Genehmigung für Errichtung und Betrieb einer Beschichtungsanlage für Oberflächen unter Einsatz von Lösungsmitteln in 16515 Oranienburg

- Erschienen am 18.09.2024 - Presemitteilung West-023/21

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 17. September 2024

Der Firma ORAFOL Europe GmbH, Orafolstraße 1 in 16515 Oranienburg, wurde die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) erteilt, die Anlage zum Beschichten von bahnenförmigen Materialien unter Einsatz von Lösungsmitteln (Beschichtungsanlage, BST Nr. 10652120000-4007) auf dem Grundstück in 16515 Oranienburg, Orafolstraße 1, Gemarkung Oranienburg, Flur 1, Flurstücke 6/18, 6/19, 6/20, 6/21, 6/22, 6/23, 6/85, 106, 136, 137, 198, 322, 450, 451, 4080 zu errichten und betreiben

Die Genehmigungsentscheidung und die Rechtsbehelfsbelehrung lauten:

Entscheidung

  1. Der Firma ORAFOL Europe GmbH, Orafolstraße 1 in 16515 Oranienburg wird die Genehmigung erteilt, die Anlage 4007 zur Beschichtung von bahnenförmigen Substraten unter Verwendung von organischen Lösungsmittel auf dem Grundstück in 16515 Oranienburg, Orafolstraße 1, Gemarkung Oranienburg, Flur 1, Flurstücke 6/18, 6/19, 6/20, 6/21, 6/22, 6/23, 6/85, 106, 136, 137, 198, 322, 450, 451, 4080 in dem unter II. und III. dieser Entscheidung beschriebenen Umfang und unter Einhaltung der unter IV. genannten Inhalts- und Nebenbestimmungen zu errichten und zu betreiben.
  2. Die Genehmigung umfasst nach § 13 BImSchG insbesondere folgende Entscheidungen:
  • die Baugenehmigung nach § 72 Abs. 1 Satz 1 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) für die Halle 10 als Produktionshalle mit Büro-, Sozialräume, Labore, Treppenaufgänge, Trafo, Konfektionierungsbereich, halbautomatisierten Rollenlager, Sprinklerzentrale, Raumluftanlagen, mit AwSV-Anlagen (Ansatzraum, Tanklager, Tankflächen, Halbfabrikationsräume, einschließlich der Rohrleitungen in denen wassergefährdende Stoffe transportiert werden) und mit Außenanlagen, wie Versickerungseinrichtungen, Abwasserleitungen und Verbrennungseinrichtungen verbunden mit einer Thermalölanlage und Dampfkessel, einschließlich der Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB von der Festsetzung zur zulässigen Oberkante von baulichen Anlagen von 51,1 m über NHN in dem eingeschränkten Industriegebiet 2 GIe 4 des B-Plans Nr. 107 „Gewerbegebiet Nord“ - 1. Änderung i. V. m. § 214 Absatz 4 BauGB der Stadt Oranienburg, für die Halle 10 mit haustechnischen Raumluftanlagen mit 17 m Höhe (55,4 m über NHN) sowie dem Schornstein der Nachverbrennungsanlage mit 24 m Höhe (61,4 m über NHN),
  • die wasserrechtlichen Entscheidungen über die Anzeige von Entwässerungsanlagen nach § 60 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) i. V. m. § 71 Abs. 1 des         Brandenburgischen Wassergesetzes (BbgWG) mit den Stellungnahmen Reg.-Nr.: KaSt-Or-592/2021 (Schmutzwasserentsorgung) und KaRSt-Or-593/2023 (Niederschlagsentwässerung),
  • den 3. Nachtrag zur Indirekteinleitergenehmigung gemäß § 3 Indirekteinleiterverordnung (IndV) der Reg.-Nr. IG31-Or-177/2012 vom 20.02.2022 für eine Gesamtmenge von 10,57 m3/d (3 900 m3/a),
  • die denkmalrechtliche Erlaubnis nach § 9 Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG), im Rahmen der Baumaßnahme „Errichtung Halle 10 und der Sickereinrichtung“ in das Bodendenkmal Nr. 70035, dem ehemaligen Konzentrationslager (KZ) Sachsenhausen, einzugreifen,
  • die Beschränkung notwendiger Stellplätze auf 20 Stück, aufgrund der Art und der Nutzung der baulichen Anlage Halle 10 gemäß § 5 Abs. 1 der Stellplatzsatzung der Stadt Oranienburg,
  • die Erlaubnis nach § 18 Abs. 1 Nummer 4 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für die beantragte Lageranlage, bestehend aus 4 Tanks (3 x Haftklebstoff a 25 m3, 1x Ethylacetat mit 25 m3), Abfüllfläche und Rohrleitung, für entzündliche Flüssigkeiten mit mehr als 10000 Liter Gesamtlagermenge.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde unter den im Genehmigungsbescheid aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.

Für die Anlage ist das BVT-Merkblatt „Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln“ von August 2007 maßgeblich.

Auslegung

Die Genehmigung nach Bundes-Immissionsschutzgesetz wird in der Zeit vom 19. September 2024 bis einschließlich den 2. Oktober 2024 auf der Internetseite des Landesamtes für Umwelt Brandenburg unter https://lfu.brandenburg.de/info/genehmigungen-west zugänglich gemacht.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendung erhoben haben, als zugestellt.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch beim Landesamt für Umwelt mit Sitz in Potsdam erhoben werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)


Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle We

Abbinder

Ident-Nr
West-023/21
Datum
18.09.2024
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle West
E-Mail:
t11@­lfu.brandenburg.de