Managementplanung Natura 2000

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Die Erstellung von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete erfolgt auf Grundlage von zwei EU-Richtlinien. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) beziehungsweise Artikel 3 der Vogelschutzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen.

Dazu können Bewirtschaftungspläne aufgestellt werden. Gemäß Paragraph 32 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz können für Natura 2000-Gebiete Bewirtschaftungspläne selbständig oder als Bestandteil anderer Pläne erstellt werden. Zur Untersetzung der Erhaltungsziele und zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie werden im Land Brandenburg in der Regel Managementpläne für die europäischen Schutzgebiete erarbeitet.

Managementpläne sind Fachpläne des Naturschutzes. In den elf Naturparken und drei Biosphärenreservaten sind Managementpläne teilweise Bestandteil der Pflege- und Entwicklungspläne. Im Nationalpark Unteres Odertal erfüllt der Nationalparkplan die Funktion eines Bewirtschaftungsplans. Weitere Instrumente zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie sind Bewirtschaftungserlasse und Managementvermerke. Für bestimmte Arten und Biotope, zum Beispiel für den Dunklen Wiesen-Ameisenbläuling oder den Heldbock, wurden gebietsübergreifend Themenmanagementpläne erarbeitet.

Managementpläne mit Angaben zu besonders sensiblen Arten können bei berechtigtem Interesse, beispielsweise in Planungsverfahren, beim Landesamt für Umwelt abgefragt werden. Eine Veröffentlichung ist aus Gründen des Artenschutzes nicht möglich.

Ein Managementplan besteht aus einem Textteil (Langfassung und Kurzfassung), einem Kartenteil (Grundlagen- und Maßnahmenkarten) sowie einem Anhang (Maßnahmentabellen und Maßnahmenblätter). Im Textteil wird der Zustand der Lebensraumtypen und Arten dargestellt, Ziele untersetzt und Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Die Pläne werden methodisch einheitlich erstellt. Es erfolgt eine Beteiligung der in ihren Belangen berührten Eigentümer, Landnutzer, Behörden und Interessenvertreter.

Die Erstellung und Fortschreibung der Managementpläne für FFH- und Vogelschutzgebiete in den Naturparks und in den Biosphärenreservaten (Brandenburger Naturlandschaften) erfolgt durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Außerhalb der Brandenburger Naturlandschaften erfolgt die Erstellung von Managementplänen für FFH-Gebiete über Projekte der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg. Auf den jeweiligen Internetseiten wird über den Bearbeitungsstand von Managementplänen informiert, die aktuell erstellt werden.

Stand der Bearbeitung

Abgeschlossene Management- oder Bewirtschaftungspläne für Natura-2000-Gebiete sowie Themenmanagementpläne sind in den Übersichten zum Stand der Bearbeitung veröffentlicht:

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Die Erstellung von Managementplänen für Natura-2000-Gebiete erfolgt auf Grundlage von zwei EU-Richtlinien. Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der europäischen Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) beziehungsweise Artikel 3 der Vogelschutzrichtlinie sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die nötigen Erhaltungsmaßnahmen festzulegen.

Dazu können Bewirtschaftungspläne aufgestellt werden. Gemäß Paragraph 32 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz können für Natura 2000-Gebiete Bewirtschaftungspläne selbständig oder als Bestandteil anderer Pläne erstellt werden. Zur Untersetzung der Erhaltungsziele und zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie und für Vogelarten des Anhangs I der Vogelschutzrichtlinie werden im Land Brandenburg in der Regel Managementpläne für die europäischen Schutzgebiete erarbeitet.

Managementpläne sind Fachpläne des Naturschutzes. In den elf Naturparken und drei Biosphärenreservaten sind Managementpläne teilweise Bestandteil der Pflege- und Entwicklungspläne. Im Nationalpark Unteres Odertal erfüllt der Nationalparkplan die Funktion eines Bewirtschaftungsplans. Weitere Instrumente zur Festlegung von Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands für Lebensraumtypen und Arten der Anhänge I und II der FFH-Richtlinie sind Bewirtschaftungserlasse und Managementvermerke. Für bestimmte Arten und Biotope, zum Beispiel für den Dunklen Wiesen-Ameisenbläuling oder den Heldbock, wurden gebietsübergreifend Themenmanagementpläne erarbeitet.

Managementpläne mit Angaben zu besonders sensiblen Arten können bei berechtigtem Interesse, beispielsweise in Planungsverfahren, beim Landesamt für Umwelt abgefragt werden. Eine Veröffentlichung ist aus Gründen des Artenschutzes nicht möglich.

Ein Managementplan besteht aus einem Textteil (Langfassung und Kurzfassung), einem Kartenteil (Grundlagen- und Maßnahmenkarten) sowie einem Anhang (Maßnahmentabellen und Maßnahmenblätter). Im Textteil wird der Zustand der Lebensraumtypen und Arten dargestellt, Ziele untersetzt und Maßnahmen zu deren Erreichung festgelegt. Die Pläne werden methodisch einheitlich erstellt. Es erfolgt eine Beteiligung der in ihren Belangen berührten Eigentümer, Landnutzer, Behörden und Interessenvertreter.

Die Erstellung und Fortschreibung der Managementpläne für FFH- und Vogelschutzgebiete in den Naturparks und in den Biosphärenreservaten (Brandenburger Naturlandschaften) erfolgt durch das Landesamt für Umwelt (LfU). Außerhalb der Brandenburger Naturlandschaften erfolgt die Erstellung von Managementplänen für FFH-Gebiete über Projekte der Stiftung Naturschutzfonds Brandenburg. Auf den jeweiligen Internetseiten wird über den Bearbeitungsstand von Managementplänen informiert, die aktuell erstellt werden.

Stand der Bearbeitung

Abgeschlossene Management- oder Bewirtschaftungspläne für Natura-2000-Gebiete sowie Themenmanagementpläne sind in den Übersichten zum Stand der Bearbeitung veröffentlicht:

Weiterführende Informationen

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