Genehmigung für Errichtung und Betrieb von acht Windkraftanlagen in 15306 Vierlinden

- Erschienen am 11.09.2024 - Presemitteilung Ost-G00922

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 10. September 2024

 

Der Firma Windpark GmbH & Co. Friedersdorf KG, Holzweg 87 in 26605 Aurich, wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf den Grundstücken in 15306 Vierlinden in der Gemarkung Diedersdorf, Flur 2, Flurstück 834 und in der Gemarkung Friedersdorf, Flur 1, Flurstücke 81, 63, 15, 18, 32/2, 124 sowie 156 acht Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.:G00922).

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

I.         Entscheidung

  1. Der Firma Windpark GmbH & Co. Friedersdorf KG (im Folgenden: Antragsteller), Holzweg 87, 26605 Aurich wird die Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, acht Windkraftanlage (WKA) am Standort 15306 Vierlinden:

                                      Gemarkung                Flur                  Flurstück

VJ-WEA 1                       Diedersdorf                2                      834

VJ-WEA 2                       Friedersdorf                1                      81

VJ-WEA 3                       Friedersdorf                1                      63

VJ-WEA 4                       Friedersdorf                1                      15

VJ-WEA 5                       Friedersdorf                1                      18

VJ-WEA 6                       Friedersdorf                1                      32/2

VJ-WEA 7                       Friedersdorf                1                      124

VJ-WEA 8                       Friedersdorf                1                      156

in dem unter Ziffer II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Berücksichtigung der unter IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.

  1. Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG insbesondere folgende Entscheidungen:

  • die Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) mit der Zulassung der beantragten Abweichung (Reduzierung der Abstandsflächentiefe von 138,67 m auf 69,3 m) gemäß § 67 Abs. 1 BbgBO von der Vorschrift des § 6 BbgBO, einschließlich der Mitbenutzung von drei Löschwasserzisternen (Volumen jeweils 48 m³) in 15306 Vierlinden, Gemarkung Friedersdorf, Flur 1, Flurstücke 116, 85, 61,
  • die naturschutzrechtliche Eingriffszulassung gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
  • die denkmalschutzrechtliche Erlaubnis gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 1 BbgDSchG,
  • die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 71 Abs. 1 BbgBO.

  1. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

VIII.     Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“

Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Auslegung

Die Auslegung der Entscheidung sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen wird in der Zeit vom 12. September 2024 bis einschließlich 25. September 2024 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG wird die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen zeitgleich bei folgenden Behörden:

  • im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 112 in 15236 Frankfurt (Oder) und
  • im Amt Seelow-Land, Küstriner Straße 67, Bauamt, Raum 432, 3. Obergeschoss in 15306 Seelow

ausgelegt und kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle Ost