In Privatgärten und auch im öffentlichen Raum fällt durch Pflegeschnitte, Baumfällungen oder im Rahmen von Verkehrssicherungsmaßnahmen Alt-und Totholz an. Der Umgang mit den hinterbliebenen Stämmen, Hochstubben oder Kronenästen sollte aber nicht achtlos erfolgen, denn in ihnen können sich Käferlarven- und Puppen befinden.
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