Wesentliche Änderung einer Sonderabfallverbrennungsanlage durch Errichtung und Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage am Standort 15806 Zossen OT Schöneiche

- Erschienen am 27.11.2024 - Presemitteilung Süd-G07024

Gemeinsame Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt
und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde
Vom 26. November 2024


Die Firma Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft (MEAB) mbH, Tschudistraße 3 in 14476 Potsdam beantragt die Genehmigung nach § 16 in Verbindung mit § 8 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Am Galluner Kanal, 15806 Zossen OT Schöneiche in der Gemarkung Gallun, Flur 3, Flurstück 409 die Sonderabfallverbrennungsanlage mit einer Durchsatzkapazität von 90 Tonnen pro Tag wesentlich zu ändern.

Weiterhin wird eine Zulassung vorzeitigen Beginns gemäß § 8a BImSchG beantragt.

Das Gesamtvorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Maßnahmen:

  • den Neubau und Betrieb der neuen Verbrennungslinie mit Drehrohrofen und Kesselanlage,
  • die Erhöhung der Durchsatzkapazität auf 135 Tonnen pro Tag,
  • den Neubau und Betrieb einer Rauchgasreinigungsanlage und eines 40 m hohen Schornsteins,
  • den Neubau und Betrieb von Silo-Anlagen für Filterrückstände aus der Rauchgasreinigung und für Betriebsmittel,
  • die Erweiterung des vorhandenen Bunkers um eine 4. Bunkerkassette,
  • die Erhöhung der Abfalllagermengen von 1 705 Tonnen auf 2 055 Tonnen,
  • den Neubau Vorbehandlungsanlage (mechanische Aufbereitung),
  • den Neubau einer überdachten Stellfläche für Heiß-Sonderchargen,
  • den Neubau eines Turbinengebäudes mit Luftkondensator und Wasser-Dampf-Kreislauf,
  • den Neubau von Betriebsgebäuden für EMSR-Technik, Drucklufterzeugung, Netzersatzaggregat etc.,
  • den Bau neuer Verkehrsflächen (Anlagenumfahrung, Andienung Abfall) sowie
  • die Neuordnung des Leergutlagers.

Es handelt sich dabei um die Änderung von Anlagen der Nummer 8.1.1.1 GE und 8.12.1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um die Änderung eines Vorhabens nach Nummer 8.1.1.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben besteht die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung.

Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.

Für das Vorhaben werden darüber hinaus wasserrechtliche Erlaubnisse gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) bei der unteren Wasserbehörde des Landkreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieser Verfahren sind:

  • das Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer,
  • das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser sowie
  • das Versickern von Niederschlagswasser.

Für das Vorhaben wurde eine erste Teilgenehmigung nach § 8 BlmSchG beantragt. Diese umfasst die Errichtung und den Betrieb der neuen Rauchgasreinigung inklusive der dazugehörigen Siloanlagen.

Die Inbetriebnahme der neuen Rauchgasreinigung ist im Juli 2026 vorgesehen. Die Inbetriebnahme der neuen zweiten Verbrennungslinie mit Drehrohrofen inklusive der Nebenanlagen ist voraussichtlich im Dezember 2028 vorgesehen.

Auslegung

Der Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unterlagen werden einen Monat vom 4. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Januar 2025 über das länderübergreifende zentrale UVP-Internetportal unter https://www.uvp-verbund.de/ jederzeit und für jedermann zugänglich gemacht.

Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Es wurde ein Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) vorgelegt, dieser ist Bestandteil der veröffentlichten Unterlagen.

Die veröffentlichten Unterlagen enthalten unter anderem eine Anlagen- und Betriebsbeschreibung, Angaben zu Schall, Luftschadstoffen, Gerüchen, eine Schornsteinhöhenberechnung, eine Artenschutzrechtliche Stellungnahme, eine Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, einen Untersuchungsbericht Brutvögel und ein Gutachten zur Ermittlung angemessener Sicherheitsabstände für den Betriebsbereich der oberen Klasse.

Einwendungen

Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 4. Dezember 2024 bis einschließlich 3. Februar 2025 unter Angabe der Vorhaben-ID Süd-G07024 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam oder beim Landkreis Dahme-Spreewald, Umweltamt/untere Wasserbehörde, Weinbergstraße 1 (über TEDI) in 15907 Lübben erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

Erörterungstermin

Soweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist für den 26. Februar 2025 vorgesehen. Dieser Termin dient dazu, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen zu erörtern, soweit dies für die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen von Bedeutung sein kann. Dazu wird denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, Gelegenheit gegeben, ihre Einwendungen gegenüber der Genehmigungsbehörde und dem Antragsteller zu erläutern. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlossen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

Der Veranstaltungsort wird gesondert bekanntgemacht.

Hinweise

Eine Eingangsbestätigung auf die schriftlich oder per E-Mail erhobenen Einwendungen wird nicht vorgenommen. Bei Verwendung des Einwendungsportals erfolgt eine automatische Eingangsbestätigung.

Die Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind.

Eine gesonderte Einladung zum Erörterungstermin erfolgt nicht.

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799)

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 3. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 225)

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323)

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Landesamt für Umwelt
Abteilung Technischer Umweltschutz 1
Genehmigungsverfahrensstelle Süd

Landkreis Dahme-Spreewald

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Ident-Nr
Süd-G07024
Datum
27.11.2024
Rubrik
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
Kontakt
Genehmigungsverfahrensstelle Süd
E-Mail:
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