Gewässerentwicklung – Maßnahmen für die Zukunft
Erst wenn Flüsse wieder eigene Wege gehen können, einen intakten Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen bilden, dann haben sich die Gewässer im Land Brandenburg in die gewünschte naturnahe Richtung entwickelt.
Die Gewässer in Brandenburg wurden im Laufe der Jahrhunderte durch den Menschen verändert. Viele Flüsse wurden begradigt, die Ufer befestigt und das Gewässerprofil ausgebaut. Gewässer müssen unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden, sie werden von Schiffen befahren, führen Hochwasser ab und versorgen landwirtschaftliche Flächen mit ausreichend Wasser.
Es wurden Wehre und Staustufen angelegt, um den Wasserstand zu kontrollieren. In vielen Ortschaften wurden die Gewässer überbaut oder in Rohre verlegt, so dass Regen schnell abgeleitet werden konnte. Auch wurden viele Flüsse von ihren Auen abgetrennt. Diese Eingriffe hatten aber immer mehr negative Folgen.
Die Gewässergüte und die Artenvielfalt der Fische, Wasserinsekten, Schnecken, Muscheln und Pflanzen gingen dabei zunehmend verloren. Auch haben die Gewässer immer mehr ihre Pufferfunktion in Bezug auf Nährstoffrückhalt und Landschaftswasserhaushalt sowie an ihrem Erholungswert eingebüßt.
Aufgabe der Gewässerentwicklung ist es nun, durch geeignete Programme und Maßnahmen im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Gewässer wieder in einen naturnahen, ökologisch funktionsfähigen Zustand zu bringen. Die Gewässerentwicklung ist daher verpflichtet, Wanderhindernisse für Fische und andere Organismen zu beseitigen, das landschaftliche Erscheinungsbild, die Anbindung des Gewässers an seine Aue sowie die Artenvielfalt zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern.
Erst wenn Flüsse wieder eigene Wege gehen können, einen intakten Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen bilden, dann haben sich die Gewässer im Land Brandenburg in die gewünschte naturnahe Richtung entwickelt.
Die Gewässer in Brandenburg wurden im Laufe der Jahrhunderte durch den Menschen verändert. Viele Flüsse wurden begradigt, die Ufer befestigt und das Gewässerprofil ausgebaut. Gewässer müssen unterschiedlichen Ansprüchen gerecht werden, sie werden von Schiffen befahren, führen Hochwasser ab und versorgen landwirtschaftliche Flächen mit ausreichend Wasser.
Es wurden Wehre und Staustufen angelegt, um den Wasserstand zu kontrollieren. In vielen Ortschaften wurden die Gewässer überbaut oder in Rohre verlegt, so dass Regen schnell abgeleitet werden konnte. Auch wurden viele Flüsse von ihren Auen abgetrennt. Diese Eingriffe hatten aber immer mehr negative Folgen.
Die Gewässergüte und die Artenvielfalt der Fische, Wasserinsekten, Schnecken, Muscheln und Pflanzen gingen dabei zunehmend verloren. Auch haben die Gewässer immer mehr ihre Pufferfunktion in Bezug auf Nährstoffrückhalt und Landschaftswasserhaushalt sowie an ihrem Erholungswert eingebüßt.
Aufgabe der Gewässerentwicklung ist es nun, durch geeignete Programme und Maßnahmen im Sinne der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) die Gewässer wieder in einen naturnahen, ökologisch funktionsfähigen Zustand zu bringen. Die Gewässerentwicklung ist daher verpflichtet, Wanderhindernisse für Fische und andere Organismen zu beseitigen, das landschaftliche Erscheinungsbild, die Anbindung des Gewässers an seine Aue sowie die Artenvielfalt zu erhalten oder nachhaltig zu verbessern.