Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Isolation von Heparin aus Mukosa in 14943 Luckenwalde

- Erschienen am 10.01.2024 - Pressemitteilung Süd-G02923

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Teltow-Fläming, untere Wasserbehörde
Vom 9. Januar 2024


Die Firma Helaxa GmbH & Co. KG, Nordkanalstraße 28 in 20097 Hamburg, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Isolation von Heparin aus Mukosa. Der Standort befindet sich innerhalb eines festgesetzten Industriegebietes des rechtskräftigen Bebauungsplanes „14/94 Zapfholzweg II“ der Stadt Luckenwalde, Marie-Curie-Straße 2 in 14943 Luckenwalde, Gemarkung Frankenfelde, Flur 6, Flurstücke 79/33, 153, 162, 164, 165, 311. Beantragt ist weiterhin die Zulassung des vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG für Baumfällmaßnahmen, Baustelleneinrichtung, Geländemodellierung, Leitungslegung (Gräben, Schächte), Bodenverbesserung (Austausch, Stabilisierung) und Pflasterflächen.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Gewinnung von pharmazeutischen Wirkstoffen aus tierischen Schlachtnebenprodukten mit einer Verarbeitungskapazität von 42 000 t/a Rohstoff, aus denen 6,5 t Wirkstoffe gewonnen werden. Die bei der Wirkstoffherstellung anfallenden Nebenprodukte, ein Proteinhydrolysatkonzentrat und Fett, sind wertvolle Ausgangsstoffe für die Biogas- und Futtermittelindustrie und werden mit einer Kapazität von 15 000 t/a angegeben. Des Weiteren bedarf es der Lagerung von Wasserstoffperoxid, die Lagerkapazität beträgt 40 m³. Die Anlage besteht im Wesentlichen aus folgenden Betriebseinheiten:

  • BE 01 Mukosa zu Crude - Anlage zur Isolation von Heparin aus Mukosa,
  • BE 02 Crude zu API - Anlage zur Aufreinigung von Heparin aus Mukosa,
  • BE 03 Medienversorgung Annahme und Lagerung von:
    - Hilfsstoffen sowie Wasseraufbereitung, Dampf/Wärme, Druckluft,
    - Wasserstoffperoxid,
  • BE 04 Abluftbehandlung,
  • BE 05 Entsorgung - Fett-Sammlung und Entsorgung,
  • BE 06 Nebenprodukte - Weiterverarbeitung von Proteinhydrolysat.

Zur Dampfversorgung der Anlage soll ein erdgasbetriebener Schnelldampferzeuger mit einer Feuerungswärmeleistung von zirka 2,0 MW betrieben werden. Die Abgase werden über einen Schornstein abgeleitet.
Der Betrieb der Anlage erfolgt 24 h/d an Werk- sowie an Sonn- und Feiertagen.

Für die Anlage ist die Umwandlung von Wald in eine andere Nutzungsart gemäß § 8 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg (LWaldG) erforderlich.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Anlage der Nummern 4.1.19 GE, 7.9.2 G und 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.

Weiterhin ist das Vorhaben den Nummern 4.2 A und 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zuzuordnen. Die zu Beginn des Genehmigungsverfahrens durchgeführte allgemeine Vorprüfung nach § 7 Absatz 1 UVPG führte zu dem Ergebnis, dass für das Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Das Ergebnis wurde im zentralen UVP-Portal des Landes Brandenburg https://www.uvp-verbund.de bekannt gemacht.

Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Teltow-Fläming beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens ist die Versickerung von Niederschlagswasser.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist für August 2025 vorgesehen.

Auslegung

Die Auslegung des Genehmigungsantrags nach BImSchG sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen und die bereits im Genehmigungsverfahren vorliegenden abschließenden Stellungnahmen werden einen Monat vom 17. Januar 2024 bis einschließlich 16. Februar 2024 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter der Vorhaben-ID Süd-G02923 veröffentlicht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-sued.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden die vorgenannten Unterlagen zeitgleich bei folgenden Behörden ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

  • im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus,
  • in der Stadt Luckenwalde, Stadtplanungsamt, Markt 1 (Eingang über Breite Straße 54) in 14943 Luckenwalde und
  • im Landkreis Teltow-Fläming, Amt für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung, Zinnaer Straße 34, 1. OG, Raum 5 in 14943 Luckenwalde.

Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten unter anderem die Kurzbeschreibung mit allgemein verständlicher, nichttechnischer Zusammenfassung der Angaben zum Standort, zum Vorhaben sowie die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall, Geruch und Luftschadstoffen.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 17. Januar 2024 bis einschließlich 18. März 2024 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G02923 schriftlich oder elektronisch erhoben werden:

Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23. Mai 2024 um 10 Uhr im Kreistagssaal des Landkreises Teltow-Fläming, Am Nuthefließ 2 in 14943 Luckenwalde. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Zustellung des Genehmigungsbescheids an die Personen, die Einwendungen erhoben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 3. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176)

Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) vom 20. April 2004 (GVBl. I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2019 (GVBl. I Nr. 15)

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Landkreis Teltow-Fläming

Abbinder

Ident-Nr
Süd-G02923
Datum
10.01.2024
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd t12@­lfu.brandenburg.de