Errichtung und Betrieb einer Windkraftanlage in 15938 Drahnsdorf OT Schäcksdorf

- Erschienen am 27.11.2024 - Presemitteilung Süd-G01424

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
Vom 26. November 2024


Die Firma UKA Umweltgerechte Kraftanlagen GmbH & Co. KG, Dr.-Eberle-Platz 1 in 01662 Meißen, beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), in 15938 Drahnsdorf OT Schäcksdorf auf dem Grundstück in der Gemarkung Schäcksdorf, Flur 1, Flurstück 109 eine Windkraftanlage (WKA) vom Typ SG 6.6-170 des Herstellers Siemens Gamesa renewable energy (SGRE) zu errichten und zu betreiben.

Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Windkraftanlage vom Typ SG 6.6-170 mit drei Rotorblättern hat eine Nabenhöhe von 165 m, einen Rotordurchmesser von 170 m und damit eine Gesamthöhe von 250 m. Die elektrische Leistung beträgt 6,6 MW. Zur Windkraftanlage gehören Getriebe, Maschinenhaus, Stahl-Beton-Hybridturm, Fundament, Zuwegung und Kranstellfläche. Für das Vorhaben ist eine Waldumwandlung erforderlich.

Es handelt sich um eine Anlage der Nummer 1.6.2 V des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein kumulierendes Vorhaben nach §§ 10, 12 in Verbindung mit Nummer 1.6.2 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Die Inbetriebnahme der Anlage ist für Juni 2025 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 4. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Die veröffentlichten und ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prüfung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall und Schattenwurf, Auswirkungen auf Avifauna, Brutvögel, Fledermäuse und eine naturschutzfachliche Eingriffs- und Ausgleichsplanung.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 4. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Februar 2025 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G01424 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Auf einen Erörterungstermin wird verzichtet.

Gemäß § 16 Absatz 1 Satz 3 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) soll bei der Errichtung oder Änderung von Windenergieanlagen an Land auf einen Erörterungstermin verzichtet werden, wenn nicht der Antragsteller diesen beantragt. Dies gilt nach § 16 Absatz 1 Satz 4 auch für UVP-pflichtige Anlagen. Ein Antrag auf Durchführung eines Erörterungstermins wurde nicht gestellt.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlichen oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Nach § 10 Absatz 2 UVPG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben auf Grund der Kumulation mit anderen WKA eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Diese konnte entfallen, da die Durchführung der Umweltverträglichkeitsprüfung freiwillig beantragt wurde.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

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Ident-Nr
Süd-G01424
Datum
27.11.2024
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
E-Mail:
t12@­lfu.brandenburg.de