Handlungsbereiche des Hochwasserrisikomanagements

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Das Hochwasserrisikomanagement hat zum Ziel, die Schäden eines Hochwassers zu vermeiden und zu reduzieren. Neben den Schutzmaßnahmen, zu denen unter anderem der Deichbau und Talsperren gehören, erfordert dies auch Maßnahmen in den Bereichen Vermeidung, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um im Falle eines Hochwassers die Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftliche Tätigkeit möglichst gering zu halten.

Die Handlungsbereiche im Hochwasserrisikomanagement des Landes Brandenburg sind:

Das Hochwasserrisikomanagement hat zum Ziel, die Schäden eines Hochwassers zu vermeiden und zu reduzieren. Neben den Schutzmaßnahmen, zu denen unter anderem der Deichbau und Talsperren gehören, erfordert dies auch Maßnahmen in den Bereichen Vermeidung, Vorsorge und Wiederherstellung/Regeneration. Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um im Falle eines Hochwassers die Risiken für die menschliche Gesundheit, die Umwelt, das Kulturerbe und die wirtschaftliche Tätigkeit möglichst gering zu halten.

Die Handlungsbereiche im Hochwasserrisikomanagement des Landes Brandenburg sind:

Vermeidung

Umfasst Instrumente aus der Regionalplanung, Bauleitplanung, sowie dem Baurecht. Im Rahmen der Flächenvorsorge sind beispielsweise Überschwemmungsgebiete festzusetzen oder zu aktualisieren. In Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bauleitplänen sind die ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete sowie die Hochwasserrisikogebiete darzustellen. Ziel ist es, Flächen mit hohem Risiko von Schadenspotentialen freizuhalten oder dem Risiko angepasst zu nutzen. Auch die Bauvorsorge und der Objektschutz gehören zu diesem Handlungsfeld. Hier steht die Anpassung an das Risiko im Vordergrund, indem durch hochwasserangepasstes Bauen beziehungsweise dem hochwasserangepassten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen das Hochwasserrisiko reduziert wird.

Vorsorge

Umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, im Hochwasserfall besser vorbereitet zu sein. Hierzu gehört die Risiko- und Verhaltensvorsorge, die präventive Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren von Hochwasser, wie man sich im Hochwasserfall geeignet verhält, sowie die Stärkung der Eigenvorsorge.

Ein weiterer Baustein ist die Informationsvorsorge. Hierzu gehören vor allem die Bereitstellung aktueller Informationen, Vorhersagen und Messwerte, sowie die Verbesserung von Warn- und Informationssystemen zur Hochwasservorhersage. So sind Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Schutz

Maßnahmen im Handlungsfeld Schutz reichen vom natürlichen Wasserrückhalt bis zum technischen Hochwasserschutz. Zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts sind potentielle Retentionsräume zu erschließen oder  zu reaktivieren. Der technische Hochwasserschutz beinhaltet, dass Hochwasserschutzanlagen gebaut und unterhalten werden. Eine technische Maßnahme ist beispielsweise der Bau von Deichen. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung dienen dazu, den schadlosen Wasserabfluss zu gewährleisten.

Wiederherstellung/Regeneration

Die Nachbereitung eines Hochwasserereignisses kann wertvolle Erkenntnisse für das Verhalten im Falle zukünftiger Hochwasser bieten. Deshalb sind Hochwasserereignisse zu dokumentieren, auszuwerten und aus den Schlussfolgerungen Handlungsempfehlungen abzuleiten. Besonders wichtig ist die gute Vorbereitung der Einsatzkräfte und zuständigen Stellen auf Hochwasserereignisse. So sind beispielsweise regelmäßige Übungen zur Hochwasserabwehr durchzuführen. Schwerpunkte im Rahmen der Nachsorge: die Notversorgung muss verbessert, Aufbauhilfen müssen organisiert und Umweltschäden müssen beseitigt werden.

Übersicht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) -Handlungsfelder und Maßnahmenkategorien des Brandenburgischen Maßnahmenkatalogs
LAWA-Handlungsfeld Maßnahmenkategorien Landesamt für Umwelt (LfU)-Code
Schutz   Schadloser Wasserabfluss A000
Natürlicher Wasserrückhalt R000
Technischer Hochwasserschutz T000
Vermeidung  Flächenvorsorge F000
Bauvorsorge B000
Vorsorge   Informationsvorsorge I000
Verhaltensvorsorge V000
Risikovorsorge G000
Wiederherstellung/Regeneration Regeneration, Nachsorge (Hochwasserbewältigung) K000

Der LfU-Code findet sich auf allen Produkten des Landesamtes für Umwelt wieder und ermöglicht eine Zuordnung.

Vermeidung

Umfasst Instrumente aus der Regionalplanung, Bauleitplanung, sowie dem Baurecht. Im Rahmen der Flächenvorsorge sind beispielsweise Überschwemmungsgebiete festzusetzen oder zu aktualisieren. In Raumordnungs-, Flächennutzungs- und Bauleitplänen sind die ausgewiesenen Überschwemmungsgebiete sowie die Hochwasserrisikogebiete darzustellen. Ziel ist es, Flächen mit hohem Risiko von Schadenspotentialen freizuhalten oder dem Risiko angepasst zu nutzen. Auch die Bauvorsorge und der Objektschutz gehören zu diesem Handlungsfeld. Hier steht die Anpassung an das Risiko im Vordergrund, indem durch hochwasserangepasstes Bauen beziehungsweise dem hochwasserangepassten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen das Hochwasserrisiko reduziert wird.

Vorsorge

Umfasst alle Maßnahmen, die dazu beitragen, im Hochwasserfall besser vorbereitet zu sein. Hierzu gehört die Risiko- und Verhaltensvorsorge, die präventive Aufklärung der Bevölkerung über die Gefahren von Hochwasser, wie man sich im Hochwasserfall geeignet verhält, sowie die Stärkung der Eigenvorsorge.

Ein weiterer Baustein ist die Informationsvorsorge. Hierzu gehören vor allem die Bereitstellung aktueller Informationen, Vorhersagen und Messwerte, sowie die Verbesserung von Warn- und Informationssystemen zur Hochwasservorhersage. So sind Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Schutz

Maßnahmen im Handlungsfeld Schutz reichen vom natürlichen Wasserrückhalt bis zum technischen Hochwasserschutz. Zur Verbesserung des natürlichen Rückhalts sind potentielle Retentionsräume zu erschließen oder  zu reaktivieren. Der technische Hochwasserschutz beinhaltet, dass Hochwasserschutzanlagen gebaut und unterhalten werden. Eine technische Maßnahme ist beispielsweise der Bau von Deichen. Maßnahmen der Gewässerunterhaltung dienen dazu, den schadlosen Wasserabfluss zu gewährleisten.

Wiederherstellung/Regeneration

Die Nachbereitung eines Hochwasserereignisses kann wertvolle Erkenntnisse für das Verhalten im Falle zukünftiger Hochwasser bieten. Deshalb sind Hochwasserereignisse zu dokumentieren, auszuwerten und aus den Schlussfolgerungen Handlungsempfehlungen abzuleiten. Besonders wichtig ist die gute Vorbereitung der Einsatzkräfte und zuständigen Stellen auf Hochwasserereignisse. So sind beispielsweise regelmäßige Übungen zur Hochwasserabwehr durchzuführen. Schwerpunkte im Rahmen der Nachsorge: die Notversorgung muss verbessert, Aufbauhilfen müssen organisiert und Umweltschäden müssen beseitigt werden.

Übersicht der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) -Handlungsfelder und Maßnahmenkategorien des Brandenburgischen Maßnahmenkatalogs
LAWA-Handlungsfeld Maßnahmenkategorien Landesamt für Umwelt (LfU)-Code
Schutz   Schadloser Wasserabfluss A000
Natürlicher Wasserrückhalt R000
Technischer Hochwasserschutz T000
Vermeidung  Flächenvorsorge F000
Bauvorsorge B000
Vorsorge   Informationsvorsorge I000
Verhaltensvorsorge V000
Risikovorsorge G000
Wiederherstellung/Regeneration Regeneration, Nachsorge (Hochwasserbewältigung) K000

Der LfU-Code findet sich auf allen Produkten des Landesamtes für Umwelt wieder und ermöglicht eine Zuordnung.

  • Objektschutz

    Im Bereich des Objektschutzes haben sich in der Praxis drei Schutzstrategien durchgesetzt um Hochwasserschäden zu vermeiden oder zu verringern. Indem man hochwassergefährdete Flächen meidet oder Gebäude höherlegt, kann man den Hochwassergefahren ausweichen. Ist Ausweichen nicht möglich, können technische Schutzanlagen dazu beitragen, das Eindringen von Oberflächen-, Grund- oder Rückstauwasser zu minimieren oder verhindern. Zu der Strategie Widerstehen gehören bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise wasserdichte Türen und Fenster oder temporäre Maßnahmen, wie zum Beispiel das Errichten einer Sandsackbarriere. Objektschutzmaßnahmen sollen gemäß Paragraph 5 Wasserhaushaltsgesetz („Allgemeine Sorgfaltspflicht“) von den Eigentümern der betroffenen Flächen/Häusern umgesetzt werden. Strategie Anpassen: Können Schutzeinrichtungen aus bestimmten Gründen nicht erstellt werden, kann die Nutzung an die Hochwassergefahren angepasst werden um die Schäden möglichst gering zu halten. In den meisten Fällen ist eine Kombination der drei Strategien sinnvoll. Weitere Informationen zum Objektschutz und der Bauvorsorge können der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnommen werden.

    Im Bereich des Objektschutzes haben sich in der Praxis drei Schutzstrategien durchgesetzt um Hochwasserschäden zu vermeiden oder zu verringern. Indem man hochwassergefährdete Flächen meidet oder Gebäude höherlegt, kann man den Hochwassergefahren ausweichen. Ist Ausweichen nicht möglich, können technische Schutzanlagen dazu beitragen, das Eindringen von Oberflächen-, Grund- oder Rückstauwasser zu minimieren oder verhindern. Zu der Strategie Widerstehen gehören bauliche Maßnahmen, wie beispielsweise wasserdichte Türen und Fenster oder temporäre Maßnahmen, wie zum Beispiel das Errichten einer Sandsackbarriere. Objektschutzmaßnahmen sollen gemäß Paragraph 5 Wasserhaushaltsgesetz („Allgemeine Sorgfaltspflicht“) von den Eigentümern der betroffenen Flächen/Häusern umgesetzt werden. Strategie Anpassen: Können Schutzeinrichtungen aus bestimmten Gründen nicht erstellt werden, kann die Nutzung an die Hochwassergefahren angepasst werden um die Schäden möglichst gering zu halten. In den meisten Fällen ist eine Kombination der drei Strategien sinnvoll. Weitere Informationen zum Objektschutz und der Bauvorsorge können der Hochwasserschutzfibel des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung entnommen werden.

Weiterführende Informationen

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