Genehmigung für wesentliche Änderung einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer Kapazität von jeweils 100 000 Stück oder mehr je Jahr in 15537 Grünheide (Mark)
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 3. Dezember 2024
Der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), wurde die Teilgenehmigung nach § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in 15537 Grünheide (Mark), Tesla Straße 1 in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen wesentlich zu ändern (Az.: G01423).
Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:
„A. Entscheidung
- Der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE (im Folgenden: Antragstellerin), Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark) wird die
1. Teilgenehmigung
nach § 8 in Verbindung mit § 16 BImSchG erteilt, die bestehende Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen auf dem Grundstück
in 15537 Grünheide (Mark), Tesla Straße 1,
Gemarkung Grünheide,
Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611
in dem unter A-I. und A-II. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter A-III. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen wesentlich zu ändern.
- Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG insbesondere folgende Entscheidungen:
- die Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 Satz 1 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) mit
- der Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO von den Vorschriften des § 47 Abs. 2 BbgBO, AZ: 01586-24-21,
- der Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO von § 2 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Gemeinde Grünheide (örtliche Bauvorschrift gemäß § 87 BbgBO), AZ: 01587-24-21,
- der Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO von den Vorschriften des § 6 BbgBO, AZ: 01588-24-21,
- der Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO von den Vorschriften des § 27 BbgBO, AZ: 01589-24-21,
- der Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO von den Vorschriften des § 30 BbgBO, AZ: 01590-24-21,
- der Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO von den Vorschriften des § 31 BbgBO, AZ: 01591-24-21,
- der Zulassung einer Abweichung gemäß § 67 BbgBO von den Vorschriften des § 35 BbgBO, AZ: 02360-24-21,
- Zulassung einer Befreiung gemäß § 31 BauGB von der Festsetzung 5.2 des Bebauungsplanes Nr. 13 „Freienbrink-Nord“, 1. Änderung, AZ: 01592-24-21,
- die Änderung der Indirekteinleitergenehmigung gemäß § 58 WHG (AZ: 67.02-55.20.31-0499/23),
- die Anordnungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG in Verbindung mit § 62 WHG und der AwSV zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Anordnungen gemäß § 16 AwSV (AZ: 67.02-55.20.12-0499/23),
- Anordnungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG in Verbindung mit der WSG-VO sowie Anordnungen gemäß § 52 Abs. 1 WHG zum Trinkwasserschutz (AZ: 67.02-55.20.10-0499/23),
- Anordnungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 WHG in Verbindung mit § 60 Abs. 1 WHG zu Abwasseranlagen (AZ: 67.02-55.20.01-0499/23),
- die Befreiung gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 WHG i. V. m. § 3 Nr. 27 Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, Wasserfassungen Neu Zittauer und Hohenbinder Straße (AZ: 67.02-55.20.10-0499/23),
- die straßenrechtliche Zustimmung gemäß § 9 Abs. 2 Bundesfernstraßengesetz (FStrG).
- Die Zulassung vorzeitigen Beginns Nr. 30.014.Z1/23/3.24G/T13 vom 02.07.2024 wird durch diesen Bescheid ersetzt.
- Die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) wird angeordnet.
- Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
- Für diese Entscheidung werden eine Verwaltungsgebühr sowie Auslagen in einem separaten Gebührenbescheid festgesetzt.
E. Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“
Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
In der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden.
Für die Anlage sind
- das BVT-Merkblatt Best Available Techniques (BAT) Reference Document for the Non-Ferrous Metals Industries vom Juli 2017 nebst Durchführungsbeschluss (EU) 2016/1032 der Kommission vom 13. Juni 2016 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates für die Nichteisenmetallindustrie - BVT Nichteisenmetallindustrie und
- das BVT-Merkblatt Best Available Techniques (BAT) Reference Document on Surface Treatment Using Organic Solvents including Preservation of Wood and Wood Products with Chemicals vom Dezember 2020 nebst Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2009 der Kommission vom 22. Juni 2020 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien - BVT Oberflächenbehandlung
maßgeblich.
Auslegung
Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 5. Dezember 2024 bis einschließlich 18. Dezember 2024 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.
Da es sich um eine Anlage nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) handelt, wird der Bescheid zeitgleich auf folgender Internetseite unter der Vorhaben-ID Ost-G01423 veröffentlicht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-ost.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost schriftlich oder elektronisch angefordert werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Ost