Errichtung und Betrieb eines innovativen Speicherkraftwerkes in 03185 Teichland OT Neuendorf

- Erschienen am 24.01.2024 - Pressemitteilung Süd-G01523

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, untere Wasserbehörde
Vom 23. Januar 2024


Die Firma Lausitz Energie Kraftwerke AG, Leagplatz 1 in 03050 Cottbus beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück in der Gemarkung Neuendorf, Flur 5, Flurstück 133 ein innovatives Speicherkraftwerk zu errichten und zu betreiben.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:

  • eine Gas- und Dampfturbinenanlage mit einer Feuerungswärmeleistung von 1 445 MW mit zugehörigem Abhitzekessel sowie der zusätzlich erforderlichen Anlagen- und Prozesstechnik,
  • einen elektrisch beheizbaren thermischen Feststoffspeicher inklusive Gebäude für Heizgebläse, Feststoffspeicher und Dampferzeuger mit einer thermischen Gesamtkapazität von 1 000 MWh,
  • eine Wasserstoff-Elektrolyseanlage mit einer Wasserstoff-Produktionsleistung in Höhe von 660 kg/h einschließlich Wasserstoffspeicher mit einer Lagermenge von 11,6 t,
  • einen Hilfskessel mit Erdgasfeuerung mit einer Feuerungswärmeleistung von < 50 MW zur Wärme-/Dampfversorgung im Anfahrbetrieb und während Stillstandszeiten der Gas- und Dampfturbinenanlage,
  • mindestens zwei Schwarzstart-Dieselgeneratoren mit einer Feuerungswärmeleistung von 49 MW für eine jährliche Betriebsdauer von < 300 h,
  • einen Notstrom-Dieselgenerator mit einer Feuerungswärmeleistung von 6 MW für eine jährliche Betriebsdauer von < 300 h,
    Heizölversorgung für die Schwarzstart-Dieselgeneratoren und die Gasturbine bei Ausfall der Gasversorgung inklusive Lagertank mit einem Volumen von 11 000 m³,
  • Betriebs- und Nebengebäude.

Es handelt sich um Anlagen der Nummern 1.1 GE, 4.1.12 GE und 9.3.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach den Nummern 1.1.1 X, 4.2 A und 9.3.3 S der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.

Für das Vorhaben wurden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa beantragt.

Gegenstand der Verfahren ist das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern sowie das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Juni 2029 vorgesehen.

Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BImSchG beantragt. Diese umfasst:

  • die Errichtung des Fundaments für den Gasturbinensatz,
  • die Errichtung des Pförtnergebäudes,
  • die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamt-Vorhaben.

Gegenstand einer oder weiterer Teilgenehmigungen soll die Errichtung der weiteren maschinentechnischen Komponenten und Betriebs- und Nebengebäude sowie der Betrieb der Gesamtanlage sein.

Auslegung

Die Auslegung der Genehmigungsanträge sowie der dazugehörigen erforderlichen Unterlagen wird gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) durch eine Veröffentlichung dieser Unterlagen im Internet ersetzt.

Die Genehmigungsanträge sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen sind einen Monat vom 31. Januar 2024 bis einschließlich 29. Februar 2024 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann einsehbar.

Als zusätzliches Informationsangebot im Sinne von § 3 Absatz 2 Satz 1 PlanSiG werden die Genehmigungsanträge sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen zeitgleich bei folgenden Behörden ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden:

  • Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus,
  • Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Umwelt, Heinrich-Heine-Straße 1, Haus B, Zimmer B.2.47 in 03149 Forst (Lausitz),
  • Amt Peitz, Schulstraße 6, Bürgerbüro in 03185 Peitz.

Für Einsichtnahmen in die in Papierform ausgelegten Unterlagen wird um eine vorherige Anmeldung während der Dienststunden unter folgenden Kontaktdaten gebeten:

  • im Landesamt für Umwelt unter der Telefonnummer 0355 4991-1421 oder per E-Mail an t12@lfu.brandenburg.de,
  • im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Fachbereich Umwelt unter der Telefonnummer 03562 986170-02 oder per E-Mail an umweltamt@lkspn.de und
  • im Amt Peitz unter der Telefonnummer 035601 38-190 oder per E-Mail an buergerbuero@peitz.de.

Die ausgelegten Unterlagen enthalten unter anderem eine Anlagen- und Betriebsbeschreibung, die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit und Angaben zu Schall, Luftschadstoffen, Störfallrecht, Ausgangszustandsbericht, Artenschutz und FFH-Verträglichkeit.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 31. Januar 2024 bis einschließlich 2. April 2024 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G01523 schriftlich oder elektronisch erhoben werden:

Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 14. Mai 2024 um 10 Uhr in der Messe Cottbus, Vorparkstraße 3 in 03042 Cottbus. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Im Rahmen der Ermessensentscheidung kann anstelle eines Erörterungstermins ersatzweise auch eine Online-Konsultation gemäß § 5 Absatz 3 Satz 2 PlanSiG in Verbindung mit § 73 Absatz 6 Satz 2 bis 4 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt werden.

Findet aufgrund dieser Entscheidung eine Online-Konsultation statt, so wird dies ebenfalls öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 344)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa

Abbinder

Ident-Nr
Süd-G01523
Datum
24.01.2024
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd t12@­lfu.brandenburg.de