Absage des Erörterungstermins zum Genehmigungsantrag auf Errichtung und Betrieb einer Wasserstoffelektrolyseanlage in 03044 Cottbus OT Schmellwitz

- Erschienen am 09.10.2024 - Presemitteilung Süd-G01124

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 8. Oktober 2024


Die Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Walther-Rathenau-Straße 38 in 03044 Cottbus in der Gemarkung Schmellwitz, Flur 70, Flurstück 170/3 eine Wasserstoffelektrolyseanlage zu errichten und zu betreiben.

Mit Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg vom 3. Juli 2024 (ABl. S. 518) wurde die Durchführung eines Erörterungstermins für den 22. Oktober 2024 um 10 Uhr in der Messe Cottbus, Vorparkstraße 3 in 03042 Cottbus angekündigt.

Die während der Einwendungsfrist form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sind durch das Landesamt für Umwelt geprüft worden. Nach Einschätzung der Behörde bedürfen diese Einwendungen keiner Erörterung. Daher wurde im Ergebnis nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass der angekündigte Erörterungstermin nicht durchgeführt wird. Berücksichtigt und abgewogen wurden das Interesse der einwendenden Personen an einer weiteren Darlegung und Konkretisierung der Einwendungen sowie das Interesse der Genehmigungsbehörde an einer weitergehenden Sachverhaltsaufklärung und das der Antragstellerin an einer zügigen Durchführung des Verfahrens.

Falls ein Genehmigungsbescheid erteilt wird, werden form- und fristgerecht erhobene Einwendungen inhaltlich im Genehmigungsbescheid berücksichtigt und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird eine Kopie des Genehmigungsbescheides zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Abbinder

Ident-Nr
Süd-G01124
Datum
09.10.2024
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
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