Absage des Erörterungstermins zum Genehmigungsantrag Errichtung und Betrieb von vier Windenergieanlagen in 14823 Mühlenfließ OT Haseloff-Grabow

- Erschienen am 23.04.2024 - Pressemitteilung West-029-22

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt

Vom 23. April 2024

Die Firma wpd Windpark Nr. 526 GmbH & Co. KG, Stephanitorsbollwerk 3 in 28217 Bremen beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes  (BImSchG), auf den Grundstücken in der Gemarkung Haseloff, Flur 2, Flurstücke 135 und 244 sowie Flur 3, Flurstücke 12/2 und 16 vier Windenergieanlagen zu errichten und zu betreiben.

Mit Bekanntmachung vom 19. Dezember 2023 wurde die Durchführung eines Erörterungstermins für den 7. Mai 2024 um 10 Uhr im Lindenhof, Bahnhofstraße 5 in 14823  Niemegk angekündigt.

Die während der Einwendungsfrist form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen sind durch das Landesamt für Umwelt geprüft worden. Nach Einschätzung der Behörde  bedürfen diese Einwendungen keiner Erörterung. Daher wurde im Ergebnis nach pflichtgemäßem Ermessen entschieden, dass der angekündigte Erörterungstermin nicht durchgeführt wird. Berücksichtigt und abgewogen wurden das Interesse der einwendenden Personen an einer weiteren Darlegung und Konkretisierung der Einwendungen sowie das Interesse der Genehmigungsbehörde an einer weitergehenden Sachverhaltsaufklärung und das der Antragstellerin an einer zügigen Durchführung des Verfahrens.

Falls ein Genehmigungsbescheid erteilt wird, werden form- und fristgerecht erhobene Einwendungen inhaltlich im Genehmigungsbescheid berücksichtigt und den Personen,  die Einwendungen erhoben haben, wird eine Kopie des Genehmigungsbescheides zugestellt. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz -  BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der  Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der  Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des  Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai  2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

 

Landesamt für Umwelt

Abteilung Technischer Umweltschutz 1

Genehmigungsverfahrensstelle West

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Ident-Nr
West-029-22
Datum
23.04.2024
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle West
Kontakt
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