Chemischer Zustand der Grundwasserkörper nach Europäischer Wasserrahmenrichtlinie im 3. Bewirtschaftungszeitraum

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Um den chemischen Zustand der Grundwasserkörper zu bewerten, werden die Stoffkonzentrationen im Grundwasser mit den Umweltqualitätsnormen nach den Anhängen I und II der EG-Grundwasserrichtlinie (GWRL) verglichen.

Grundwasserqualitätsnormen sind Stoffkonzentrationswerte, die in der Grundwasserrichtlinie konkret festgelegt wurden. Schwellenwerte sind Qualitätsnormen, die jeder Mitgliedsstaat nach einer durch die GWRL vorgegebenen Methodik eigenständig festlegt. Für Deutschland wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Schwellenwerte vorgeschlagen, die mit Erlass der Grundwasserverordnung (GrwV) am 9. November 2010 rechtlich verbindlich festgelegt wurden.

Für weitere Parameter kann das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) für Brandenburg nach Paragraph 1 der Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung – (WaZV) Schwellenwerte festlegen. Zur Orientierung, ob und in welcher Höhe ein Schwellenwert festgelegt werden kann, können die Geringfügigkeitsschwellenwerte der LAWA (2016), die Werte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV, 2001) oder andere Richtwerte herangezogen werden. Für Brandenburg wurden bisher keine weiteren Schwellenwerte festgelegt.

Innerhalb der chemischen Zustandsbewertung für die Grundwasserkörper unterscheiden sich die Methoden, mit denen punktuelle und diffuse Belastungen ermittelt werden, deutlich. Zudem sind unterschiedliche Flächenkriterien für die Einstufung in den schlechten chemischen Zustand zugrunde zu legen.

Punktuelle Belastungen

Die Risiko- und Zustandsbewertung hinsichtlich punktueller Belastungen erfolgt je Grundwasserkörper über eine Berechnung des Anteils der schadstoffbelasteten Flächen an der Gesamtfläche sowie über eine Analyse von Schadstoffparametern an Grundwassermessstellen.

Im Ergebnis der Risikobewertung wird für den 3. Bewirtschaftungszeitraum kein Grundwasserkörper als gefährdet hinsichtlich punktueller Belastungen eingestuft. Aus dem Überwachungsprogramm ergab sich, dass auch alle Grundwasserkörper hinsichtlich punktueller Belastungen im guten Zustand sind.

Diffuse Belastungen

Die chemische Zustandsbewertung erfolgt auf Grundlage der LAWA-Arbeitshilfe 2019. Im Rahmen der Zustandsbewertung für die Grundwasserkörper werden die Punktinformationen der Messstellen in Flächeninformationen umgewandelt, um die Ausdehnung einer Belastung abzuschätzen. Die Ermittlung von flächenhaften Stoffkonzentrationen zwischen einzelnen Messstellen wird Interpolation oder Regionalisierung genannt.

In Brandenburg sind nach den bundesweit einheitlichen Vorgaben der Grundwasserverordnung Grundwasserkörper in einen schlechten chemischen Zustand eingestuft worden, wenn die schadstoffbelastete Fläche mehr als 20 Prozent an der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers beträgt (Flächenkriterium) beziehungsweise, wenn der Anteil der Messstellen mit Schwellenwertüberschreitungen in einem Grundwasserkörper größer als 20 Prozent ist (Messstellenkriterium).

Zur Prüfung des Flächenkriteriums wurden sogenannte Regionalisierungsflächen erstellt, die die belastete Schadstofffläche darstellen. Um die Regionalisierung durchzuführen, wurde die Messstellendichte durch zusätzliche Messstellen erhöht. Dazu wurden Vorfeldmessstellen der Wasserversorgungsunternehmen ausgewählt, die aufgrund ihrer räumlichen Lage und ihrer Filtertiefe geeignet waren. Zusätzlich erhält das Landesamt für Umwelt chemische Analysen von Messstellen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (LMBV). Diese Daten bilden die Grundlage für eine detailliertere Regionalisierung im Bereich der bergbaubeeinflussten Grundwasserkörper. Insgesamt wurden Analysen von 1.364 Grundwassermessstellen verwendet, um den chemischen Zustand zu bewerten. Dies entspricht einer durchschnittlichen landesweiten Messstellendichte von einer Messstelle je 21 Quadratkilometer.

Für jede Messstelle wurde der Mittelwert der zwei aktuellsten Werte (überwiegend aus 2018) verwendet. Die flächenhafte Interpolation wurde für die Parameter Sulfat, Chlorid, Nitrat, Ammonium, Nitrit und ortho-Phosphat durchgeführt.

Des Weiteren wurden entsprechend den Vorgaben der GrwV und der LAWA-Arbeitshilfe (LAWA 2019) Schadstofftrends ermittelt. An allen Messstellen, die für die chemische Zustandsbewertung hinsichtlich diffuser Quellen verwendet wurden, wurde in Bezug auf folgende zwölf Parameter eine Trendbetrachtung durchgeführt: Ammonium, Nitrat, Nitrit, Chlorid, Sulfat, ortho-Phosphat, Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber sowie Tri- und Tetrachlorethen.

Im Ergebnis wurden 10 der 42 Grundwasserkörper, die Brandenburg federführend bewertet, aufgrund von diffusen Belastungen in den schlechten chemischen Zustand eingeordnet. Die diffuse landwirtschaftliche Belastung zeigt sich überwiegend in Schwellenwertüberschreitungen der Parameter Nitrat und Ammonium. Bergbauliche Belastungen zeigen sich durch signifikant erhöhte Sulfat-, Ammonium- und Arsenkonzentrationen im Süden Brandenburgs in zwei Grundwasserkörpern (Mittlere Spree B und Schwarze Elster). Der Grundwasserkörper Potsdam ist im schlechten chemischen Zustand aufgrund erhöhter Konzentrationen von ortho-Phosphat und Nitrat in den Gebieten der ehemaligen Rieselfelder. Auf den sogenannten Rieselfeldern wurde bis 1994 ungeklärtes Berliner Abwasser „verrieselt“.

Die Grundwasserkörper, die gemeldeten Grundwassermessstellen (Überblicksmonitoring in orange, Überblicksmonitorung und operatives Monitoring in rot) sowie die chemische Zustandsbewertung (grün bedeutet guter chemischer Zustand, rot bedeutet schlechter chemischer Zustand) sind in der folgenden Kartenanwendung der Auskunftsplattform Wasser (APW) abrufbar:

Um den chemischen Zustand der Grundwasserkörper zu bewerten, werden die Stoffkonzentrationen im Grundwasser mit den Umweltqualitätsnormen nach den Anhängen I und II der EG-Grundwasserrichtlinie (GWRL) verglichen.

Grundwasserqualitätsnormen sind Stoffkonzentrationswerte, die in der Grundwasserrichtlinie konkret festgelegt wurden. Schwellenwerte sind Qualitätsnormen, die jeder Mitgliedsstaat nach einer durch die GWRL vorgegebenen Methodik eigenständig festlegt. Für Deutschland wurden durch die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Schwellenwerte vorgeschlagen, die mit Erlass der Grundwasserverordnung (GrwV) am 9. November 2010 rechtlich verbindlich festgelegt wurden.

Für weitere Parameter kann das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) für Brandenburg nach Paragraph 1 der Wasserbehördenzuständigkeitsverordnung – (WaZV) Schwellenwerte festlegen. Zur Orientierung, ob und in welcher Höhe ein Schwellenwert festgelegt werden kann, können die Geringfügigkeitsschwellenwerte der LAWA (2016), die Werte der Trinkwasserverordnung (TrinkwV, 2001) oder andere Richtwerte herangezogen werden. Für Brandenburg wurden bisher keine weiteren Schwellenwerte festgelegt.

Innerhalb der chemischen Zustandsbewertung für die Grundwasserkörper unterscheiden sich die Methoden, mit denen punktuelle und diffuse Belastungen ermittelt werden, deutlich. Zudem sind unterschiedliche Flächenkriterien für die Einstufung in den schlechten chemischen Zustand zugrunde zu legen.

Punktuelle Belastungen

Die Risiko- und Zustandsbewertung hinsichtlich punktueller Belastungen erfolgt je Grundwasserkörper über eine Berechnung des Anteils der schadstoffbelasteten Flächen an der Gesamtfläche sowie über eine Analyse von Schadstoffparametern an Grundwassermessstellen.

Im Ergebnis der Risikobewertung wird für den 3. Bewirtschaftungszeitraum kein Grundwasserkörper als gefährdet hinsichtlich punktueller Belastungen eingestuft. Aus dem Überwachungsprogramm ergab sich, dass auch alle Grundwasserkörper hinsichtlich punktueller Belastungen im guten Zustand sind.

Diffuse Belastungen

Die chemische Zustandsbewertung erfolgt auf Grundlage der LAWA-Arbeitshilfe 2019. Im Rahmen der Zustandsbewertung für die Grundwasserkörper werden die Punktinformationen der Messstellen in Flächeninformationen umgewandelt, um die Ausdehnung einer Belastung abzuschätzen. Die Ermittlung von flächenhaften Stoffkonzentrationen zwischen einzelnen Messstellen wird Interpolation oder Regionalisierung genannt.

In Brandenburg sind nach den bundesweit einheitlichen Vorgaben der Grundwasserverordnung Grundwasserkörper in einen schlechten chemischen Zustand eingestuft worden, wenn die schadstoffbelastete Fläche mehr als 20 Prozent an der Gesamtfläche des Grundwasserkörpers beträgt (Flächenkriterium) beziehungsweise, wenn der Anteil der Messstellen mit Schwellenwertüberschreitungen in einem Grundwasserkörper größer als 20 Prozent ist (Messstellenkriterium).

Zur Prüfung des Flächenkriteriums wurden sogenannte Regionalisierungsflächen erstellt, die die belastete Schadstofffläche darstellen. Um die Regionalisierung durchzuführen, wurde die Messstellendichte durch zusätzliche Messstellen erhöht. Dazu wurden Vorfeldmessstellen der Wasserversorgungsunternehmen ausgewählt, die aufgrund ihrer räumlichen Lage und ihrer Filtertiefe geeignet waren. Zusätzlich erhält das Landesamt für Umwelt chemische Analysen von Messstellen der Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (LMBV). Diese Daten bilden die Grundlage für eine detailliertere Regionalisierung im Bereich der bergbaubeeinflussten Grundwasserkörper. Insgesamt wurden Analysen von 1.364 Grundwassermessstellen verwendet, um den chemischen Zustand zu bewerten. Dies entspricht einer durchschnittlichen landesweiten Messstellendichte von einer Messstelle je 21 Quadratkilometer.

Für jede Messstelle wurde der Mittelwert der zwei aktuellsten Werte (überwiegend aus 2018) verwendet. Die flächenhafte Interpolation wurde für die Parameter Sulfat, Chlorid, Nitrat, Ammonium, Nitrit und ortho-Phosphat durchgeführt.

Des Weiteren wurden entsprechend den Vorgaben der GrwV und der LAWA-Arbeitshilfe (LAWA 2019) Schadstofftrends ermittelt. An allen Messstellen, die für die chemische Zustandsbewertung hinsichtlich diffuser Quellen verwendet wurden, wurde in Bezug auf folgende zwölf Parameter eine Trendbetrachtung durchgeführt: Ammonium, Nitrat, Nitrit, Chlorid, Sulfat, ortho-Phosphat, Arsen, Cadmium, Blei, Quecksilber sowie Tri- und Tetrachlorethen.

Im Ergebnis wurden 10 der 42 Grundwasserkörper, die Brandenburg federführend bewertet, aufgrund von diffusen Belastungen in den schlechten chemischen Zustand eingeordnet. Die diffuse landwirtschaftliche Belastung zeigt sich überwiegend in Schwellenwertüberschreitungen der Parameter Nitrat und Ammonium. Bergbauliche Belastungen zeigen sich durch signifikant erhöhte Sulfat-, Ammonium- und Arsenkonzentrationen im Süden Brandenburgs in zwei Grundwasserkörpern (Mittlere Spree B und Schwarze Elster). Der Grundwasserkörper Potsdam ist im schlechten chemischen Zustand aufgrund erhöhter Konzentrationen von ortho-Phosphat und Nitrat in den Gebieten der ehemaligen Rieselfelder. Auf den sogenannten Rieselfeldern wurde bis 1994 ungeklärtes Berliner Abwasser „verrieselt“.

Die Grundwasserkörper, die gemeldeten Grundwassermessstellen (Überblicksmonitoring in orange, Überblicksmonitorung und operatives Monitoring in rot) sowie die chemische Zustandsbewertung (grün bedeutet guter chemischer Zustand, rot bedeutet schlechter chemischer Zustand) sind in der folgenden Kartenanwendung der Auskunftsplattform Wasser (APW) abrufbar:


 

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