Genehmigung für Errichtung und Betrieb von zwei Windenergieanlagen in 16906 Wittstock/Dosse

- Erschienen am 03.04.2024 - Pressemitteilung West-20240403

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 02. April 2024

Der Firma Fortwengel Windkraftplanung GmbH, Nordring 2, 49751 Sögel wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, an dem Standort in 16906 Wittstock/Dosse, Gemarkung Rossow, Flur 11, Flurstück 44 zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-160 EP5 E3 mit einer Leistung von 5,6 MW und einer Nabenhöhe von 167 m zu errichten und zu betreiben.

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

„I.            Entscheidung

  1. Der Firma Fortwengel Windkraftplanung GmbH (im Folgenden: Antragstellerin), Nordring 2, 49751 Sögel wird die Genehmigung erteilt, zwei Windenergieanlagen auf dem Grundstück in 16906 Wittstock/Dosse, Gemarkung: Rossow, Flur: 11, Flurstück: 44, BST-Nr.:10687910000-4001/-4002

in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter Ziffer IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.

  1. Die Genehmigung umfasst nach § 13 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Entscheidungen:
  2. die Baugenehmigung nach § 72 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) mit der Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO, zur Reduzierung der Abstandsflächen von 0,4 H auf die jeweiligen Radien der kreisförmigen Projektionsflächen der Windenergieanlagen auf einen Radius von Ra = 80,23 m
  3. Die wasserrechtliche Entscheidung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen für die hiermit genehmigten WEA (Anlagenabgrenzungen nach § 14 AwSV siehe Anlage Nr.14),
  4. die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 8 Absatz 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) für eine Fläche von 10.458 m², im unter II. näher beschriebenen Umfang.

VIII.        Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Auslegung

Die Auslegung der Entscheidung sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen wird vom 04. April 2024 bis einschließlich 17. April 2024 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-west veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsangebot gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG wird die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen zeitgleich bei folgenden Behörden ausgelegt und kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

  • Genehmigungsverfahrensstelle West, Seeburger Chaussee 2, Haus 3, Zimmer 014, 14476 Potsdam OT Groß Glienicke
  • Stadt Wittstock/Dosse (Amt für Stadtentwicklung), Heiligegeiststraße 19-23, Haus C, Zimmer C3.09, 16909 Wittstock/Dosse
  •  Amt Temnitz, Bergstraße 2, Zimmer 107, 16818 Neustadt Walsleben

Für die Einsichtnahme in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

 

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle West