Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Dezernat I, Fachbereich Umwelt ist eine Stelle als
Sachbearbeiter Untere Naturschutzbehörde (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt dauerhaft zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Vollzug der Eingriffsregelung (§§ 13-18 BNatSchG und § 7 BbgNatschAG) in eigenständigen naturschutzrechtlichen als auch konzentrierenden Verfahren sowie in sonstigen Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zur Errichtung oder Änderung von Verkehrs- und Leitungstrassen (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, Rad-, Reit- und Wirtschaftswege, Waldwege, Brücken, Gas-, Stromleitungen einschließlich bis 380-kV-Freileitungen, Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsleitungen, Bauanzeigen, Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplan-Verfahren, Schienenwegen, Waldumwandlungen bzw. Erstaufforstungen, Abgrabungen und Aufschüttungen)
- Prüfung und Entscheidung von Vorhaben nach dem UVP-Gesetz, zum Artenschutz, bezüglich europäischer Schutzgebiete, nationaler Schutzgebiete und geschützter Landschaftsbestandteile (Alleen, Bäume, Geschützte Landschaftsbestandteile)
- Prüfung und Genehmigung von baulichen Anlagen und Bauwerken wie z. B. Brücken sowie im Straßen- und Wegebau, Verlegtechnologien von Leitungen, zum Zwecke der Alternativenprüfung zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft
- Prüfen und Entscheiden zur Genehmigung von Eingriffen nach §§ 14 ff BNatSchG in eigener Zuständigkeit gemäß § 17 Abs. 3 BNatSchG (Beurteilung der Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Umwelt)
- Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen
- Erfassung / Ermittlung / Bewertung des betroffenen Naturraumes einschließlich der Standort- und Biotopansprache, der Bodenkunde, der möglichen Betroffenheit von Schutzgütern einschließlich von geschützten Arten und Biotopen und eventuelle Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Beeinträchtigung von Natur und Landschaft
- Entscheidung über die Einbeziehung ggf. weiterer Fachämter und Nachforderung weiterer Gutachten sowie Entscheidungen zu Ausnahmetatbeständen zum Artenschutz, Biotopschutz und Schutzgebietsbelangen
- Prüfung und Bewertung der landschaftspflegerischen Begleitpläne, Grünordnungspläne und anderer Fachgutachten wie FFH-/SPA-Verträglichkeitsprüfungen, Artenschutzfachbeiträge, Pflanz- und Gestaltungspläne, technische Planungen von Brückenbauwerken und Straßen, Wasserbauwerken wie Wehranlagen und Durchlässe, Bauvorhaben, die keine Baugenehmigung nach Baurecht erfordern
- Entscheidung über Art und Höhe von Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) und Prüfung der Realisierbarkeit
- Entscheidung zu Ausgleichszahlungen und Festlegung der Sicherheitsleistungen
- Erstellung des Genehmigungsbescheides (z.B. für Leitungen, Straßen, Waldwege, nach BauGB und BbgBauO genehmigungsfreie Bauvorhaben, Brücken, Durchlässe, die Errichtung von Sperren in der freien Landschaft (Zäune), Aufschüttungen, Abgrabungen oder sonstige Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen)
- Erstellung von Gebührenbescheiden
- Überwachung des Vorhabens und ggf. Festlegung und Durchsetzung erforderlicher Maßnahmen gem. § 3 Abs. 2 BNatSchG
- Einvernehmenserteilung an Zulassungsbehörden nach § 17 Abs. 1 u. 2 BNatSchG, z.B. auch Bergbauvorhaben, nach BImSchG zugelassene Verfahren, Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsvorhaben, Baumaßnahmen sowie Entscheidung und Festlegungen, die ohne Veränderungen Eingang in die Genehmigungsbescheide der Zulassungsbehörde finden (Beurteilung der Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Umwelt)
- Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen
- Erfassung des betroffenen Naturraumes und Ermittlung eventueller Gefahren/Beeinträchtigungen
- Bewertung der landschaftspflegerischen Begleitpläne und anderen Fachgutachten
- Abstimmung mit der verfahrensführenden Behörde und anderen Fachbehörden
- Entscheidung über Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, Art und Höhe von Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ersatzzahlungen)
- Festlegung einer Sicherheitsleistung gemäß § 17 Abs. 5 BNatSchG
- Einvernehmenserteilung mit Zulassungsbehörde herstellen
- Berechnung der anteiligen Gebühren
- Überwachung des Vorhabens und ggf. Festlegung und Durchsetzung erforderlicher Maßnahmen gem. § 3 Abs. 2 BNatSchG
- Durchsetzung der Eingriffsregelung gem. § 17 Abs. 8 BNatSchG während der Bauausführung oder nach Feststellung von Abweichungen von einer eigenen erteilten Zulassung (10 %) oder bei Anzeigen durch Andere (15 %) sowie Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen
- bei Feststellung der Nichteinhaltung der naturschutzrechtlichen Maßgaben Untersagung der weiteren Durchführung (Baustopp)
- Nutzungsuntersagung und Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustandes oder Ersatz anordnen
- Kontrolle und Überwachung der Kompensationsmaßnahmen
Folgende Anforderungen werden gestellt:
- einschlägiger Hochschulabschluss (FH/Bachelor, Dipl.-Ing.) in den Bereichen Landschaftsökologie, Landschaftsnutzung, Naturschutz- und Landschaftsplanung oder Umweltwissenschaften
- Fachkenntnisse des Naturschutz- und Verwaltungsrechts
- ökologische Kenntnisse und Kenntnisse in der Landschaftsplanung
- Kenntnisse bei der Umsetzung der naturschutzrechtlichen Belange in nationalen und europäischen Schutzgebieten
- Fachwissen hinsichtlich der Symptome von Krankheiten sowie des Bruch- und Standsicherheitsverhalten der Bäume
- technische Kenntnisse zur Umsetzung des Vermeidungsprinzips
- Kenntnisse auf dem Gebiet des Baurechts
- Kenntnisse über Verwaltungsabläufe und fachübergreifender Zusammenhänge Verwaltungsrecht oder die Bereitschaft zur Teilnahme am Lehrgang Verwaltungskompetenz für Akademiker
- sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Produktpalette sowie die Fähigkeit sich in branchenübliche Fachprogramme (z.B. GIS, ProUmwelt) einzuarbeiten
- Fahrerlaubnis Klasse B
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C1/C2)
- Beratungen mit Investoren, Vertretern der Politik sowie Verhandlungen mit Ingenieurbüros, Behörden und Bürgern
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C1/C2)
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 10 TVöD bewertet.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa begrüßt Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. In gleichem Maße werden Bewerbungen von Personen befürwortet, die ehrenamtlich Aufgaben und damit Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen.
Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen sind willkommen. Diese werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) besonders berücksichtigt.
Vollständige und aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an den
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Haupt- und Personalverwaltung
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
oder per E-Mail in einer zusammengefassten Datei im pdf-Format mit einer Größe von max. 10 MB unter Angabe des Adressaten Haupt- und Personalverwaltung an
hauptamt@lkspn.de
Hinweis:
Auf den Gebrauch von Bewerbungsmappen und auf die Vorlage von Bewerbungsfotos wird verzichtet. Es wird empfohlen, eine Behinderung/Gleichstellung zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und nachzuweisen.
Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen. Aus Kostengründen werden externe Bewerbungsunterlagen in Papierform nur zurückgesendet, soweit ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Bei Fragen zum Verfahren steht Frau Jeschke als Ansprechpartnerin telefonisch unter der Nummer +49 3562 986-11103 zur Verfügung. Bei fachspezifischen Fragen gibt Frau Holtz Auskunft, telefonisch zu erreichen unter +49 3562 986 17000.
Hinweise zum Datenschutz
Persönliche Daten werden im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den Regelungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) verarbeitet. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erhalten die beteiligten Personen und Gremien (z. B. Fachführungskräfte bzw. Fachverantwortliche, Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertretung) Einsicht in Ihre Bewerbungsunterlagen.
Im Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa, Dezernat I, Fachbereich Umwelt ist eine Stelle als
Sachbearbeiter Untere Naturschutzbehörde (m/w/d)
zum nächstmöglichen Zeitpunkt dauerhaft zu besetzen.
Zum Aufgabengebiet gehören im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Vollzug der Eingriffsregelung (§§ 13-18 BNatSchG und § 7 BbgNatschAG) in eigenständigen naturschutzrechtlichen als auch konzentrierenden Verfahren sowie in sonstigen Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit Baumaßnahmen zur Errichtung oder Änderung von Verkehrs- und Leitungstrassen (Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen, Rad-, Reit- und Wirtschaftswege, Waldwege, Brücken, Gas-, Stromleitungen einschließlich bis 380-kV-Freileitungen, Wasser-, Abwasser- und Telekommunikationsleitungen, Bauanzeigen, Baugenehmigungsverfahren, Bebauungsplan-Verfahren, Schienenwegen, Waldumwandlungen bzw. Erstaufforstungen, Abgrabungen und Aufschüttungen)
- Prüfung und Entscheidung von Vorhaben nach dem UVP-Gesetz, zum Artenschutz, bezüglich europäischer Schutzgebiete, nationaler Schutzgebiete und geschützter Landschaftsbestandteile (Alleen, Bäume, Geschützte Landschaftsbestandteile)
- Prüfung und Genehmigung von baulichen Anlagen und Bauwerken wie z. B. Brücken sowie im Straßen- und Wegebau, Verlegtechnologien von Leitungen, zum Zwecke der Alternativenprüfung zur Minimierung von Eingriffen in Natur und Landschaft
- Prüfen und Entscheiden zur Genehmigung von Eingriffen nach §§ 14 ff BNatSchG in eigener Zuständigkeit gemäß § 17 Abs. 3 BNatSchG (Beurteilung der Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Umwelt)
- Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen
- Erfassung / Ermittlung / Bewertung des betroffenen Naturraumes einschließlich der Standort- und Biotopansprache, der Bodenkunde, der möglichen Betroffenheit von Schutzgütern einschließlich von geschützten Arten und Biotopen und eventuelle Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit sowie Beeinträchtigung von Natur und Landschaft
- Entscheidung über die Einbeziehung ggf. weiterer Fachämter und Nachforderung weiterer Gutachten sowie Entscheidungen zu Ausnahmetatbeständen zum Artenschutz, Biotopschutz und Schutzgebietsbelangen
- Prüfung und Bewertung der landschaftspflegerischen Begleitpläne, Grünordnungspläne und anderer Fachgutachten wie FFH-/SPA-Verträglichkeitsprüfungen, Artenschutzfachbeiträge, Pflanz- und Gestaltungspläne, technische Planungen von Brückenbauwerken und Straßen, Wasserbauwerken wie Wehranlagen und Durchlässe, Bauvorhaben, die keine Baugenehmigung nach Baurecht erfordern
- Entscheidung über Art und Höhe von Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) und Prüfung der Realisierbarkeit
- Entscheidung zu Ausgleichszahlungen und Festlegung der Sicherheitsleistungen
- Erstellung des Genehmigungsbescheides (z.B. für Leitungen, Straßen, Waldwege, nach BauGB und BbgBauO genehmigungsfreie Bauvorhaben, Brücken, Durchlässe, die Errichtung von Sperren in der freien Landschaft (Zäune), Aufschüttungen, Abgrabungen oder sonstige Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundflächen)
- Erstellung von Gebührenbescheiden
- Überwachung des Vorhabens und ggf. Festlegung und Durchsetzung erforderlicher Maßnahmen gem. § 3 Abs. 2 BNatSchG
- Einvernehmenserteilung an Zulassungsbehörden nach § 17 Abs. 1 u. 2 BNatSchG, z.B. auch Bergbauvorhaben, nach BImSchG zugelassene Verfahren, Planfeststellungs-/ Plangenehmigungsvorhaben, Baumaßnahmen sowie Entscheidung und Festlegungen, die ohne Veränderungen Eingang in die Genehmigungsbescheide der Zulassungsbehörde finden (Beurteilung der Zulässigkeit von Eingriffen in Natur und Umwelt)
- Durchführung von Vor-Ort-Besichtigungen
- Erfassung des betroffenen Naturraumes und Ermittlung eventueller Gefahren/Beeinträchtigungen
- Bewertung der landschaftspflegerischen Begleitpläne und anderen Fachgutachten
- Abstimmung mit der verfahrensführenden Behörde und anderen Fachbehörden
- Entscheidung über Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen, Art und Höhe von Kompensationsmaßnahmen (Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, Ersatzzahlungen)
- Festlegung einer Sicherheitsleistung gemäß § 17 Abs. 5 BNatSchG
- Einvernehmenserteilung mit Zulassungsbehörde herstellen
- Berechnung der anteiligen Gebühren
- Überwachung des Vorhabens und ggf. Festlegung und Durchsetzung erforderlicher Maßnahmen gem. § 3 Abs. 2 BNatSchG
- Durchsetzung der Eingriffsregelung gem. § 17 Abs. 8 BNatSchG während der Bauausführung oder nach Feststellung von Abweichungen von einer eigenen erteilten Zulassung (10 %) oder bei Anzeigen durch Andere (15 %) sowie Kontrolle der Kompensationsmaßnahmen
- bei Feststellung der Nichteinhaltung der naturschutzrechtlichen Maßgaben Untersagung der weiteren Durchführung (Baustopp)
- Nutzungsuntersagung und Anordnung der Wiederherstellung des früheren Zustandes oder Ersatz anordnen
- Kontrolle und Überwachung der Kompensationsmaßnahmen
Folgende Anforderungen werden gestellt:
- einschlägiger Hochschulabschluss (FH/Bachelor, Dipl.-Ing.) in den Bereichen Landschaftsökologie, Landschaftsnutzung, Naturschutz- und Landschaftsplanung oder Umweltwissenschaften
- Fachkenntnisse des Naturschutz- und Verwaltungsrechts
- ökologische Kenntnisse und Kenntnisse in der Landschaftsplanung
- Kenntnisse bei der Umsetzung der naturschutzrechtlichen Belange in nationalen und europäischen Schutzgebieten
- Fachwissen hinsichtlich der Symptome von Krankheiten sowie des Bruch- und Standsicherheitsverhalten der Bäume
- technische Kenntnisse zur Umsetzung des Vermeidungsprinzips
- Kenntnisse auf dem Gebiet des Baurechts
- Kenntnisse über Verwaltungsabläufe und fachübergreifender Zusammenhänge Verwaltungsrecht oder die Bereitschaft zur Teilnahme am Lehrgang Verwaltungskompetenz für Akademiker
- sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Produktpalette sowie die Fähigkeit sich in branchenübliche Fachprogramme (z.B. GIS, ProUmwelt) einzuarbeiten
- Fahrerlaubnis Klasse B
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C1/C2)
- Beratungen mit Investoren, Vertretern der Politik sowie Verhandlungen mit Ingenieurbüros, Behörden und Bürgern
- sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (vergleichbar C1/C2)
Die Stelle ist mit der Entgeltgruppe 10 TVöD bewertet.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit ist grundsätzlich auch für Teilzeitbeschäftigte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderungen der Stelle, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann.
Der Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa begrüßt Bewerbungen von Menschen, unabhängig von deren Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. In gleichem Maße werden Bewerbungen von Personen befürwortet, die ehrenamtlich Aufgaben und damit Verantwortung für unsere Gesellschaft übernehmen.
Bewerbungen von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen sind willkommen. Diese werden bei gleicher Eignung nach Maßgabe des Neunten Buches Sozialgesetzbuch (SGB IX) besonders berücksichtigt.
Vollständige und aussagefähige Bewerbungsunterlagen richten Sie bitte an den
Landkreis Spree-Neiße/Wokrejs Sprjewja-Nysa
Haupt- und Personalverwaltung
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
oder per E-Mail in einer zusammengefassten Datei im pdf-Format mit einer Größe von max. 10 MB unter Angabe des Adressaten Haupt- und Personalverwaltung an
hauptamt@lkspn.de
Hinweis:
Auf den Gebrauch von Bewerbungsmappen und auf die Vorlage von Bewerbungsfotos wird verzichtet. Es wird empfohlen, eine Behinderung/Gleichstellung zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und nachzuweisen.
Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen. Aus Kostengründen werden externe Bewerbungsunterlagen in Papierform nur zurückgesendet, soweit ein adressierter und ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.
Bei Fragen zum Verfahren steht Frau Jeschke als Ansprechpartnerin telefonisch unter der Nummer +49 3562 986-11103 zur Verfügung. Bei fachspezifischen Fragen gibt Frau Holtz Auskunft, telefonisch zu erreichen unter +49 3562 986 17000.
Hinweise zum Datenschutz
Persönliche Daten werden im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage der einschlägigen Bestimmungen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und den Regelungen des Brandenburgischen Datenschutzgesetzes (BbgDSG) verarbeitet. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens erhalten die beteiligten Personen und Gremien (z. B. Fachführungskräfte bzw. Fachverantwortliche, Personalvertretung, Gleichstellungsbeauftragte oder Schwerbehindertenvertretung) Einsicht in Ihre Bewerbungsunterlagen.