Rohwasserüberwachung

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Die gesetzliche Grundlage zur Überwachung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung bildet Paragraph 62 des Brandenburgischen Wassergesetzes. Dieser verpflichtet die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen zur kontinuierlichen Rohwasserüberwachung und bildet gleichzeitig die Basis einer qualitätsgerechten Aufbereitung des Rohwassers zu Reinwasser. Die zuständige Wasserbehörde kann in Abhängigkeit von

  • der Bedeutung des Wasserwerks,
  • der hydrogeologischen Situation,
  • der Landnutzung und
  • sonstiger auf das Grundwasser einwirkender Faktoren

die Art, den Umfang und die Häufigkeit von Untersuchungen anordnen. Ziel der Rohwasserüberwachung ist es, Gefährdungen für die Wassergewinnung rechtzeitig zu erkennen und diesen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

Im Land Brandenburg wird ausschließlich Grundwasser beziehungsweise Uferfiltrat für die Trinkwassergewinnung genutzt. Das mittels Brunnen geförderte und unbehandelte Grundwasser wird als Rohwasser bezeichnet. Bei der Überwachung der Rohwasserbeschaffenheit werden die an Förderbrunnen entnommenen Wasserproben mit chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Methoden analysiert. Die Überwachung des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerks erfolgt an Grundwassermessstellen, die als Vorfeldmessstellen bezeichnet werden. Die ermittelten Analysendaten sind Grundlage für die Bewirtschaftung des Grundwassers im Sinne des Wasserrechts.

Rohwasser ist aufgrund der geologischen und hydrochemischen Bedingungen in den brandenburgischen Grundwasserleitern häufig sauerstoffarm. In einigen Regionen Brandenburgs wird es durch erhöhte Eisen-, Mangan- und Ammoniumgehalte charakterisiert, die häufig die Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung überschreiten. Durch Einsatz verschiedener physikalischer und chemischer Verfahren bei der Wasseraufbereitung erfolgt eine Reduzierung dieser Stoffe, so dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

Proben aus Grundwassermessstellen lassen allgemein nur eine lokale (punktuelle) Einschätzung der Beschaffenheit zu. Dagegen repräsentieren die Rohwasserproben eines aktiven Wasserwerksbrunnens dessen Einzugsgebiet, wodurch großräumig eine gemittelte Aussage zur Grundwasserbeschaffenheit möglich ist.

Im Landesamt für Umwelt werden seit dem Jahr 2003 Stammdaten, Fördermengen, Grundwasserstands- und -beschaffenheitsdaten bei den Wasserversorgern erhoben. Im Jahr 2010 erschien dazu ein Bericht unter dem Titel „Belastungsrelevante Parameter in Rohwasserproben von Wasserwerken im Land Brandenburg“, in dem die Beschaffenheitsdaten des Rohwassers für den Zeitraum 2003 bis 2009 ausgewertet wurden. Die nächste Fassung des Berichts wird voraussichtlich 2022 veröffentlicht.

Grundlage für die Erhebung dieser Daten im Land Brandenburg ist der Erlass W/16/1999 des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Brandenburg (MUNR). Im aktuellen Projekt werden die Daten für den Zeitraum 2018/2019 recherchiert, nach vorheriger Datenprüfung in eine Datenbank importiert und in einem umfangreichen Abschlussbericht ausgewertet und interpretiert.

Mit Stand März 2019 existieren im Land Brandenburg 83 Wasserversorger, die 385 Wasserwerke betreiben. Zu deren Bestand gehören etwa 1830 aktive Brunnen und etwa 2850 Grundwassermessstellen.

Um die Informationen aus den Wasserwerken gemäß den Anforderungen nach Wasserrahmenrichtlinie auch zukünftig effizient nutzen zu können, ist geplant, das Projekt in jedem 2. bis 3. Jahr fortzusetzen.

Die gesetzliche Grundlage zur Überwachung des Grundwasserdargebots für die öffentliche Wasserversorgung bildet Paragraph 62 des Brandenburgischen Wassergesetzes. Dieser verpflichtet die öffentlichen Wasserversorgungsunternehmen zur kontinuierlichen Rohwasserüberwachung und bildet gleichzeitig die Basis einer qualitätsgerechten Aufbereitung des Rohwassers zu Reinwasser. Die zuständige Wasserbehörde kann in Abhängigkeit von

  • der Bedeutung des Wasserwerks,
  • der hydrogeologischen Situation,
  • der Landnutzung und
  • sonstiger auf das Grundwasser einwirkender Faktoren

die Art, den Umfang und die Häufigkeit von Untersuchungen anordnen. Ziel der Rohwasserüberwachung ist es, Gefährdungen für die Wassergewinnung rechtzeitig zu erkennen und diesen durch geeignete Maßnahmen entgegenzuwirken.

Im Land Brandenburg wird ausschließlich Grundwasser beziehungsweise Uferfiltrat für die Trinkwassergewinnung genutzt. Das mittels Brunnen geförderte und unbehandelte Grundwasser wird als Rohwasser bezeichnet. Bei der Überwachung der Rohwasserbeschaffenheit werden die an Förderbrunnen entnommenen Wasserproben mit chemischen, physikalischen und mikrobiologischen Methoden analysiert. Die Überwachung des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserwerks erfolgt an Grundwassermessstellen, die als Vorfeldmessstellen bezeichnet werden. Die ermittelten Analysendaten sind Grundlage für die Bewirtschaftung des Grundwassers im Sinne des Wasserrechts.

Rohwasser ist aufgrund der geologischen und hydrochemischen Bedingungen in den brandenburgischen Grundwasserleitern häufig sauerstoffarm. In einigen Regionen Brandenburgs wird es durch erhöhte Eisen-, Mangan- und Ammoniumgehalte charakterisiert, die häufig die Grenzwerte nach Trinkwasserverordnung überschreiten. Durch Einsatz verschiedener physikalischer und chemischer Verfahren bei der Wasseraufbereitung erfolgt eine Reduzierung dieser Stoffe, so dass die Vorgaben der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

Proben aus Grundwassermessstellen lassen allgemein nur eine lokale (punktuelle) Einschätzung der Beschaffenheit zu. Dagegen repräsentieren die Rohwasserproben eines aktiven Wasserwerksbrunnens dessen Einzugsgebiet, wodurch großräumig eine gemittelte Aussage zur Grundwasserbeschaffenheit möglich ist.

Im Landesamt für Umwelt werden seit dem Jahr 2003 Stammdaten, Fördermengen, Grundwasserstands- und -beschaffenheitsdaten bei den Wasserversorgern erhoben. Im Jahr 2010 erschien dazu ein Bericht unter dem Titel „Belastungsrelevante Parameter in Rohwasserproben von Wasserwerken im Land Brandenburg“, in dem die Beschaffenheitsdaten des Rohwassers für den Zeitraum 2003 bis 2009 ausgewertet wurden. Die nächste Fassung des Berichts wird voraussichtlich 2022 veröffentlicht.

Grundlage für die Erhebung dieser Daten im Land Brandenburg ist der Erlass W/16/1999 des ehemaligen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung Brandenburg (MUNR). Im aktuellen Projekt werden die Daten für den Zeitraum 2018/2019 recherchiert, nach vorheriger Datenprüfung in eine Datenbank importiert und in einem umfangreichen Abschlussbericht ausgewertet und interpretiert.

Mit Stand März 2019 existieren im Land Brandenburg 83 Wasserversorger, die 385 Wasserwerke betreiben. Zu deren Bestand gehören etwa 1830 aktive Brunnen und etwa 2850 Grundwassermessstellen.

Um die Informationen aus den Wasserwerken gemäß den Anforderungen nach Wasserrahmenrichtlinie auch zukünftig effizient nutzen zu können, ist geplant, das Projekt in jedem 2. bis 3. Jahr fortzusetzen.