Landeskonzept zur Ableitung und zum Schutz des ökologisch begründeten Mindestabflusses für die Fließgewässer Brandenburgs

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In den Gewässern Brandenburgs kommt es durch klimatische Einflüsse, aber auch infolge jahrzehntelanger Eingriffe des Menschen in den natürlichen Wasserhaushalt immer häufiger zu Niedrigwasserereignissen. Das Wassermanagement in Brandenburg muss überdacht und an die zusätzlichen Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden. Dafür ist die Definition einer aus ökologischer Sicht notwendigen Mindestwassermenge eine wichtige fachliche Grundlage.

Wasserentnahmen, Stauhaltungen oder Wasserumleitungen in andere Einzugsgebiete führen zu verringerten Abflüssen in den betroffenen Gewässern. Durch fehlende Strömung, zu geringe Gewässertiefen oder damit einhergehende steigende Wassertemperaturen können negative Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften der Fließgewässer entstehen. Infolgedessen kann es zu einer schlechten Bewertung des ökologischen Zustands beziehungsweise Potenzials der Oberflächenwasserkörper (OWK) und damit zu einer Zielverfehlung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Brandenburg kommen. Die biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Fische reagieren besonders sensitiv auf zu geringe oder zu langsame Abflüsse. Zusätzlich wirken sich geringe Abflussmengen auch negativ auf die stoffliche Belastung der Gewässer aus, da punktuell eingetragene Schadstoffe weniger verdünnt werden und in warmen und langsam fließenden Gewässern häufig Sauerstoffprobleme auftreten.

Durch die klimatischen Veränderungen mit im Mittel steigenden Temperaturen werden die Wassermangelprobleme noch verschärft. In den trockenen Sommern der Jahre 2018 bis 2020 wurden beim monatlichen Monitoring von circa 570 Gewässergütemessstellen durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) zahlreiche Standorte mit trockengefallenden oder verschlammten Fließgewässern gemeldet, in denen keine Probenahme mehr möglich war. Das betraf in den Sommern 2018 bis 2020 circa 12 Prozent der Messstellen. Dabei nahm die Häufigkeit der Trockenmeldungen pro betroffener Messstelle zu und lag im Jahr 2020 im Mittel bei fünf Meldungen pro Messstelle. Aufgrund günstigerer klimatischer Bedingungen hat sich die Situation im Jahr 2021 etwas entspannt, eine generelle Trendumkehr ist jedoch nicht in Sicht. Bereits im Jahr 2022 erhöhte sich die Zahl von Austrocknung betroffener Messstellen auf 93, was einem Anteil von 15 Prozent aller beprobten Messstellen entspricht. Die Häufigkeit der Trockenmeldungen pro Messstelle lag im Durchschnitt bei drei Meldungen.

In den Gewässern Brandenburgs kommt es durch klimatische Einflüsse, aber auch infolge jahrzehntelanger Eingriffe des Menschen in den natürlichen Wasserhaushalt immer häufiger zu Niedrigwasserereignissen. Das Wassermanagement in Brandenburg muss überdacht und an die zusätzlichen Herausforderungen des Klimawandels angepasst werden. Dafür ist die Definition einer aus ökologischer Sicht notwendigen Mindestwassermenge eine wichtige fachliche Grundlage.

Wasserentnahmen, Stauhaltungen oder Wasserumleitungen in andere Einzugsgebiete führen zu verringerten Abflüssen in den betroffenen Gewässern. Durch fehlende Strömung, zu geringe Gewässertiefen oder damit einhergehende steigende Wassertemperaturen können negative Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaften der Fließgewässer entstehen. Infolgedessen kann es zu einer schlechten Bewertung des ökologischen Zustands beziehungsweise Potenzials der Oberflächenwasserkörper (OWK) und damit zu einer Zielverfehlung bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in Brandenburg kommen. Die biologischen Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und Fische reagieren besonders sensitiv auf zu geringe oder zu langsame Abflüsse. Zusätzlich wirken sich geringe Abflussmengen auch negativ auf die stoffliche Belastung der Gewässer aus, da punktuell eingetragene Schadstoffe weniger verdünnt werden und in warmen und langsam fließenden Gewässern häufig Sauerstoffprobleme auftreten.

Durch die klimatischen Veränderungen mit im Mittel steigenden Temperaturen werden die Wassermangelprobleme noch verschärft. In den trockenen Sommern der Jahre 2018 bis 2020 wurden beim monatlichen Monitoring von circa 570 Gewässergütemessstellen durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg (LLBB) zahlreiche Standorte mit trockengefallenden oder verschlammten Fließgewässern gemeldet, in denen keine Probenahme mehr möglich war. Das betraf in den Sommern 2018 bis 2020 circa 12 Prozent der Messstellen. Dabei nahm die Häufigkeit der Trockenmeldungen pro betroffener Messstelle zu und lag im Jahr 2020 im Mittel bei fünf Meldungen pro Messstelle. Aufgrund günstigerer klimatischer Bedingungen hat sich die Situation im Jahr 2021 etwas entspannt, eine generelle Trendumkehr ist jedoch nicht in Sicht. Bereits im Jahr 2022 erhöhte sich die Zahl von Austrocknung betroffener Messstellen auf 93, was einem Anteil von 15 Prozent aller beprobten Messstellen entspricht. Die Häufigkeit der Trockenmeldungen pro Messstelle lag im Durchschnitt bei drei Meldungen.

Die Abbildung zeigt in einem Balkendiagramm die Anzahl der Messstellen, die in den Jahren 2016 bis 2022 von Austrocknung betroffen waren und daher nicht durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg beprobt werden konnten sowie die Gesamtzahl der Trockenmeldungen pro Jahr (mehrmaliger Ausfall einzelner Messstellen). Die größte Zahl der Trockenmeldungen wurde 2020 gezählt. Dort fiel in 337 Fällen die Probenahme aufgrund Wassermangels aus. Im Jahr 2022 war mit 93 Messstellen die größte Anzahl verschiedener Messstellen mit Austrocknungsproblematik zu verzeichnen. In den Jahren 2016, 2017 und 2021 waren weniger Messstellen von Austrocknung betroffen als in den Jahren 2018 bis 2020 und 2022.
Entwicklung der Anzahl ausgetrockneter oder verschlammter Messstellen des durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg monatlich beprobten Gewässergütemessnetzes des Landes Brandenburg in den Jahren 2016 bis 2022 © Daten: Landeslabor Berlin-Brandenburg , Auswertung: Landesamt für Umwelt, W14

Aber nicht erst die trockengefallenen Gewässer, sondern bereits zu geringe Abflüsse stellen eine Belastung für die Lebensgemeinschaften der Fließgewässer dar. Durch statistische Auswertungen konnte für verschiedenen Fließgewässertypen Deutschlands ein Zusammenhang zwischen der mittleren Niedrigwasserspende eines Gewässers und der Bewertungsklasse der Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und/oder Fische nachgewiesen werden. Je weniger Wasser bezogen auf das Einzugsgebiet an einem bestimmten Pegel abfließt, desto schlechter ist in der Regel auch die Bewertung des Makrozoobenthos. Aus diesem Zusammenhang lässt sich ein kritischer Schwellenwert für eine Mindestabflussspende ableiten, der nicht unterschritten werden sollte, um einen guten Zustand der Lebensgemeinschaften der Gewässer zu ermöglichen.

Dieser Ansatz wurde auch in Brandenburg zur Ableitung eines ökologisch begründeten Mindestabflusses verfolgt. Für die berichtspflichtigen natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-OWK wurde ein typspezifischer Mindestwasser-Orientierungswert (MOW) ermittelt. Mithilfe des MOW und der Einzugsgebietsgröße eines Durchflusspegels oder Gewässerabschnittes kann die ökologisch begründete Mindestwasserführung (Qök) berechnet werden. Anschließend erfolgt ein Vergleich mit dem hydrologischen Wasserdargebot des Einzugsgebietes und gegebenenfalls eine Absenkung der ökologisch notwendigen Mindestwassermenge auf das hydrologisch mögliche Dargebot. Aus diesem Vergleich ergibt sich der ökohydrologisch begründete Mindestabfluss (Qmin,ök), der als fachliche Grundlage in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Erteilung von Erlaubnissen zur Wassernutzung dienen kann. Eine ausführliche Erläuterung der Herleitungsmethode, der Ergebnisse sowie Handlungsempfehlungen zur Verwendung der Mindestwasserdaten sind im Mindestwasserkonzept des Landes Brandenburg zu finden.

Die landesweiten Datengrundlagen und Ergebnisse der Qök-Berechnung für Gewässerabschnitte und der Qmin,ök-Berechnung für Durchflusspegel werden den Genehmigungsbehörden digital in der Auskunftsplattform Wasser und als GIS-Datensatz zum Download bereitgestellt. Die Werte stellen jedoch nur fachliche Empfehlungen dar, die unter Abwägung der Interessen anderer Wassernutzer oder der speziellen Erfordernisse naturräumlicher Besonderheiten regional im Einzelfall überprüft werden müssen und gegebenenfalls präzisiert werden können. Die ökologisch begründete Mindestwasserführung wurde mit Beginn des dritten Bewirtschaftungszeitraumes der WRRL am 21. Dezember 2021 behördenverbindlich eingeführt und soll regelmäßig aktualisiert werden.

Die folgende Kartenanwendung zeigt die bereitgestellten Daten zur Mindestwasserführung in der externen APW und ermöglicht die Zuordnung der Gewässer und Pegel zu verschiedenen räumlichen Verwaltungseinheiten.

Die Abbildung zeigt in einem Balkendiagramm die Anzahl der Messstellen, die in den Jahren 2016 bis 2022 von Austrocknung betroffen waren und daher nicht durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg beprobt werden konnten sowie die Gesamtzahl der Trockenmeldungen pro Jahr (mehrmaliger Ausfall einzelner Messstellen). Die größte Zahl der Trockenmeldungen wurde 2020 gezählt. Dort fiel in 337 Fällen die Probenahme aufgrund Wassermangels aus. Im Jahr 2022 war mit 93 Messstellen die größte Anzahl verschiedener Messstellen mit Austrocknungsproblematik zu verzeichnen. In den Jahren 2016, 2017 und 2021 waren weniger Messstellen von Austrocknung betroffen als in den Jahren 2018 bis 2020 und 2022.
Entwicklung der Anzahl ausgetrockneter oder verschlammter Messstellen des durch das Landeslabor Berlin-Brandenburg monatlich beprobten Gewässergütemessnetzes des Landes Brandenburg in den Jahren 2016 bis 2022 © Daten: Landeslabor Berlin-Brandenburg , Auswertung: Landesamt für Umwelt, W14

Aber nicht erst die trockengefallenen Gewässer, sondern bereits zu geringe Abflüsse stellen eine Belastung für die Lebensgemeinschaften der Fließgewässer dar. Durch statistische Auswertungen konnte für verschiedenen Fließgewässertypen Deutschlands ein Zusammenhang zwischen der mittleren Niedrigwasserspende eines Gewässers und der Bewertungsklasse der Qualitätskomponenten Makrozoobenthos und/oder Fische nachgewiesen werden. Je weniger Wasser bezogen auf das Einzugsgebiet an einem bestimmten Pegel abfließt, desto schlechter ist in der Regel auch die Bewertung des Makrozoobenthos. Aus diesem Zusammenhang lässt sich ein kritischer Schwellenwert für eine Mindestabflussspende ableiten, der nicht unterschritten werden sollte, um einen guten Zustand der Lebensgemeinschaften der Gewässer zu ermöglichen.

Dieser Ansatz wurde auch in Brandenburg zur Ableitung eines ökologisch begründeten Mindestabflusses verfolgt. Für die berichtspflichtigen natürlichen und erheblich veränderten Fließgewässer-OWK wurde ein typspezifischer Mindestwasser-Orientierungswert (MOW) ermittelt. Mithilfe des MOW und der Einzugsgebietsgröße eines Durchflusspegels oder Gewässerabschnittes kann die ökologisch begründete Mindestwasserführung (Qök) berechnet werden. Anschließend erfolgt ein Vergleich mit dem hydrologischen Wasserdargebot des Einzugsgebietes und gegebenenfalls eine Absenkung der ökologisch notwendigen Mindestwassermenge auf das hydrologisch mögliche Dargebot. Aus diesem Vergleich ergibt sich der ökohydrologisch begründete Mindestabfluss (Qmin,ök), der als fachliche Grundlage in wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren bei der Erteilung von Erlaubnissen zur Wassernutzung dienen kann. Eine ausführliche Erläuterung der Herleitungsmethode, der Ergebnisse sowie Handlungsempfehlungen zur Verwendung der Mindestwasserdaten sind im Mindestwasserkonzept des Landes Brandenburg zu finden.

Die landesweiten Datengrundlagen und Ergebnisse der Qök-Berechnung für Gewässerabschnitte und der Qmin,ök-Berechnung für Durchflusspegel werden den Genehmigungsbehörden digital in der Auskunftsplattform Wasser und als GIS-Datensatz zum Download bereitgestellt. Die Werte stellen jedoch nur fachliche Empfehlungen dar, die unter Abwägung der Interessen anderer Wassernutzer oder der speziellen Erfordernisse naturräumlicher Besonderheiten regional im Einzelfall überprüft werden müssen und gegebenenfalls präzisiert werden können. Die ökologisch begründete Mindestwasserführung wurde mit Beginn des dritten Bewirtschaftungszeitraumes der WRRL am 21. Dezember 2021 behördenverbindlich eingeführt und soll regelmäßig aktualisiert werden.

Die folgende Kartenanwendung zeigt die bereitgestellten Daten zur Mindestwasserführung in der externen APW und ermöglicht die Zuordnung der Gewässer und Pegel zu verschiedenen räumlichen Verwaltungseinheiten.


 

Unter Beachtung der ökohydrologisch begründeten Mindestabflüsse wurde für 26 Kontrollpegel des Landes Brandenburg im Rahmen des Landesniedrigwasserkonzeptes ein pegelspezifisches Niedrigwasserwarnsystem (Niedrigwasserampel) entwickelt. Weitere aktuelle Durchflussdaten ausgewählter Pegel des Landesamtes für Umwelt Brandenburg und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind im Pegelportal zu finden und können mit den pegelspezifischen Mindestwasserwerten des GIS-Datensatzes verglichen werden.

Unter Beachtung der ökohydrologisch begründeten Mindestabflüsse wurde für 26 Kontrollpegel des Landes Brandenburg im Rahmen des Landesniedrigwasserkonzeptes ein pegelspezifisches Niedrigwasserwarnsystem (Niedrigwasserampel) entwickelt. Weitere aktuelle Durchflussdaten ausgewählter Pegel des Landesamtes für Umwelt Brandenburg und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) sind im Pegelportal zu finden und können mit den pegelspezifischen Mindestwasserwerten des GIS-Datensatzes verglichen werden.

Weiterführende Informationen

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