Was tun bei einem vermuteten Übergriff auf Nutztiere?

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Den Schaden so bald wie möglich melden!
Auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden nach Schadenseintritt die Zentrale Schadenshotline +49 1725641700 verständigen.
Den Schaden so bald wie möglich melden!
Auf jeden Fall innerhalb von 24 Stunden nach Schadenseintritt die Zentrale Schadenshotline +49 1725641700 verständigen.
Schadenshotline im Fall konkreter Wolfsübergriffe +49 1725641700

Das Landesamt unterstützt bei Schadensfällen und Rissgutachten, der landesweiten Koordinierung von Schadensmanagement und Prävention inklusive Tierhalterberatung und übernehmen Herdenschutzberatung und Schadensbearbeitung.
Für die landesweite Koordinierung von Schadensmanagement und Prävention inklusive Tierhalterberatung kann man sich an folgende Kontakte wenden.

Schadenshotline im Fall konkreter Wolfsübergriffe +49 1725641700

Das Landesamt unterstützt bei Schadensfällen und Rissgutachten, der landesweiten Koordinierung von Schadensmanagement und Prävention inklusive Tierhalterberatung und übernehmen Herdenschutzberatung und Schadensbearbeitung.
Für die landesweite Koordinierung von Schadensmanagement und Prävention inklusive Tierhalterberatung kann man sich an folgende Kontakte wenden.

Welche Tierarten können gemeldet werden?

  • Landwirtschaftliche Nutztiere (Schafe, Ziegen, Gatterwild, Rinder, Pferde, Lamas/Alpakas)
  • Herdenschutz- und Hütehunden sowie Jagdhunde (im jagdlichen Einsatz)

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Meldung?

  • ordnungsgemäße Meldung der Tiere beim Veterinäramt
  • unverzügliche Meldung, spätestens 24 Stunden nach Schadenseintritt
  • Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Weidetieren (Herdenschutz)
  • das Gehegewild muss entsprechend den Vorgaben des Paragraph 43 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraph 42 Absatz 3 Nummer 1 - 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gehalten worden sein

Schadensort sichern!

Bei festgestellten Schadensereignissen in Nutztierhaltungen, die auf Wolfsübergriffe zurückzuführen sein können, sind folgende Punkte zu beachten:

  • verletzte Tiere werden möglichst vom Schadensort zur weiteren Versorgung abtransportiert
  • es wird sofort ein Tierarzt hinzugezogen
  • lebende, unverletzte Tiere werden vom Schadensort ferngehalten
  • euthanasierte Tiere und vorgefundene Kadaver bleiben vor Ort
  • Koppeln oder Weiden, insbesondere der Bereich, in dem Kadaver vorgefunden wurden, werden so gesichert, dass Unbefugte keinen Zutritt haben.
  • Kadaver mit deutlichen Rissspuren werden nicht angefasst und Spuren nicht verändert
  • Vorhandene Weidezäune werden nicht abgebaut
  • Hunde und andere Tiere werden ferngehalten
  • zum Schutz vor der Witterung werden Kadaver und eventuell erkennbare Spuren beispielsweise Trittsiegel von Wölfen möglichst mit Planen, Eimern oder Vergleichbarem abgedeckt
  • hilfreich ist auch, den Schadensort zu fotografieren

Welche Tierarten können gemeldet werden?

  • Landwirtschaftliche Nutztiere (Schafe, Ziegen, Gatterwild, Rinder, Pferde, Lamas/Alpakas)
  • Herdenschutz- und Hütehunden sowie Jagdhunde (im jagdlichen Einsatz)

Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Meldung?

  • ordnungsgemäße Meldung der Tiere beim Veterinäramt
  • unverzügliche Meldung, spätestens 24 Stunden nach Schadenseintritt
  • Einhaltung der Mindeststandards zum Schutz von Weidetieren (Herdenschutz)
  • das Gehegewild muss entsprechend den Vorgaben des Paragraph 43 Absatz 2 in Verbindung mit Paragraph 42 Absatz 3 Nummer 1 - 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) gehalten worden sein

Schadensort sichern!

Bei festgestellten Schadensereignissen in Nutztierhaltungen, die auf Wolfsübergriffe zurückzuführen sein können, sind folgende Punkte zu beachten:

  • verletzte Tiere werden möglichst vom Schadensort zur weiteren Versorgung abtransportiert
  • es wird sofort ein Tierarzt hinzugezogen
  • lebende, unverletzte Tiere werden vom Schadensort ferngehalten
  • euthanasierte Tiere und vorgefundene Kadaver bleiben vor Ort
  • Koppeln oder Weiden, insbesondere der Bereich, in dem Kadaver vorgefunden wurden, werden so gesichert, dass Unbefugte keinen Zutritt haben.
  • Kadaver mit deutlichen Rissspuren werden nicht angefasst und Spuren nicht verändert
  • Vorhandene Weidezäune werden nicht abgebaut
  • Hunde und andere Tiere werden ferngehalten
  • zum Schutz vor der Witterung werden Kadaver und eventuell erkennbare Spuren beispielsweise Trittsiegel von Wölfen möglichst mit Planen, Eimern oder Vergleichbarem abgedeckt
  • hilfreich ist auch, den Schadensort zu fotografieren

Rissbegutachtung?

Ein Rissgutachter kommt im Falle, dass der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, in der Regel noch am selben Tag zum Schadensort.

Rissbegutachtung?

Ein Rissgutachter kommt im Falle, dass der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, in der Regel noch am selben Tag zum Schadensort.