Landeskonzept ökologische Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs

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Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kommt der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den natürlich entstandenen Fließgewässersystemen eine vorrangige Bedeutung zu. Für die Bewirtschaftungspläne Elbe und Oder wurden daher solche Flüsse und Bäche als so genannte Vorranggewässer ausgewiesen, die für die Fischpopulationen durch ihre vernetzende Funktion und als Habitate eine herausragende Bedeutung haben und somit gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen sowie der ökologischen Durchgängigkeit erfordern. Die länderübergreifend abgestimmten überregionalen Vorranggewässer wurden durch regionale Vorranggewässer ergänzt.

Mit der sukzessiven Erarbeitung des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei e. V. (IfB) fand eine detaillierte Untersetzung dieser Zielstellung mit bisher folgenden Arbeitsschritten statt::

    • Teil I: Ausweisung von Zielfischarten und abschnittsbezogenen fischökologischen Prioritätsstufen
      Dieser erste Teil mit dem Titel „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs - Ausweisung von Vorranggewässern" liegt seit September 2010 vor und beinhaltet folgende Informationen und Daten:
    • Teil II: Erarbeitung einer Entscheidungshilfe für die notwendigen Maßnahmen an Querbauwerken sowie Bewertung der Bauwerke in Vorranggewässern, die als Teil des Bundeswasserstraßennetzes dem Bund unterstehen.
      Dieser zweite Teil mit dem Titel „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (Teil II) – Bewertung und Priorisierung der Querbauwerke in Brandenburger Bundeswasserstraßen“ liegt seit dem 4. Quartal 2012 vor und enthält im Abschlussbericht:
      • Eine Einschätzung des „Bericht 1697“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zur "Herstellung der Durchgängigkeit an Staustufen von Bundeswasserstraßen – Fischökologische Einstufung der Dringlichkeit von Maßnahmen für den Fischaufstieg"
      • Eine Priorisierung der Querbauwerke des Bundes aus Sicht Brandenburgs
      • Standortanalysen und Gestaltungsvorschläge für Querbauwerke des Bundes aus Sicht Brandenburgs.
    • Teil III: Bewertung der Bauwerke in Vorranggewässern, die als Landesgewässer dem Landesamt für Umwelt beziehungsweise als Gewässer II. Ordnung den Gewässerunterhaltungsverbänden unterstehen.
      Eine Dokumentation zur Querbauwerksdatenbank und Erläuterungen zur Kostenschätzung für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind Inhalt dieses dritten Teiles des Landeskonzeptes mit dem Titel „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (Teil III)
      - Bewertung der Querbauwerke in Brandenburger Vorranggewässern" aus dem Jahr 2016:
    • Teil IV: Entscheidungsmatrix für die Priorisierung der untersuchten Querbauwerke. Im Hinblick auf eine zukünftige Maßnahmenplanung sollen sich mit dieser Entscheidungshilfe Querbauwerke identifizieren und priorisieren lassen, bei denen die Wiederherstellung der fischökologischen Durchgängigkeit besonders sinnvoll ist. Dieser vierte Teil mit dem Titel „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (Teil IV) – Entscheidungsmatrix zur Optimierung der Durchgängigkeit an Querbauwerken in Brandenburger Vorranggewässern" liegt seit 2020 vor:

Auf Basis des Landeskonzeptes für die ökologische Durchgängigkeit Teile I bis IV wurden landesweite GIS-Datensätze mit Informationen zu den Vorranggewässern für die ökologische Durchgängigkeit sowie zu den Querbauwerken in den Vorranggewässern entwickelt. Zu den katalogisierten Querbauwerken in den Vorranggewässern liegt auch jeweils ein Steckbrief vor. Diese Daten stehen zum GIS-Download zur Verfügung und können auch in der Auskunftsplattform Wasser (APW) des Landes Brandenburg direkt eingesehen werden:

Im Rahmen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie kommt der Wiederherstellung der ökologischen Durchgängigkeit in den natürlich entstandenen Fließgewässersystemen eine vorrangige Bedeutung zu. Für die Bewirtschaftungspläne Elbe und Oder wurden daher solche Flüsse und Bäche als so genannte Vorranggewässer ausgewiesen, die für die Fischpopulationen durch ihre vernetzende Funktion und als Habitate eine herausragende Bedeutung haben und somit gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässerstrukturen sowie der ökologischen Durchgängigkeit erfordern. Die länderübergreifend abgestimmten überregionalen Vorranggewässer wurden durch regionale Vorranggewässer ergänzt.

Mit der sukzessiven Erarbeitung des Landeskonzeptes zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs durch das Institut für Binnenfischerei e. V. (IfB) fand eine detaillierte Untersetzung dieser Zielstellung mit bisher folgenden Arbeitsschritten statt::

    • Teil I: Ausweisung von Zielfischarten und abschnittsbezogenen fischökologischen Prioritätsstufen
      Dieser erste Teil mit dem Titel „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs - Ausweisung von Vorranggewässern" liegt seit September 2010 vor und beinhaltet folgende Informationen und Daten:
    • Teil II: Erarbeitung einer Entscheidungshilfe für die notwendigen Maßnahmen an Querbauwerken sowie Bewertung der Bauwerke in Vorranggewässern, die als Teil des Bundeswasserstraßennetzes dem Bund unterstehen.
      Dieser zweite Teil mit dem Titel „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (Teil II) – Bewertung und Priorisierung der Querbauwerke in Brandenburger Bundeswasserstraßen“ liegt seit dem 4. Quartal 2012 vor und enthält im Abschlussbericht:
      • Eine Einschätzung des „Bericht 1697“ der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG) zur "Herstellung der Durchgängigkeit an Staustufen von Bundeswasserstraßen – Fischökologische Einstufung der Dringlichkeit von Maßnahmen für den Fischaufstieg"
      • Eine Priorisierung der Querbauwerke des Bundes aus Sicht Brandenburgs
      • Standortanalysen und Gestaltungsvorschläge für Querbauwerke des Bundes aus Sicht Brandenburgs.
    • Teil III: Bewertung der Bauwerke in Vorranggewässern, die als Landesgewässer dem Landesamt für Umwelt beziehungsweise als Gewässer II. Ordnung den Gewässerunterhaltungsverbänden unterstehen.
      Eine Dokumentation zur Querbauwerksdatenbank und Erläuterungen zur Kostenschätzung für die Wiederherstellung der Durchgängigkeit sind Inhalt dieses dritten Teiles des Landeskonzeptes mit dem Titel „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (Teil III)
      - Bewertung der Querbauwerke in Brandenburger Vorranggewässern" aus dem Jahr 2016:
    • Teil IV: Entscheidungsmatrix für die Priorisierung der untersuchten Querbauwerke. Im Hinblick auf eine zukünftige Maßnahmenplanung sollen sich mit dieser Entscheidungshilfe Querbauwerke identifizieren und priorisieren lassen, bei denen die Wiederherstellung der fischökologischen Durchgängigkeit besonders sinnvoll ist. Dieser vierte Teil mit dem Titel „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs (Teil IV) – Entscheidungsmatrix zur Optimierung der Durchgängigkeit an Querbauwerken in Brandenburger Vorranggewässern" liegt seit 2020 vor:

Auf Basis des Landeskonzeptes für die ökologische Durchgängigkeit Teile I bis IV wurden landesweite GIS-Datensätze mit Informationen zu den Vorranggewässern für die ökologische Durchgängigkeit sowie zu den Querbauwerken in den Vorranggewässern entwickelt. Zu den katalogisierten Querbauwerken in den Vorranggewässern liegt auch jeweils ein Steckbrief vor. Diese Daten stehen zum GIS-Download zur Verfügung und können auch in der Auskunftsplattform Wasser (APW) des Landes Brandenburg direkt eingesehen werden:


 

Ergänzend zu den Teilen I bis IV des Landeskonzeptes fand 2013 speziell für die Vorranggewässer des Landes Brandenburg eine modellgestützte Untersuchung der Frage statt, ob der verfügbare Abfluss zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer überhaupt ausreicht:

  • „Nachweis der Wasserverfügbarkeit für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Land Brandenburg"
    Die Studie wurde vom Institut biota in Zusammenarbeit mit dem Büro für Angewandte Hydrologie (BAH) ausgeführt. Teil I führt den Nachweis für die prioritären überregionalen Vorranggewässer "Untere Havel" und "Untere Spree". Teil II (Anhang) beinhaltet die Untersuchung für alle regionalen und überregionalen Vorranggewässer.

Das „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs“ stellt eine fachliche Grundlage für die Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Brandenburg dar. In der Regel bedarf jede Planung effektiver ortskonkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit weitergehender Analysen, Variantenvergleiche und der Einbeziehung von Gewässernutzern und -anrainern. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Gewässerentwicklungskonzepte, mit deren Hilfe erste konzeptionelle Grobplanungen der Einzelmaßnahmen erfolgen können.

Zu den möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit zählen unter anderem:

  • ersatzloser Rückbau einer Stauanlage oder eines Sohlabsturzes
  • Stauanlage / Sohlabsturz durch raue Rampe / Gleite ersetzen
  • Sohlrampe / -gleite nachbessern / optimieren
  • Fischpass an Wehr / Schleuse oder anderem Querbauwerk anlegen (auch Wasserkraftanlage)
  • vorhandenen Fischpass funktionsfähig machen / optimieren
  • Umgehungsgerinne anlegen oder optimieren
  • Verrohrung öffnen oder umgestalten (zum Beispiel zu einem offenen Kastenprofil oder Durchmesser vergrößern)
  • Durchlass rückbauen oder umgestalten
  • Fischschutzmaßnahme an Wasserkraftanlage oder Entnahmebauwerk (zum Beispiel Rechenanlage bauen oder ertüchtigen)

Bei Verwendung der hier bereitgestellten Daten für Veröffentlichungen oder in Berichten und Analysen geben Sie bitte folgende Quelle an – "Landesamt für Umwelt Brandenburg, Link, Datum des Downloads".
Bitte beachten Sie die Datennutzungsbedingungen.

Ergänzend zu den Teilen I bis IV des Landeskonzeptes fand 2013 speziell für die Vorranggewässer des Landes Brandenburg eine modellgestützte Untersuchung der Frage statt, ob der verfügbare Abfluss zur Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit der Gewässer überhaupt ausreicht:

  • „Nachweis der Wasserverfügbarkeit für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit im Land Brandenburg"
    Die Studie wurde vom Institut biota in Zusammenarbeit mit dem Büro für Angewandte Hydrologie (BAH) ausgeführt. Teil I führt den Nachweis für die prioritären überregionalen Vorranggewässer "Untere Havel" und "Untere Spree". Teil II (Anhang) beinhaltet die Untersuchung für alle regionalen und überregionalen Vorranggewässer.

Das „Landeskonzept zur ökologischen Durchgängigkeit der Fließgewässer Brandenburgs“ stellt eine fachliche Grundlage für die Maßnahmenplanung zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie im Land Brandenburg dar. In der Regel bedarf jede Planung effektiver ortskonkreter Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit weitergehender Analysen, Variantenvergleiche und der Einbeziehung von Gewässernutzern und -anrainern. Eine wesentliche Rolle spielen dabei Gewässerentwicklungskonzepte, mit deren Hilfe erste konzeptionelle Grobplanungen der Einzelmaßnahmen erfolgen können.

Zu den möglichen Maßnahmen zur Verbesserung der Durchgängigkeit zählen unter anderem:

  • ersatzloser Rückbau einer Stauanlage oder eines Sohlabsturzes
  • Stauanlage / Sohlabsturz durch raue Rampe / Gleite ersetzen
  • Sohlrampe / -gleite nachbessern / optimieren
  • Fischpass an Wehr / Schleuse oder anderem Querbauwerk anlegen (auch Wasserkraftanlage)
  • vorhandenen Fischpass funktionsfähig machen / optimieren
  • Umgehungsgerinne anlegen oder optimieren
  • Verrohrung öffnen oder umgestalten (zum Beispiel zu einem offenen Kastenprofil oder Durchmesser vergrößern)
  • Durchlass rückbauen oder umgestalten
  • Fischschutzmaßnahme an Wasserkraftanlage oder Entnahmebauwerk (zum Beispiel Rechenanlage bauen oder ertüchtigen)

Bei Verwendung der hier bereitgestellten Daten für Veröffentlichungen oder in Berichten und Analysen geben Sie bitte folgende Quelle an – "Landesamt für Umwelt Brandenburg, Link, Datum des Downloads".
Bitte beachten Sie die Datennutzungsbedingungen.

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