Wesentliche Änderung einer Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen mit einer Kapazität von jeweils 100 000 Stück oder mehr je Jahr in 15537 Grünheide (Mark)
- Erschienen am - PresemitteilungGemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Oder-Spree, untere Wasserbehörde
Vom 11. Juli 2023
Die Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE, Tesla Straße 1 in 15537 Grünheide (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15537 Grünheide (Mark) in der Gemarkung Grünheide, Flur 9, Flurstücke 259, 314, 321, 328, 346, 419, 421, 423, 425, 427, 429, 431, 433, 435, 437, 562, 591, 593, 595, 597, 599, 610 und 611 eine Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen einschließlich einer Batteriefabrik und Nebeneinrichtungen wesentlich zu ändern (Az.: G01423).
Das Änderungsvorhaben umfasst im Wesentlichen die Erweiterung der bestehenden Anlage für den Bau und die Montage von Elektrofahrzeugen durch Erhöhung der jährlichen Produktion von 500 000 auf 1 000 000 Elektrofahrzeuge sowie von Batteriezellen mit einer Speicherkapazität von 50 auf 100 Gigawattstunden pro Jahr.
Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 3.24 G in Verbindung mit den Nummern 1.2.3.1 V, 3.4.1 GE, 3.8.1 GE, 3.10.1 GE, 3.10.2 V, 5.1.1.1 GE, 5.1.1.2 V, 5.11 V, 8.10.1.1 GE, 8.10.1.2 V, 8.10.2.1 GE, 8.11.2.1 GE, 8.11.2.4 V, 8.12.1.1 GE, 8.12.1.2 V, 8.12.2 V, 8.12.3.1 G, 8.12.3.2 V, 9.1.1.1 G, 9.3.1 G, 9.3.2 V, 9.11.1 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) und um ein Vorhaben nach den Nummern 1.2.2.1 S, 3.5.1 X, 3.9.1 A, 3.14 A, 8.7.1.2 S, 9.1.1.2 A, 9.3.2 A in Verbindung mit Nummer 13.3.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie (Richtlinie 2010/75/EU).
Für das Vorhaben wurden Befreiungen von den Verboten der Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für das Wasserwerk Erkner, für die Wasserfassungen Neu Zittauer Straße/Hohenbinder Straße für folgende Maßnahmen beantragt:
- Errichtung einer Abwasserbehandlungsanlage,
- Errichtung von Grundwassermessstellen,
- mobile Betankung von Großfahrzeugen,
- Errichtung und Betrieb der Betriebseinheit Batteriezellfertigung,
- Errichtung von Kühltürmen inklusive der zugehörigen Rohranlagen,
- Errichtung und Betrieb von einzelnen Betriebseinheiten der Fahrzeugfertigung,
- Lagerung von Klärschlamm,
- Betrieb einer Prozesswasserbehandlungsanlage der Gefahrenstufe D,
- Erdaufschlüsse,
- Errichtung und Betrieb einer Biogasanlage.
Darüber hinaus wurden diverse wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß §§ 8 und 9 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Oder-Spree und beim Landesamt für Umwelt als obere Wasserbehörde sowie weitere Maßnahmen beantragt:
Verfahren |
Rechtsvorschrift |
Niederschlagswasserversickerung |
§§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) |
Niederschlagswasserversickerung für die Erweiterung der Gigafactory Berlin-Brandenburg |
§§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG |
Niederschlagswasserversickerung für den Baustellenbetrieb |
§ 49 WHG |
Erstellung von Pfahlgründungen mittels Rammpfählen |
§§ 8, 9, 10 WHG i. V. m. BbgWG |
Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Gruben im Presswerk |
§§ 8 und 9 WHG |
Geschlossene Wasserhaltung zur Errichtung von Sedimentationsbecken |
§§ 8 und 9 WHG |
Zweites 110-kV-Kabel Umspannwerk Freienbrink - Gigafactory „Last Mile 2“ |
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) |
Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.
Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst Änderungen an bestehenden Produktionsgebäuden und Produktionsanlagen sowie die Errichtung weiterer Nebenanlagen, insbesondere:
Bauliche Anpassung von Gebäuden und Produktionsanlagen
A000 - Versorgungsanlage (A000),
A001 - Presswerk (A001),
A002 - Gießerei (A002)
- Einsatz leistungsstärkerer Schmelzöfen und Warmhalteöfen,
- Anpassung der Schornsteinsituation,
- Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle,
A003 - Karosserierohbau (A003)
- Erweiterung durch den Einsatz neuer Betriebseinheiten (BE) (unter anderem Instandhaltung, Umschlagsprozesse),
- Erweiterung bestehender BE (Transferpresse),
- Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle,
A004 - Lackiererei (A004)
- Wegfall der Lackiergestell-(„Skid-“) und Gitterrostreinigung,
- Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle,
A005 - Sitzfertigung (A005)
- Prozessseitige Anpassung der Betriebsbeschreibung,
A006 - Fertigung Kunststoff (A006)
- Anpassung der Prozessführung,
- Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle,
- Einsatz neuer BE (Instandhaltungsbereich),
A007 - Fertigung Batteriepacks (A007)
- Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle (vier Pulvermaterialien),
A008 - Fertigung Antrieb (A008)
- Veränderung Abluftführung/Schornsteinsituation,
- Grundlegende Neuausweisung der BE in der Fertigung Antrieb,
- Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle,
A009 - Endmontage (A009)
- Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle,
- Errichtung eines Batteriepacklagerplatzes,
A020 - Zellproduktion (A020)
- Erhöhung bestehender Material- und Abfalldurchsätze,
- Nutzung/Generierung neuer Einsatzstoffe/Abfälle,
- Ausweisung von Laborräumen,
- Erweiterung der Batteriezellproduktion durch Einsatz neuer BE (unter anderem Binder-Anlieferung, Mischstationen, Helium-Leckagestation, Zellwaschstation, Zellen-Transportsystem),
- Anpassung der Prozessführung im Betriebsbereich des Formstanzens,
- Anpassung der Abwassertankkonfiguration,
A021-01 - Hochregallager Batteriezellfertigung,
A021-02 - Ver- und Entsorgungsanlagen Batteriezellproduktion,
A000-03 – Prozesswasserrecycling 1:
A000-03-01 - Prozesswasserbehandlungsanlage 1 (PBA 1),
A000-03-02 – Rückgewinnungsanlage 1 (RGA 1),
Erweiterung von Produktionsgebäuden ohne Errichtung von Produktionsanlagen
A107 - Fertigung Batteriepack 2,
A108 - Fertigung Antrieb 2,
Umplanung und Verlegung von Nebenanlagen
A000-08 - Zentrale Entsorgung für feste Abfälle,
A000-08-99 - Temporäres Abfalllager,
Errichtung baulicher Infrastruktur der Versorgungs- und Nebenanlagen und deren Betrieb
A000-09 - Kombiniertes Lagergebäude für die Lagerung von Stoffen,
A000-10 - Labor für Batteriezelltests,
A000-11-01 - Lager für flüssige und gefährliche Abfälle,
A000-11-02 - Recyclingstelle für Zellträger- und Batterieabfälle,
A000-22 - Feuerwehrlöschplatz,
A000-24 - Lagerhalle Nicht-Produktionsmaterial,
A000-25 - Betonmischanlage,
A000-26 - Gasflaschenlager,
A000-27 - Schrottunterstellplatz,
A000-83 - Logistikbüro Logistikfläche Neuwagen,
Errichtung und Betrieb von temporären Anlagen
A000-09-05-99 - Temporäres Gefahrstofflager,
A000-12 - Temporäres Auslieferungszentrum,
A000-13 - Temporäres Betriebsarztzentrum,
A000-14 - Temporäre Materialprüfung,
A000-15/16/17/18 - Temporäre multifunktionale Zeltsiedlung:
A000-15 - Temporäre Logistikzelte für Mehrzweckverpackung 1, 2, 3 und 4,
A000-16 - Temporäres Logistikzelt für Nicht-Produktionsmaterial,
A000-17 - Temporäres Service Center,
A000-18 - Temporäres Logistikzelt 1 und 2,
A000-19 - Temporäres Logistikbüro Logistikfläche 1,
A000-20 - Temporäre Ausgabe Arbeitskleidung,
A000-21 - Temporäres Lager von Lackierträgergestellen (Skid Lager),
A000-23 - Temporärer Logistiktunnel für Zellenbelieferung,
A000-87 - Temporäre Bürocontainer Logistikfläche Neuwagen,
A000-88 - Temporäre Bürocontainer Abfalllager,
Errichtung und Betrieb von Infrastrukturanlagen
Logistikflächen,
A000-80 - Motorradunterstand,
A000-82 - Flutlichtmasten,
Temporäre Parkflächen.
Die Inbetriebnahme der geänderten Anlage gemäß der beantragten ersten Teilgenehmigung ist in der ersten Jahreshälfte 2024 vorgesehen.
Auslegung
Die Auslegung der Genehmigungsanträge sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.
Der gesamte Genehmigungsantrag, die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, und die Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnis sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sind einen Monat vom 19. Juli 2023 bis einschließlich 18. August 2023 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de jederzeit und für jedermann einsehbar.
Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden die Genehmigungsanträge sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen zeitgleich
- im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 112 in 15236 Frankfurt (Oder), Telefonnummer: 0335 60676-5182 oder per E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de,
- im Landkreis Oder-Spree, Dezernat III - Bauen, Ordnung und Umwelt, Rathenaustraße 13, Haus C, Zimmer 107 (Beratungsraum) in 15848 Beeskow, Telefonnummer: 03366 35-1101 oder per E-Mail: dezernat3@landkreis-oder-spree.de,
- in der Gemeinde Grünheide (Mark), Rathaus Grünheide (Mark), 2. Obergeschoss, Am Marktplatz 1 in 15537 Grünheide (Mark), Telefonnummer: 03362 5088-0 oder per E-Mail: info@gemeinde-gruenheide.de,
- in der Stadt Erkner, Rathaus Erkner, Eingangsfoyer, Friedrichstraße 6 - 8 in 15537 Erkner, Telefonnummer: 03362 795-163 oder per E-Mail: bosse@erkner.de,
- im Amt Spreenhagen, Fachbereich III, Bauverwaltung, Raum 53, Hauptstraße 13 in 15528 Spreenhagen, Telefonnummer: 033633 871-26 beziehungsweise 033633 871-27 oder per E-Mail: bauen@amt-spreenhagen.de
ausgelegt und können dort zu den nachfolgend genannten Zeiten von jedermann eingesehen werden.
Landesamt für Umwelt: Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Landkreis Oder-Spree: Montag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Gemeinde Grünheide (Mark):
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Stadt Erkner: Montag und Mittwoch von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Amt Spreenhagen: Montag bis Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr und
Montag und Mittwoch von 12:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag von 12:30 Uhr bis 17:30 Uhr
Donnerstag von 12:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen.
Die veröffentlichten Unterlagen enthalten neben einer Kurzbeschreibung mit allgemein verständlicher, nichttechnischer Zusammenfassung der Angaben zum Standort, zum Vorhaben und zu den zu erwartenden Umweltauswirkungen insbesondere auch folgende Fachgutachten und Berichte:
- Immissionsprognose zu Schall,
- Schalltechnische Stellungnahme zum Baulärm,
- Immissionsprognose zu Luftschadstoffen und Geruch,
- Schornsteinhöhenberechnung,
- Immissionsprognose zu Licht,
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie,
- Erschütterungs- und Schwingungsgutachten,
- Hydrogeologisches Gutachten - Bauwasserhaltung im Nordwesten,
- Hydrogeologisches Gutachten - Pfahlgründungen im Nordwesten,
- Gutachten zur Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände,
- Sicherheitsbericht.
Daneben sind Anlagen- und Betriebsbeschreibungen, Angaben zur Anlagensicherheit, zum Arbeitsschutz, zur Betriebseinstellung, zu Abfällen, zu Wasser und Abwasser, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie Bauvorlagen und Unterlagen zum Brandschutz und zur Löschwasserrückhaltung ebenfalls Teil der ausgelegten Unterlagen.
Einwendungen
Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 19. Juli 2023 bis einschließlich 18. September 2023 unter Angabe der Vorhaben-ID G01423 schriftlich oder elektronisch
- beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam, per E-Mail: t13@lfu.brandenburg.de,
- beim Landkreis Oder-Spree, Dezernat III - Bauen, Ordnung und Umwelt, Breitscheidstraße 7 in 15848 Beeskow, per E-Mail: dezernat3@landkreis-oder-spree.de,
- bei der Gemeinde Grünheide (Mark), Am Marktplatz 1 in 15537 Grünheide (Mark), per E-Mail: info@gemeinde-gruenheide.de,
- bei der Stadt Erkner, Friedrichstraße 6 - 8 in 15537 Erkner, per E-Mail: bosse@erkner.de,
- beim Amt Spreenhagen, Hauptstraße 13 in 15528 Spreenhagen, per E-Mail: bauen@amt-spreenhagen.de
erhoben werden.
Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.
Erörterungstermin
Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.
Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 23. Oktober 2023 um 10 Uhr in der Stadthalle Erkner, Julius-Rütgers-Straße 4 in 15537 Erkner. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben der Firma Tesla Manufacturing Brandenburg SE einschließlich der Anträge auf wasserrechtliche Erlaubnisse erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen (ausgenommen samstags) fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.
Hinweise
Eine Eingangsbestätigung auf schriftlich oder per E-Mail erhobene Einwendungen erfolgt nicht. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.
Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen der Einwendenden sollen deren Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.
Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Rechtsgrundlagen
Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792)
Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)
Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)
Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Januar 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 5)
Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)
Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Ost
Landesamt für Umwelt
Abteilung W 1 (Wasserwirtschaft 1)
Referat W 11 (Obere Wasserbehörde)
Landkreis Oder-Spree
Der Landrat