Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb einer Windkraftanlage in 15868 Lieberose OT Trebitz

- Erschienen am 17.04.2024 - Pressemitteilung Süd-G01521

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 16. April 2024


Der Firma eno energy GmbH, Turnerweg 8 in 01097 Dresden wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, eine Windkraftanlage (WKA) auf dem Grundstück in der Gemarkung Trebitz, Flur 2, Flurstück 22 zu errichten und zu betreiben.

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

„I. Entscheidung

1. Der Firma eno energy GmbH (im Folgenden: Antragstellerin), Turnerweg 8, 01097 Dresden wird die Genehmigung erteilt, eine Windkraftanlage (WKA) auf dem Grundstück in 15868 Lieberose/Oberspreewald OT Trebitz, Gemarkung Trebitz, Flur 2, Flurstück 22 im unter Ziffer II und III beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter Ziffer IV genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
Der Antrag auf Zulassung vorzeitigen Beginns nach § 8a BImSchG (Reg.-Nr.: 50.015.Z0/21/1.6.2V/T12) wird abgelehnt.

2. Die Genehmigung schließt andere, diese Anlage betreffende behördliche Entscheidungen im Rahmen des § 13 BImSchG mit ein. Dabei handelt es sich um

  • die Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 der Brandenburgischen Bauordnung mit Zulassung einer Abweichung gemäß §§ 67 und 6 Abs. 5 BbgBO (Reduzierung der Abstandsfläche auf 80,15 m),
  • die Waldumwandlungsgenehmigung nach § 8 Abs. 1 Waldgesetz des Landes Brandenburg (LWaldG) im unter Ziffer II näher beschriebenen Umfang,
  • die naturschutzrechtliche Eingriffszulassung gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m. § 15 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG).

3. Die Zustimmung gemäß § 14 Luftverkehrsgesetz (LuftVG) wird erteilt.

4. Die Antragstellerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

5. Es wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von […] festgesetzt.
    […]

VIII. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“

Das Vorhaben unterlag einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Inhalts- und Nebenbestimmungen erteilt.

In der Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz ist über alle rechtzeitig vorgetragenen Einwendungen entschieden worden.

Auslegung

Die Auslegung der Entscheidung sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Der Genehmigungsbescheid mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen wird in der Zeit vom 18. April 2024 bis einschließlich 2. Mai 2024 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de unter der Vorhaben-ID Süd-G01521 veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsangebot werden die vorgenannten Unterlagen zeitgleich

  • im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus sowie
  • im Amt Lieberose/Oberspreewald in der Stadt Lieberose, Bauamt, Markt 4 in 15868 Lieberose und im Hauptamt, Kirchstraße 11 in 15913 Straupitz und
  • in der Stadt Friedland, Stadtverwaltung, Lindenstraße 13 in 15848 Friedland

ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Für Einsichtnahmen in die ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Bescheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam schriftlich angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

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Ident-Nr
Süd-G01521
Datum
17.04.2024
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd t12@­lfu.brandenburg.de