Agrobiodiversität

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Agrobiodiversität umfasst die biologische Vielfalt von in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft genutzter sowie potentiell nutzbarer Flora und Fauna, welche auch als tier- beziehungsweise pflanzengenetische Ressourcen bezeichnet werden. Diese Arten umfassen sowohl Zuchtformen, wie auch deren verwandte Wildarten von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen. Ihr funktionierendes Zusammenspiel stellt ökologische Dienstleistungen wie zum Beispiel Nährstoffkreisläufe, Arten- und Biotopschutz, Klimaregulation, Erosionsschutz und Wasserregeneration, Bestäubungs- und Befruchtungsleistungen, Landschaftsfunktionen dar.

In Bezug auf den Klimawandel ist die Agrobiodiversiät als Anpassungsstrategie für sich ändernde Umweltbedingungen wesentlich. Eine weitere züchterische Auswahl und ein Gebrauch in der Land- und Forstwirtschaft sind vom Vorhandensein genetischer Vielfalt abhängig.

Die über Jahrtausende entstandene Vielfalt an Kulturpflanzen und Tierarten gilt heute aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und globaler Änderungen weltweit als gefährdet. Wesentliche Gefährdungsursachen sind dabei Übernutzung von Lebensräumen, Intensivierung von Anbau und Haltung, Änderung von Produktionsverfahren und das Verbraucherverhalten.

Wesentlich für die Agrobiodiversität sind daher die Erhaltung natürlicher wie nutzungsbedingter Lebensräume, Gewährleistung der Sicherung und Anpassung von Arten und innerartlicher Vielfalt (Diversität von Landschaft, der Arten und Genetik).

Neben der Sicherung genetischer Vielfalt in Genbanken kommt daher einer Nutzung unter natürlichen Bedingungen, einer sogenannten in-situ-on-farm-Erhaltung sowie dem Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensräume besondere Bedeutung bei.

Durch verschiedene internationale Abkommen und Vereinbarungen, besonders seit der Biodiversitätskonvention 1992 in Rio (CBD-Abkommen, Übereinkommen über die biologische Vielfalt) wurde darauf reagiert. 1996 mit dem internationalen Vertrag der FAO (Welternährungsorganisation), auf europäischer Ebene liegen dazu ebenfalls politische Beschlüsse und Programme vor. Auf Bundesebene existieren Strategien, programmatische Grundlagen und Maßnahmen, die die Erhaltung agrarbiologischer Vielfalt sichern sollen. Bundesländer haben auf dieser Grundlage Maßnahmenprogramme und Angebote, die helfen sollen dies umzusetzen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sicherung der pflanzengenetischen Ressourcen.

Agrobiodiversität umfasst die biologische Vielfalt von in Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft genutzter sowie potentiell nutzbarer Flora und Fauna, welche auch als tier- beziehungsweise pflanzengenetische Ressourcen bezeichnet werden. Diese Arten umfassen sowohl Zuchtformen, wie auch deren verwandte Wildarten von Tieren, Pflanzen und Mikroorganismen. Ihr funktionierendes Zusammenspiel stellt ökologische Dienstleistungen wie zum Beispiel Nährstoffkreisläufe, Arten- und Biotopschutz, Klimaregulation, Erosionsschutz und Wasserregeneration, Bestäubungs- und Befruchtungsleistungen, Landschaftsfunktionen dar.

In Bezug auf den Klimawandel ist die Agrobiodiversiät als Anpassungsstrategie für sich ändernde Umweltbedingungen wesentlich. Eine weitere züchterische Auswahl und ein Gebrauch in der Land- und Forstwirtschaft sind vom Vorhandensein genetischer Vielfalt abhängig.

Die über Jahrtausende entstandene Vielfalt an Kulturpflanzen und Tierarten gilt heute aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung und globaler Änderungen weltweit als gefährdet. Wesentliche Gefährdungsursachen sind dabei Übernutzung von Lebensräumen, Intensivierung von Anbau und Haltung, Änderung von Produktionsverfahren und das Verbraucherverhalten.

Wesentlich für die Agrobiodiversität sind daher die Erhaltung natürlicher wie nutzungsbedingter Lebensräume, Gewährleistung der Sicherung und Anpassung von Arten und innerartlicher Vielfalt (Diversität von Landschaft, der Arten und Genetik).

Neben der Sicherung genetischer Vielfalt in Genbanken kommt daher einer Nutzung unter natürlichen Bedingungen, einer sogenannten in-situ-on-farm-Erhaltung sowie dem Schutz und der Entwicklung der natürlichen Lebensräume besondere Bedeutung bei.

Durch verschiedene internationale Abkommen und Vereinbarungen, besonders seit der Biodiversitätskonvention 1992 in Rio (CBD-Abkommen, Übereinkommen über die biologische Vielfalt) wurde darauf reagiert. 1996 mit dem internationalen Vertrag der FAO (Welternährungsorganisation), auf europäischer Ebene liegen dazu ebenfalls politische Beschlüsse und Programme vor. Auf Bundesebene existieren Strategien, programmatische Grundlagen und Maßnahmen, die die Erhaltung agrarbiologischer Vielfalt sichern sollen. Bundesländer haben auf dieser Grundlage Maßnahmenprogramme und Angebote, die helfen sollen dies umzusetzen. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Sicherung der pflanzengenetischen Ressourcen.

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