Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Trocknung und thermischen Verwertung von Klärschlamm sowie eines holzbefeuerten Heizkessels in 01979 Lauchhammer

- Erschienen am 11.12.2024 - Presemitteilung Süd-G04321

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 10. Dezember 2024


Der Firma Rubin GmbH, Patschenweg 10 in 01979 Lauchhammer wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück An den Wolfsbergen 1, 01979 Lauchhammer in der Gemarkung Kleinleipisch, Flur 6, Flurstück 1 eine Anlage zur Trocknung und thermischen Verwertung von Klärschlamm sowie eines holzbefeuerten Heizkessels (Biomasse-Heizkraftwerk) mit dazugehörigen Nebenanlagen zu errichten und zu betreiben.

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

„I. Entscheidung

1. Der Firma Rubin GmbH (im Folgenden: Antragstellerin), Patschenweg 10 in 01979 Lauchhammer wird die

Genehmigung

erteilt, eine Anlage zur Trocknung und thermischen Verwertung von Klärschlamm sowie eines holzbefeuerten Heizkessels (Biomasseheizkraftwerk) mit dazugehörigen Nebenanlagen auf dem Grundstück

in 01979 Lauchhammer, An den Wolfsbergen 1,
Gemarkung Kleinleipisch,
Flur 6, Flurstück 1

in dem unter II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.

2. Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG folgende Entscheidungen:

  • die Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO)

             und

  • die Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV).

3. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

VIII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“

Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt „Abfallbehandlung“ vom August 2018 maßgeblich.

Auslegung

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 12. Dezember 2024 bis einschließlich 27. Dezember 2024 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Da es sich um eine Anlage nach der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (IED) handelt, wird der Bescheid zeitgleich auf folgender Internetseite unter der Vorhaben-ID Süd-G04321 veröffentlicht: https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-sued.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Abbinder

Ident-Nr
Süd-G04321
Datum
11.12.2024
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
E-Mail:
t12@­lfu.brandenburg.de