Errichtung und Betrieb eines Lithiumhydroxid-Konverters in 03172 Guben

- Erschienen am 02.08.2023 - Pressemitteilung Süd-G00422

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 1. August 2023

Die Firma Rock Tech Guben GmbH, Balcke-Dürr-Allee 9 in 40882 Ratingen, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 03172 Guben, Forster Straße 85 in der Gemarkung Guben, Flur 23, Flurstück 280 einen Lithiumhydroxid-Konverter zu errichten und zu betreiben. Zusätzlich ist die Zulassung zum vorzeitigen Beginn beantragt.

Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 4.1.14 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) in Verbindung mit 2.2 V, 3.1 GE und 9.11.1 V sowie um ein Vorhaben nach Nummer 3.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die jährliche Produktionskapazität des Lithiumhydroxid-Konverters soll 24 000 Tonnen Lithiumhydroxid betragen. Als Beiprodukte werden pro Jahr zusätzlich 215 000 Tonnen Aluminiumsilikat, 36 100 Tonnen Gips und 47 400 Tonnen Natriumsulfat produziert.

Die Hauptanlage ist für einen kontinuierlichen Betrieb mit sieben Tagen/Woche und 24 Stunden/Tag konzipiert. Es entstehen mehrere Gebäudekomplexe mit Höhen von bis zu 42 m und Längen bis zu 152 m.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen drei Betriebseinheiten mit folgenden Verarbeitungsschritten:

1. Rohstoffanlieferung (Spodumen), Verarbeitung zu Lithiumsulfat-Lösung

  • Die Anlieferung von 197 000 Tonnen Spodumen (Erz) pro Jahr (maximal 1 300 Tonnen/Tag) erfolgt per Bahn in geschlossenen Waggons.
  • Die Annahme, der innerbetriebliche Transport und die Lagerung des Spodumens sind komplett eingehaust.
  • Die Verarbeitung des Rohmaterials erfolgt durch mehrere physikalische und chemische Prozesse (Kalzinierung, Zerkleinerung, Säureröstung, Laugung/Neutralisation, Entfernung von Verunreinigungen durch Ausfällung und Filterung).

2. Lithiumhydroxid-Verarbeitung

  • Dreistufige Lithiumhydroxid-Kristallisation
  • Trocknung
  • Verpackung

3. Versorgungseinrichtungen

  • Hochspannungsanlage
  • Stromversorgung
  • Leitwarte, Prozesssteuerung
  • Wasserversorgung und Abwasserbehandlung
  • Drucklufterzeugung
  • Erdgasversorgung und Gaszähler
  • Dampfversorgung und Kondensat.

Die Anlage wird über die Städtische Werke Guben GmbH mit Wasser sowie über die Energieversorgung Guben GmbH mit Strom und Erdgas versorgt. Verkehrsanbindungen sind mittels Straße und Bahnanschluss geplant.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im April 2025 vorgesehen.

Für das Vorhaben wurde eine zweite Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst die Errichtung der Produktionsanlagen sowie den Betrieb der gesamten Anlage.

Auslegung

Die Auslegung der Genehmigungsanträge sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Der Genehmigungsantrag, die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sowie die bereits vorliegenden abschließenden Stellungnahmen sind einen Monat vom 9. August 2023 bis einschließlich 8. September 2023 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden der Genehmigungsantrag, die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sowie die bereits vorliegenden abschließenden Stellungnahmen zeitgleich bei folgenden Behörden ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

  • im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus
    und
  • in der Stadt Guben, Gasstraße 4, Service-Center in 03172 Guben.

Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:

Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere eine Immissionsprognose für Luftschadstoffe, einen Schalltechnischen Bericht, ein Schwingtechnisches Gutachten, eine Sachverständigenstellungnahme zum Geruch, eine Stellungnahme zu Lichtemissionen, eine FFH-Verträglichkeitsuntersuchung, eine Verträglichkeitsuntersuchung eutrophierender, versauernder und Metall-Einträge in FFH-Lebensräume im Wirkraum der geplanten Lithium-Fabrik Guben und eine FFH-Vorprüfung „Neiße-Nebenflüsse bei Guben“.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 9. August 2023 bis einschließlich 9. Oktober 2023 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G00422 schriftlich

  • beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder elektronisch an die E-Mail-Adresse: t12@lfu.brandenburg.de sowie
  • bei der Stadt Guben, Gasstraße 4 in 03172 Guben oder elektronisch an die E-Mail-Adresse: einwendungen@guben.de

erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23. November 2023 um 10 Uhr in der Alten Färberei, Straupitzstraße 7 - 8 in 03172 Guben. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwendenden sollen deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Es findet auch eine grenzüberschreitende Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung statt.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Abbinder

Ident-Nr
Süd-G00422
Datum
02.08.2023
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd t12@­lfu.brandenburg.de