Errichtung und Betrieb von neun Windkraftanlagen in 15374 Müncheberg

- Erschienen am 21.02.2024 - Pressemitteilung Ost-G07123

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

und des Landkreises Märkisch-Oderland, untere Wasserbehörde

Vom 20. Februar 2024

Die Firma Naturwind Potsdam GmbH, Hegelallee 41 in 14467 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf den Grundstücken in 15374 Müncheberg in der Gemarkung Müncheberg, Flur 20, Flurstücke 49 und 50 und Flur 21, Flurstücke 823, 824, 825 und 826 neun Windkraftanlagen zu errichten und zu betreiben (Az.: G07123).

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb von neun Windkraftanlagen des Typs Vestas V162-6.2 MW mit einem Rotordurchmesser von 162 m, einer Nabenhöhe von 169 m und einer Gesamthöhe von 250 m über Geländeoberkante. Die Nennleistung beträgt 6,2 MW. Zu jeder Windkraftanlage gehören Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Es wurden Anträge auf Waldumwandlung sowie zur Errichtung von Löschwasserzisternen gestellt.

Es handelt sich bei den Windkraftanlagen um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises  Märkisch-Oderland beantragt.

Gegenstand dieses Verfahrens ist das Einbringen von Stoffen in Gewässer (Rüttelstopfsäulen vor Bauausführung des Windkraftanlagen-Fundamentes).

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im März 2026 vorgesehen.

Auslegung

Die Auslegung der Genehmigungsanträge sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Die Genehmigungsanträge sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sind einen Monat vom 28. Februar 2024 bis einschließlich 27. März 2024 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden die Genehmigungsanträge sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen zeitgleich bei folgenden Behörden ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

  • im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Müllroser Chaussee 50, Zimmer 112 in 15236 Frankfurt (Oder),
  • im Landkreis Märkisch-Oderland, untere Wasserbehörde, Puschkinplatz 12, Raum B005 in 15306 Seelow,
  • in der Stadtverwaltung Müncheberg, Bürgerbüro, Rathausstraße 1 in 15374 Müncheberg,
  • im Amt Odervorland, Haus 2 - 1. Obergeschoss / Wartebereich, Bahnhofstraße 3 - 4 in 15518 Briesen (Mark),
  • im Amt Märkische Schweiz, Hauptstraße 1, Raum 07 in 15377 Buckow (Märkische Schweiz) und
  • im Rathaus der Gemeinde Grünheide (Mark), Am Marktplatz 1 in 15537 Grünheide (Mark).

Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:

Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall und Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna, Fledermäuse, Wasser, FFH- und SPA-Gebiete und eine naturschutzfachliche Eingriffs-/Ausgleichsplanung.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 28. Februar 2024 bis einschließlich 29. April 2024 unter Angabe der Vorhaben-ID G07123 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Ost, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder schriftlich in der Stadtverwaltung Müncheberg, Rathausstraße 1 in 15374 Müncheberg oder im Landkreis Märkisch-Oderland, untere Wasserbehörde, Puschkinplatz 12 in 15306 Seelow erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 2. Juli 2024 um 10 Uhr in der Stadtpfarrkirche Müncheberg, Ernst-Thälmann-Straße 52 in 15374 Müncheberg. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung wurde freiwillig beantragt.

Diese Feststellung ist nicht selbstständig anfechtbar.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

 

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle Ost

 

Landkreis Märkisch-Oderland

Der Landrat