Informationen und Überblick zum Wolf (Canis lupus) - Tierportrait
Einen aktuellen und kompletten Überblick über Wölfe in Brandenburg gibt die vom Brandenburger Umweltministerium heraus gegebene Broschüre "Wölfe in Brandenburg - Eine Spurensuche im märkischen Sand" (2010). Auf 152 reich illustrierten Seiten erfahren Leserinnen und Leser alles Wissenswerte über die geschützte Tierart, ihren Lebensraum und das Brandenburger Wolfsmanagement.
Verbreitung des Wolfes
Der Wolf war einst die am weitesten verbreitete Säugetierart der Erde. Er besiedelte fast die gesamte Nordhalbkugel von Europa bis Nordamerika. Im Mittelalter wurden Viehzucht und Jagd intensiviert und der Wolf zunehmend als Nahrungskonkurrent des Menschen angesehen. Die Verfolgung des Wolfes führte schließlich im 18. und 19. Jahrhundert in weiten Teilen Europas zu seiner Ausrottung.
In Deutschland war die Wolfspopulation um 1850 nahezu ausgelöscht. Immer wieder wanderten jedoch vereinzelt Wölfe aus Polen nach Deutschland und auch nach Brandenburg ein.
Seitdem Wölfe in Deutschland und in Polen unter Schutz stehen, erobern sie ihre Lebensräume zurück. Polnische Wölfe siedelten sich 1998 unmittelbar südlich der Landesgrenze zu Brandenburg auf einem Truppenübungsplatz an und zogen im Jahr 2000 erstmals Jungtiere auf. In Brandenburg etablierte sich das erste territoriale Vorkommen im Jahr 2006. Als eines der wildreichsten Bundesländer Deutschlands bietet Brandenburg günstige Bedingungen für eine Wiederbesiedlung durch den Wolf.Inzwischen leben die meisten Wolfsrudel in diesem Bundesland, gefolgt von Sachsen und Niedersachsen. Mittlerweile wurden Wolfsnachweise in allen Bundesländern bis auf das Saarland erbracht.
Einen aktuellen und kompletten Überblick über Wölfe in Brandenburg gibt die vom Brandenburger Umweltministerium heraus gegebene Broschüre "Wölfe in Brandenburg - Eine Spurensuche im märkischen Sand" (2010). Auf 152 reich illustrierten Seiten erfahren Leserinnen und Leser alles Wissenswerte über die geschützte Tierart, ihren Lebensraum und das Brandenburger Wolfsmanagement.
Verbreitung des Wolfes
Der Wolf war einst die am weitesten verbreitete Säugetierart der Erde. Er besiedelte fast die gesamte Nordhalbkugel von Europa bis Nordamerika. Im Mittelalter wurden Viehzucht und Jagd intensiviert und der Wolf zunehmend als Nahrungskonkurrent des Menschen angesehen. Die Verfolgung des Wolfes führte schließlich im 18. und 19. Jahrhundert in weiten Teilen Europas zu seiner Ausrottung.
In Deutschland war die Wolfspopulation um 1850 nahezu ausgelöscht. Immer wieder wanderten jedoch vereinzelt Wölfe aus Polen nach Deutschland und auch nach Brandenburg ein.
Seitdem Wölfe in Deutschland und in Polen unter Schutz stehen, erobern sie ihre Lebensräume zurück. Polnische Wölfe siedelten sich 1998 unmittelbar südlich der Landesgrenze zu Brandenburg auf einem Truppenübungsplatz an und zogen im Jahr 2000 erstmals Jungtiere auf. In Brandenburg etablierte sich das erste territoriale Vorkommen im Jahr 2006. Als eines der wildreichsten Bundesländer Deutschlands bietet Brandenburg günstige Bedingungen für eine Wiederbesiedlung durch den Wolf.Inzwischen leben die meisten Wolfsrudel in diesem Bundesland, gefolgt von Sachsen und Niedersachsen. Mittlerweile wurden Wolfsnachweise in allen Bundesländern bis auf das Saarland erbracht.
Steckbrief
- größter Vertreter aus der Familie der Hundeartigen, schlanke Beine mit kräftigen Pfoten, Schulterhöhe 60 bis 90 Zentimeter, Körpergewicht 30 bis 45 Kilogramm
- graugelbes bis graubraunes Fell mit dunkel abgesetztem Schultersattel und Rücken, lange herabhängende und buschige Rute mit meist dunkler Spitze
- breiter Kopf mit dreieckigen, eher kleinen und aufrecht stehenden Ohren sowie hell abgesetztem Bereich um die Schnauze
- große Vorderpfoten, kleinere Hinterpfoten, typische Gangart ist gleichmäßiger Trab mit sehr gerader und gerichteter Spur
- Kot (Losung) enthält Knochen und Haare, wird oft auf Wegen als Markierung abgesetzt
- Nahrung: meist junges unerfahrenes, altes, krankes oder schwaches Wild
- Laute: Heulen; Signale: ausdrucksstarke Mimik und Gestik
- Leben im Familienverband (Rudel), der aus den beiden Elterntieren und den Nachkommen der letzten zwei Jahre besteht; Jungwölfe wandern mit 10 bis 22 Monaten ab;
- Verpaarung Ende Februar/Anfang März, Tragzeit circa 63 Tage, meist vier bis sechs Welpen; Lebenserwartung 10 bis 13 Jahre, in Gefangenschaft bis 16 Jahre
- jeder Familienverband bewohnt ein eigenes Territorium von 250 bis 300 Quadratkilometer
- Wölfe können Beutetier aus einer Entfernung bis zu 2,5 Kilometer wahrnehmen, in einer Nacht 60 Kilometer zurücklegen und eine Geschwindigkeit bis zu 50 Kilometer je Stunde erreichen
Gefährdung
Wölfe haben bei uns keine natürlichen Feinde. Dennoch sind sie bei der Wiederbesiedlung ihrer einstigen Lebensräume einer Reihe von Gefahren ausgesetzt. Dazu zählt neben illegalen Tötungen insbesondere der Straßenverkehr, dem vor allem abwandernde Jungwölfe zum Opfer fallen. Der weitere Bau von Verkehrswegen in Deutschland und Polen hat auch eine Barrierewirkung: Er beeinträchtigt den notwendigen genetischen Austausch zwischen den Populationen.
Konflikte und Koexistenz
Der Wolf unterliegt in Deutschland dem Naturschutzrecht und darf nicht gejagt werden. Doch ist seine Zukunft maßgeblich von der Akzeptanz der Bevölkerung bestimmt. Denn eine Rückkehr ist nicht frei von Konflikten.
Um diese zu entschärfen, ersetzt das Land Nutztierschäden und -verluste, wenn der Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist. Unterstützung erhalten Tierhalter, wenn sie ihr Wirtschaften auf die neuen Bedingungen - die Anwesenheit des Wolfes - einstellen. Gefördert werden die Anschaffung zusätzlicher technischer Mittel und die einmalige Durchführung von Maßnahmen zur wolfssicheren Einzäunung und Weidehaltung.
Umgang mit Wölfen mit problematischem Verhalten
Seit 2. Februar 2018 ist die Brandenburgische Wolfsverordnung offiziell in Kraft. Die bisherigen Erfahrungen aus ganz Deutschland zeigen, dass diejenigen, die vor Ort Entscheidungen treffen sollen, einen einheitlichen Maßstab an die Hand bekommen müssen, wann aus einem Wolf ein Problemwolf wird, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und wie gehandelt werden kann.
Brandenburg nutzt als Handlungsrahmen erstmals für Deutschland Ausnahmeregelungen, die nach dem Naturschutzrecht möglich sind. Die Wolfsverordnung bestimmt das Landesamt für Umwelt als verantwortliche Behörde für das Vergrämen, Fangen oder Töten von Wölfen. Hierbei werden grundsätzlich zwei Fälle unterschieden: Ausnahmen für Maßnahmen gegen Wölfe mit für den Menschen problematischem Verhalten und Ausnahmen bei mehrfachen Rissen von Nutztieren in gut gesicherten Anlagen.
Die Verordnung enthält außerdem Beschreibungen, wann es sich um einen auffälligen Wolf handeln könnte und wann ein Anlass gegeben ist, dass die Behörde in die Prüfung des Einzelfalls geht. Darüber hinaus wird der Umgang mit Wolfshybriden und mit schwer verletzten Wölfen geregelt.
In jedem Fall erfolgt eine Einzelfallbeurteilung durch das Landesamt für Umwelt. Die Durchführung sämtlicher zumutbaren Präventionsmaßnahmen – über die Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen hinaus – sind immer eine Voraussetzung für Entnahmen im Falle von Nutztierrissen.
Das Töten eines Tieres ist außer bei aggressiven Wölfen letztes Mittel, wenn mildere Maßnahmen nicht zur Entspannung der Situation geführt haben. Die Entscheidung, wie und wann gehandelt werden soll, trifft das Landesamt für Umwelt. Es bedarf keines förmlichen Antrags oder eines förmlichen Bescheids. Die Basis für die Entscheidung ist die Verordnung.
Steckbrief
- größter Vertreter aus der Familie der Hundeartigen, schlanke Beine mit kräftigen Pfoten, Schulterhöhe 60 bis 90 Zentimeter, Körpergewicht 30 bis 45 Kilogramm
- graugelbes bis graubraunes Fell mit dunkel abgesetztem Schultersattel und Rücken, lange herabhängende und buschige Rute mit meist dunkler Spitze
- breiter Kopf mit dreieckigen, eher kleinen und aufrecht stehenden Ohren sowie hell abgesetztem Bereich um die Schnauze
- große Vorderpfoten, kleinere Hinterpfoten, typische Gangart ist gleichmäßiger Trab mit sehr gerader und gerichteter Spur
- Kot (Losung) enthält Knochen und Haare, wird oft auf Wegen als Markierung abgesetzt
- Nahrung: meist junges unerfahrenes, altes, krankes oder schwaches Wild
- Laute: Heulen; Signale: ausdrucksstarke Mimik und Gestik
- Leben im Familienverband (Rudel), der aus den beiden Elterntieren und den Nachkommen der letzten zwei Jahre besteht; Jungwölfe wandern mit 10 bis 22 Monaten ab;
- Verpaarung Ende Februar/Anfang März, Tragzeit circa 63 Tage, meist vier bis sechs Welpen; Lebenserwartung 10 bis 13 Jahre, in Gefangenschaft bis 16 Jahre
- jeder Familienverband bewohnt ein eigenes Territorium von 250 bis 300 Quadratkilometer
- Wölfe können Beutetier aus einer Entfernung bis zu 2,5 Kilometer wahrnehmen, in einer Nacht 60 Kilometer zurücklegen und eine Geschwindigkeit bis zu 50 Kilometer je Stunde erreichen
Gefährdung
Wölfe haben bei uns keine natürlichen Feinde. Dennoch sind sie bei der Wiederbesiedlung ihrer einstigen Lebensräume einer Reihe von Gefahren ausgesetzt. Dazu zählt neben illegalen Tötungen insbesondere der Straßenverkehr, dem vor allem abwandernde Jungwölfe zum Opfer fallen. Der weitere Bau von Verkehrswegen in Deutschland und Polen hat auch eine Barrierewirkung: Er beeinträchtigt den notwendigen genetischen Austausch zwischen den Populationen.
Konflikte und Koexistenz
Der Wolf unterliegt in Deutschland dem Naturschutzrecht und darf nicht gejagt werden. Doch ist seine Zukunft maßgeblich von der Akzeptanz der Bevölkerung bestimmt. Denn eine Rückkehr ist nicht frei von Konflikten.
Um diese zu entschärfen, ersetzt das Land Nutztierschäden und -verluste, wenn der Wolf als Verursacher nicht auszuschließen ist. Unterstützung erhalten Tierhalter, wenn sie ihr Wirtschaften auf die neuen Bedingungen - die Anwesenheit des Wolfes - einstellen. Gefördert werden die Anschaffung zusätzlicher technischer Mittel und die einmalige Durchführung von Maßnahmen zur wolfssicheren Einzäunung und Weidehaltung.
Umgang mit Wölfen mit problematischem Verhalten
Seit 2. Februar 2018 ist die Brandenburgische Wolfsverordnung offiziell in Kraft. Die bisherigen Erfahrungen aus ganz Deutschland zeigen, dass diejenigen, die vor Ort Entscheidungen treffen sollen, einen einheitlichen Maßstab an die Hand bekommen müssen, wann aus einem Wolf ein Problemwolf wird, welche rechtlichen Grundlagen zu beachten sind und wie gehandelt werden kann.
Brandenburg nutzt als Handlungsrahmen erstmals für Deutschland Ausnahmeregelungen, die nach dem Naturschutzrecht möglich sind. Die Wolfsverordnung bestimmt das Landesamt für Umwelt als verantwortliche Behörde für das Vergrämen, Fangen oder Töten von Wölfen. Hierbei werden grundsätzlich zwei Fälle unterschieden: Ausnahmen für Maßnahmen gegen Wölfe mit für den Menschen problematischem Verhalten und Ausnahmen bei mehrfachen Rissen von Nutztieren in gut gesicherten Anlagen.
Die Verordnung enthält außerdem Beschreibungen, wann es sich um einen auffälligen Wolf handeln könnte und wann ein Anlass gegeben ist, dass die Behörde in die Prüfung des Einzelfalls geht. Darüber hinaus wird der Umgang mit Wolfshybriden und mit schwer verletzten Wölfen geregelt.
In jedem Fall erfolgt eine Einzelfallbeurteilung durch das Landesamt für Umwelt. Die Durchführung sämtlicher zumutbaren Präventionsmaßnahmen – über die Mindeststandards beim Schutz von Weidetierbeständen hinaus – sind immer eine Voraussetzung für Entnahmen im Falle von Nutztierrissen.
Das Töten eines Tieres ist außer bei aggressiven Wölfen letztes Mittel, wenn mildere Maßnahmen nicht zur Entspannung der Situation geführt haben. Die Entscheidung, wie und wann gehandelt werden soll, trifft das Landesamt für Umwelt. Es bedarf keines förmlichen Antrags oder eines förmlichen Bescheids. Die Basis für die Entscheidung ist die Verordnung.