Flora-Habitat - Bericht

Nach Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie erstellen die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen gemäß FFH-Richtlinie.

Der Bericht umfasst vor allem Informationen zu den Erhaltungsmaßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie. Ebenso ist die Bewertung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen des Anhangs I (1) und der Arten des Anhangs II (2) enthalten. Weiterhin finden sich die wichtigsten Ergebnisse der in Artikel 11 genannten Überwachung.

Für den FFH-Bericht übermittelt das Landesamt für Umwelt einen Teilbeitrag an das Bundesamt für Naturschutz. In Zusammenarbeit mit allen Bundesländern wird daraus der bundesweite Bericht für die Kontinentale Biogeographische Region erstellt. Dieser wird alle sechs Jahre erarbeitet und an die Europäische Union (EU) übermittelt.

Unterhalb der Ebene des Deutschland-Berichtes ist es hilfreich, den Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten auch auf Ebene Brandenburgs zu bewerten. Eine länderspezifische Betrachtung trägt dazu bei, naturräumliche Unterschiede angemessen zu berücksichtigen. Zugleich ermöglicht sie die Ableitung regional differenzierter Handlungsbedarfe und gezielter Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände.

Die Veröffentlichungen der FFH-Berichte in Brandenburg sind unten gelistet. Der Bericht 2025 befindet sich  in der Endredaktion.

Vogelschutzbericht

Nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie erstellen die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen gemäß der Richtlinie. Mehr noch als im FFH-Bericht übernimmt das Bundesamt für Naturschutz die Erstellung wichtiger Berichtsteile in Zusammenarbeit mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) auf Basis der Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring (VVV)

Fauna-Flora-Habitat - Bericht

Nach Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie erstellen die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen gemäß FFH-Richtlinie.

Der Bericht umfasst vor allem Informationen zu den Erhaltungsmaßnahmen gemäß Artikel 6 Absatz 1 der FFH-Richtlinie. Ebenso ist die Bewertung der Auswirkungen dieser Maßnahmen auf den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen des Anhangs I (1) und der Arten des Anhangs II (2) enthalten. Weiterhin finden sich die wichtigsten Ergebnisse der in Artikel 11 genannten Überwachung.

Für den FFH-Bericht übermittelt das Landesamt für Umwelt einen Teilbeitrag an das Bundesamt für Naturschutz. In Zusammenarbeit mit allen Bundesländern wird daraus der bundesweite Bericht für die Kontinentale Biogeographische Region erstellt. Dieser wird alle sechs Jahre erarbeitet und an die Europäische Union (EU) übermittelt.

Unterhalb der Ebene des Deutschland-Berichtes ist es hilfreich, den Erhaltungszustand von Lebensräumen und Arten auch auf Ebene Brandenburgs zu bewerten. Eine länderspezifische Betrachtung trägt dazu bei, naturräumliche Unterschiede angemessen zu berücksichtigen. Zugleich ermöglicht sie die Ableitung regional differenzierter Handlungsbedarfe und gezielter Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände.

Die Veröffentlichungen der FFH-Berichte in Brandenburg sind unten gelistet. Der Bericht 2025 befindet sich  in der Endredaktion.

Vogelschutzbericht

Nach Artikel 12 der Vogelschutzrichtlinie erstellen die Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Bericht über die Durchführung der Maßnahmen gemäß der Richtlinie. Mehr noch als im FFH-Bericht übernimmt das Bundesamt für Naturschutz die Erstellung wichtiger Berichtsteile in Zusammenarbeit mit dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) auf Basis der Verwaltungsvereinbarung Vogelmonitoring (VVV)

Außerdem stellt das Landesamt für Umwelt, vertreten durch die Staatliche Vogelschutzwarte, für bestimmte Berichtsparameter weitere Informationen zusammen.

Außerdem stellt das Landesamt für Umwelt, vertreten durch die Staatliche Vogelschutzwarte, für bestimmte Berichtsparameter weitere Informationen zusammen.

Weiterführende Informationen

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