Genehmigung für die wesentliche Änderung einer Windkraftanlage in 15306 Vierlinden

- Erschienen am 18.04.2024 - Pressemitteilung Ost-G02123

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 16. April 2024

Der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen wurde die Genehmigung nach § 16 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, auf dem Grundstück in 15306 Vierlinden in der Gemarkung Friedersdorf, Flur 1, Flurstück 40/2 eine Windkraftanlage wesentlich zu ändern (Az.: G02123).

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

I.        Entscheidung

  1. Der Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG (im Folgenden: Antragsteller), Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen wird die

Genehmigung

erteilt, die mit dem Genehmigungsbescheid Nr. 30.023.00/20/1.6.2V/T13 vom 22.12.2022 genehmigte „WEA 1“ auf dem Grundstück in 15306 Vierlinden OT Friedersdorf,

       Gemarkung:   Friedersdorf

Flur:                 1

Flurstück:        40/2

in dem unter II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu ändern.

  1. Der Genehmigungsbescheid Nr. 30.023.00/20/1.6.2V/T13 vom 22.12.2022 behält seine Gültigkeit, soweit durch diesen Bescheid keine Änderungen vorgesehen sind.
  2. Die erteilte Zulassung zum vorzeitigen Beginn Nr. 30.021.Z0/23/1.6.2V/T13 vom 05.12.2023 wird aufgehoben und durch diesen Genehmigungsbescheid ersetzt.
  3. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

VIII.     Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.“

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Änderungsgenehmigungsbescheid Nr. 30.021.Ä0/23/1.6.2V/T13 aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Auslegung

Die Auslegung der Entscheidung sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen wird in der Zeit vom 18. April 2024 bis einschließlich 2. Mai 2024 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-ost veröffentlicht.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG wird die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz mit einer Ausfertigung der genehmigten Antragsunterlagen zeitgleich bei folgenden Behörden ausgelegt und kann dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

  • im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 112 in 15236 Frankfurt (Oder) und
  • in der Amtsverwaltung Seelow-Land, Küstriner Straße 67, Zimmer 432 im 3. Obergeschoss (Aufzug vorhanden) in 15306 Seelow.

Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid den Einwendern und auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

 

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle Ost