Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in 16278 Angermünde
- Erschienen am - PresemitteilungBekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 8. Oktober 2024
Die Firma Teut Windprojekte GmbH, Vielitzer Weg 12 in 16835 Lindow/Mark, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 16278 Angermünde in der Gemarkung Crussow, Flur 2, Flurstücke 20 und 21 eine Windkraftanlage zu errichten und zu betreiben (Az.: G08220-W). Das Genehmigungsverfahren wurde aus einem Widerspruchsverfahren heraus wiederaufgenommen.
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von einer Windkraftanlage des Typs Nordex N149/5.X Delta4000 mit einem Rotordurchmesser von 149,1 m, einer Nabenhöhe von 164 m zuzüglich 0,89 m Fundamenterhöhung und einer Gesamthöhe von 238,6 m über Grund zuzüglich 0,89 m Fundamenterhöhung und einer Nennleistung von je 5,7 MW. Zu der Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellflächen.
Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).
Die Inbetriebnahme der Anlagen ist im Januar 2026 vorgesehen.
Auslegung
Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 16. Oktober 2024 bis einschließlich 15. November 2024 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.
Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall und Schattenwurf, Eiswurf und Eisfall, Turbulenzen, Auswirkungen auf das automatisierte Waldbrandfrüherkennungssystem FireWatch, Auswirkungen auf Avifauna, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien, Wasser, Boden, sonstige Sachgüter, FFH- und SPA-Gebiete, Biotope und eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 16. Oktober 2024 bis einschließlich 16. Dezember 2024 unter Angabe der Vorhaben-ID G08220-W schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter:
https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Erörterungstermin
Auf einen Erörterungstermin wird verzichtet.
Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) soll bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Dies gilt nach § 16 Absatz 1 Satz 4 auch für UVP-pflichtige Anlagen. Ein Antrag auf Durchführung eines Erörterungstermins wurde nicht gestellt.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde freiwillig beantragt.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)
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