Absage des Erörterungstermins zum Genehmigungsantrag Wesentliche Änderung einer Windkraftanlage in 16278 Angermünde

- Erschienen am 18.09.2024 - Presemitteilung Ost-G03223

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 17. September 2024

 

Die Firma Phase 5 GmbH & Co. Windkraft I KG, Vielitzer Weg 12 in 16835 Lindow (Mark), beantragt die Genehmigung nach § 16b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in 16278 Angermünde in der Gemarkung Dobberzin, Flur 1, Flurstück 52 eine Windkraftanlage wesentlich zu ändern (Az.: G03223).

Mit Bekanntmachung vom 18. Juni 2024 wurde die Durchführung eines Erörterungstermins für den 24. September 2024 um 10 Uhr im Projekthaus-AHA, Schwedter Straße 22 in 16278 Angermünde angekündigt.

Die während der Einwendungsfrist form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sind durch das Landesamt für Umwelt geprüft worden. Nach Einschätzung der Behörde bedürfen diese Einwendungen keiner Erörterung. Daher wurde im Ergebnis nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass der angekündigte Erörterungstermin nicht durchgeführt wird. Berücksichtigt und abgewogen wurden das Interesse der einwendenden Personen an einer weiteren Darlegung und Konkretisierung der Einwendungen sowie das Interesse der Genehmigungsbehörde an einer weitergehenden Sachverhaltsaufklärung und das der Antragstellerin an einer zügigen Durchführung des Verfahrens.

Falls ein Genehmigungsbescheid erteilt wird, werden form- und fristgerecht erhobene Einwendungen inhaltlich im Genehmigungsbescheid berücksichtigt und den Personen, die Einwendungen erhoben haben, wird eine Kopie des Genehmigungsbescheides zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 13 des Gesetzes vom 8. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 151)

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle Ost