Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Grundwasser
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG) und die Grundwasserrichtlinie (Richtlinie 2006/118/EG) bilden den rechtlichen Rahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung des Grundwassers in Europa. Maßgeblich für den Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und insbesondere für den Grundwasserschutz die Grundwasserverordnung (GrwV). Das vordringlichste Qualitätsziel der Wasserrahmenrichtlinie für das Grundwasser ist der „gute chemische und mengenmäßige Zustand“. Gemäß den Vorgaben sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
- Bestandsaufnahme der auf das Grundwasser einwirkenden Belastungen
- Aufstellung und Realisierung von Monitoringprogrammen zur Ermittlung der Grundwasserbeschaffenheit und des Grundwasserstandes
- Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen in Grundwasserkörpern, die den guten Zustand nicht erreichen
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten in Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
Der zeitliche Verlauf für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist in Bewirtschaftungszyklen von jeweils 6 Jahren gegliedert:
- 22. Dezember 2003: Umsetzung in nationales Recht
- 22. Dezember 2004: Veröffentlichung der Bestandsaufnahme des Zustands aller Gewässer
- 22. Dezember 2006: Beginn der Überwachung der Gewässer / des Grundwassers
- 22. Dezember 2009 bis 21. Dezember 2015: 1. Bewirtschaftungszeitraum
- 22. Dezember 2015 bis 21. Dezember 2021: 2. Bewirtschaftungszeitraum
- 22. Dezember 2021 bis 21. Dezember 2027: 3. Bewirtschaftungszeitraum
Je Bewirtschaftungszeitraum werden für die sogenannten Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt. Das Landesamt für Umwelt Brandenburg ist verantwortlich für die Erarbeitung der brandenburgischen Anteile an den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. Die in Brandenburg durchgeführten Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden in den Dokumenten der Flussgebietseinheiten nur in verkürzter und aggregierter Form dargestellt. Aus diesem Grund sind die Arbeiten des Landes Brandenburg für die einzelnen Bewirtschaftungszeiträume, die sich ausschließlich auf das Land Brandenburg beziehen, in separaten Landesberichten, den sogenannten C-Berichten, zusammengefasst. Sie enthalten detaillierte Informationen zu den Grundwasserüberwachungsprogrammen sowie zu den Bewertungsverfahren und Ergebnissen der Zustandsbewertung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinien-Ziele. Für die weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind diese Berichte eine wichtige Arbeitsgrundlage.
Der erste C-Bericht zur Bestandsaufnahme von 2005 wurde für den ersten und zweiten Bewirtschaftungszeitraum in den Jahren 2011 und 2016 fortgeschrieben. Diese stellen jeweils den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die Strategien für die 6 Jahre des Bewirtschaftungszeitraums bezüglich der Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Brandenburg dar.
Der Landesbericht für den 3. Bewirtschaftungszeitraum (2022-2027) befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird 2022 an dieser Stelle veröffentlicht.
Die wichtigsten Informationen rund um die Bestandsaufnahme, Zustandsbewertung und Maßnahmen sind zusätzlich je Grundwasserkörper in den Grundwasserkörper-Steckbriefen zusammengefasst. Ab dem 22.12.2021 gelten die Steckbriefe für den 3. Bewirtschaftungszeitraum (siehe unten). Die Steckbriefe für den 2. Bewirtschaftungszeitraum können bei Bedarf am Landesamt für Umwelt angefragt werden (siehe Kontakt).
Alle Informationen zur Aktualisierung der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung für den 3. Bewirtschaftungszeitraum sowie die Grundwasserkörper-Steckbriefe sind auch in der Auskunftsplattform Wasser (www.apw.brandenburg.de) verfügbar.
Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL, Richtlinie 2000/60/EG) und die Grundwasserrichtlinie (Richtlinie 2006/118/EG) bilden den rechtlichen Rahmen für den Schutz und die Bewirtschaftung des Grundwassers in Europa. Maßgeblich für den Vollzug der Wasserrahmenrichtlinie in Deutschland ist das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und insbesondere für den Grundwasserschutz die Grundwasserverordnung (GrwV). Das vordringlichste Qualitätsziel der Wasserrahmenrichtlinie für das Grundwasser ist der „gute chemische und mengenmäßige Zustand“. Gemäß den Vorgaben sind folgende Arbeitsschritte durchzuführen:
- Bestandsaufnahme der auf das Grundwasser einwirkenden Belastungen
- Aufstellung und Realisierung von Monitoringprogrammen zur Ermittlung der Grundwasserbeschaffenheit und des Grundwasserstandes
- Ableitung und Umsetzung von Maßnahmen in Grundwasserkörpern, die den guten Zustand nicht erreichen
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten in Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen
Der zeitliche Verlauf für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist in Bewirtschaftungszyklen von jeweils 6 Jahren gegliedert:
- 22. Dezember 2003: Umsetzung in nationales Recht
- 22. Dezember 2004: Veröffentlichung der Bestandsaufnahme des Zustands aller Gewässer
- 22. Dezember 2006: Beginn der Überwachung der Gewässer / des Grundwassers
- 22. Dezember 2009 bis 21. Dezember 2015: 1. Bewirtschaftungszeitraum
- 22. Dezember 2015 bis 21. Dezember 2021: 2. Bewirtschaftungszeitraum
- 22. Dezember 2021 bis 21. Dezember 2027: 3. Bewirtschaftungszeitraum
Je Bewirtschaftungszeitraum werden für die sogenannten Flussgebietseinheiten Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme erstellt. Das Landesamt für Umwelt Brandenburg ist verantwortlich für die Erarbeitung der brandenburgischen Anteile an den Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen für die Flussgebietseinheiten Elbe und Oder. Die in Brandenburg durchgeführten Arbeiten zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie werden in den Dokumenten der Flussgebietseinheiten nur in verkürzter und aggregierter Form dargestellt. Aus diesem Grund sind die Arbeiten des Landes Brandenburg für die einzelnen Bewirtschaftungszeiträume, die sich ausschließlich auf das Land Brandenburg beziehen, in separaten Landesberichten, den sogenannten C-Berichten, zusammengefasst. Sie enthalten detaillierte Informationen zu den Grundwasserüberwachungsprogrammen sowie zu den Bewertungsverfahren und Ergebnissen der Zustandsbewertung. Einen weiteren Schwerpunkt bilden die geplanten Maßnahmen zur Erreichung der Wasserrahmenrichtlinien-Ziele. Für die weitere Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie sind diese Berichte eine wichtige Arbeitsgrundlage.
Der erste C-Bericht zur Bestandsaufnahme von 2005 wurde für den ersten und zweiten Bewirtschaftungszeitraum in den Jahren 2011 und 2016 fortgeschrieben. Diese stellen jeweils den aktuellen Stand der Umsetzung sowie die Strategien für die 6 Jahre des Bewirtschaftungszeitraums bezüglich der Zielerreichung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Brandenburg dar.
Der Landesbericht für den 3. Bewirtschaftungszeitraum (2022-2027) befindet sich derzeit in Bearbeitung und wird 2022 an dieser Stelle veröffentlicht.
Die wichtigsten Informationen rund um die Bestandsaufnahme, Zustandsbewertung und Maßnahmen sind zusätzlich je Grundwasserkörper in den Grundwasserkörper-Steckbriefen zusammengefasst. Ab dem 22.12.2021 gelten die Steckbriefe für den 3. Bewirtschaftungszeitraum (siehe unten). Die Steckbriefe für den 2. Bewirtschaftungszeitraum können bei Bedarf am Landesamt für Umwelt angefragt werden (siehe Kontakt).
Alle Informationen zur Aktualisierung der Bestandsaufnahme und Zustandsbewertung für den 3. Bewirtschaftungszeitraum sowie die Grundwasserkörper-Steckbriefe sind auch in der Auskunftsplattform Wasser (www.apw.brandenburg.de) verfügbar.
Weiterführende Informationen
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Fachinformationen auf Landesebene
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Informationen auf EU- und Bundesebene
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