Errichtung und Betrieb von sieben Windenergieanlagen in 16766 Kremmen

- Erschienen am 19.02.2025 - Presemitteilung West-052/24

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 11. Februar 2025

Die Firma EnBW Windkraftprojekte GmbH, Schelmenwasenstraße 15 in 70567 Stuttgart, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes  (BImSchG) auf den Grundstücken in 16766 Kremmen in der Gemarkung Staffelde, Flur 8, Flurstücke 24, 198 und 842, Flur 20, Flurstücke 13, 24, 67 und 104  sieben Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben (Reg. Nr: 052.00.00/24).

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen (WEA) des Enercon E160 EP5 E3 mit einem Rotordurchmesser von  160 m, einer Nabenhöhe von 166,6 m, einer Gesamthöhe von 246,6 m und einer Nennleistung von 5,56 MW. Zu den WEA gehören jeweils Fundament, Zuwegung und Kranstellflächen. Zur Löschwasserversorgung sind zwei Löschwasserzisternen mit je 100 m³ vorgesehen.

Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach  Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 i.V.m. Nr. 17.2.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Dezember 2027 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 19. Februar 2025 bis einschließlich 18. März 2025 über das  länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten u.a. auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall und  Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna, Fledermäuse, Wasser, FFH- und SPA-Gebiete, eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung und einen Waldumwandlungsantrag.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 19. Februar 2025 bis einschließlich 17. April 2025 unter Angabe der Reg. Nr.:  052.00.00/24 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle West, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine  automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde freiwillig beantragt.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -  BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der  Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. November 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 355)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der  Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des  Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

 Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle West

 

 

 

Abbinder

Ident-Nr
West-052/24
Datum
19.02.2025
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle West
Kontakt
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E-Mail:
t11@­lfu.brandenburg.de