Errichtung und Betrieb einer Wasserstoffelektrolyseanlage in 03044 Cottbus OT Schmellwitz

- Erschienen am 03.07.2024 - Presemitteilung Süd-G01124

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 2. Juli 2024

Die Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Walther-Rathenau-Straße 38 in 03044 Cottbus in der Gemarkung Schmellwitz, Flur 70, Flurstück 170/3 eine Wasserstoffelektrolyseanlage zu errichten und zu betreiben.

Darüber hinaus wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen eine Elektrolyseanlage zur Produktion von maximal 210 Nm³/h Wasserstoff mit einer Leistung von 1 MW auf dem Betriebsgelände der Cottbusverkehr GmbH. Die Wasserstoffproduktion erfolgt mit der Proton Exchange Membrane (PEM)-Technologie, einem elektrochemischen Verfahren, bei dem durch Einsatz von elektrischem Strom Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff zerlegt wird. Die Wasserstoffproduktion erfolgt komplett im containerbasierten System H-TEC SYSTEMS ME450, wobei alle Komponenten des Elektrolyseurs im oder am Container untergebracht sind. Einzig der Prozesstransformator wird in unmittelbarer Umgebung außerhalb des Containers errichtet. Der Betrieb der Anlage wird für 8 760 Stunden im Jahr bei einer bedarfsabhängigen Produktion beantragt. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Komponenten:

  • Elektrolyse-Stack (PEM-Technologie)
  • Wasseraufbereitung (Demineralizer)
  • Kühlsystem
  • Gasaufbereitung (De-Oxo, Entfeuchtung)
  • Transformator mit Gleichrichter
  • Sonstigen Nebenanlagen (insbesondere Pumpen, Hilfsantriebe, Steuerungs- und Leittechnik)

Geplant ist eine zukünftige Abgabe des Wasserstoffs an Nutz- und Kraftfahrzeuge. Dazu soll in direkter Nachbarschaft des Elektrolyseurs durch die Cottbusverkehr GmbH eine Wasserstoff-Tankstelle errichtet werden. Die Tankstelle einschließlich der Nebenanlagen sind nicht Teil des vorliegenden Genehmigungsverfahrens und werden in einem gesonderten Verfahren durch die Cottbusverkehr GmbH beantragt.

Es handelt sich bei der vorliegend beantragten Anlage um ein Vorhaben nach Nummer 4.1.12 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 4.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Oktober 2024 vorgesehen.

Auslegung

Die Auslegung des Genehmigungsantrags sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sind einen Monat vom 10. Juli 2024 bis einschließlich 9. August 2024 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter der Vorhaben-ID Süd-G01124 veröffentlicht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-sued.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen zeitgleich beim Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter der Telefonnummer 0355 4991-1421 oder per E-Mail an t12@lfu.brandenburg.de gebeten.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten insbesondere Angaben zu Schall, zu sicherheitstechnischen Anforderungen, zu wassergefährdenden Stoffen, zu Gefahrstoffen und zur Erforderlichkeit eines Ausgangszustandsberichts.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 10. Juli 2024 bis einschließlich 9. September 2024 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G01124 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder per E-Mail an t12@lfu.brandenburg.de erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 22. Oktober 2024 um 10 Uhr in der Messe Cottbus, Vorparkstraße 3 in 03042 Cottbus. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Das Ergebnis der UVP-Vorprüfung wurde im zentralen UVP-Portal des Landes Brandenburg https://www.uvp-verbund.de bekannt gemacht. Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd