Meldungen von Wolfshinweisen

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Wo kann man Hinweise zum Wolf melden?

Ansprechpartner:
Vorname:
Jens
Nachname:
Teubner
Organisationsname:
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
Abteilung:
Naturschutzstation Zippelsförde
E-Mail:
jens.teubner@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 33933 404210
Organisation
Ansprechpartner:
Titel:
Dr.
Vorname:
Anja
Nachname:
Kayser
Organisationsname:
Abteilung Naturschutz und Brandenburger Naturlandschaften
E-Mail:
anja.kayser@­lfu.brandenburg.de
Telefon:
+49 33201 442-140

Was ist für eine Meldung erforderlich?

Um eine einheitliche Bewertung der Hinweise zu ermöglichen, ist das Ausfüllen der jeweiligen Protokollvorlagen erforderlich. Diese werden als PDF (Portable Document Format)- und Microsoft-Worddatei bereitgestellt.

Was ist für eine Meldung erforderlich?

Um eine einheitliche Bewertung der Hinweise zu ermöglichen, ist das Ausfüllen der jeweiligen Protokollvorlagen erforderlich. Diese werden als PDF (Portable Document Format)- und Microsoft-Worddatei bereitgestellt.

Ehrenamtliche Wolfsbeauftragte

Brandenburg war das erste Bundesland, das – lange bevor sich hier Wölfe etabliert hatten – bereits ein landesweites Netz von ehrenamtlichen Wolfsbeauftragten aufbaute. Dabei werden auch Jäger, Förster und Naturwächter einbezogen, die ihre Regionen kennen und Hinweisen zu Wölfen vor Ort nachgehen können.

Ehrenamtliche Wolfsbeauftragte

Brandenburg war das erste Bundesland, das – lange bevor sich hier Wölfe etabliert hatten – bereits ein landesweites Netz von ehrenamtlichen Wolfsbeauftragten aufbaute. Dabei werden auch Jäger, Förster und Naturwächter einbezogen, die ihre Regionen kennen und Hinweisen zu Wölfen vor Ort nachgehen können.

Wolfsmonitoring in Brandenburg

In allen bekannten Territorien und den benannten Beobachtungsräumen findet ein vertraglich abgesichertes aktives Monitoring statt. Die Aus- und Bewertung der Ergebnisse aus dem Monitoring erfolgt jeweils im Anschluss an das Ende des aktuellen Wolfsjahres (30. April).

Wolfsmonitoring in Brandenburg

In allen bekannten Territorien und den benannten Beobachtungsräumen findet ein vertraglich abgesichertes aktives Monitoring statt. Die Aus- und Bewertung der Ergebnisse aus dem Monitoring erfolgt jeweils im Anschluss an das Ende des aktuellen Wolfsjahres (30. April).