Kartenanwendung Elektronisches Wasserbuch

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Welche Gewässerbenutzungen enthält das Wasserbuch:

Welche Gewässerbenutzungen enthält das Wasserbuch:

  • Eintragungspflichtige Rechtsverhältnisse des Wasserrechts

    Eintragungspflichtige Rechtsverhältnisse des Wasserrechts nach Wasserhaushaltsgesetz Paragraph 87 Absatz 2 sind:

    • wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, die nicht vorübergehenden Zwecken dienen
    • alte Wasserrechte und Befugnisse, Planfeststellungsbescheide und Plangenehmigungen
    • Wasserschutzgebiete
    • Hochwasserrisikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete 

    Eintragungspflichtige Rechtsverhältnisse des Wasserrechts nach Wasserhaushaltsgesetz Paragraph 87 Absatz 2 sind:

    • wasserrechtliche Erlaubnisse und Bewilligungen, die nicht vorübergehenden Zwecken dienen
    • alte Wasserrechte und Befugnisse, Planfeststellungsbescheide und Plangenehmigungen
    • Wasserschutzgebiete
    • Hochwasserrisikogebiete und festgesetzte Überschwemmungsgebiete 
  • Wasserbuchrelevante Rechtsverhältnisse nach Brandenburgische Wasserbuchverordnung

    Wasserbuchrelevante Rechtsverhältnisse nach Brandenburgische Wasserbuchverordnung (BbgWaBuV)

    sind Rechtsverhältnisse, die:

    • für länger als ein Jahr zugelassen sind und
    • eine tägliche Entnahme, Zutageleitung, Zutageförderung, Ableitung von mehr als acht Kubikmeter zulassen,
    • eine Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen von mehr als acht Kubikmeter pro Tag zulassen, oder eine erhebliche Auswirkung auf den Wasserhaushalt zu erwarten haben.

    Wasserbuchrelevante Rechtsverhältnisse nach Brandenburgische Wasserbuchverordnung (BbgWaBuV)

    sind Rechtsverhältnisse, die:

    • für länger als ein Jahr zugelassen sind und
    • eine tägliche Entnahme, Zutageleitung, Zutageförderung, Ableitung von mehr als acht Kubikmeter zulassen,
    • eine Einleitung von gereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen von mehr als acht Kubikmeter pro Tag zulassen, oder eine erhebliche Auswirkung auf den Wasserhaushalt zu erwarten haben.
  • Was sind Gewässerbenutzungen?

    Was sind Gewässerbenutzungen?

    • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
    • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
    • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt
    • Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer
    • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
    • Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierfür bestimmt oder geeignet sind
    • Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen
    • Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, einschließlich der zugehörigen Tiefbohrungen
    • untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser, das bei Maßnahmen nach  Paragraph 9 Satz 2 Nummer 3 Wasserhaushaltsgesetz oder anderen Maßnahmen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl anfällt

    Was sind Gewässerbenutzungen?

    • Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern
    • Aufstauen und Absenken von oberirdischen Gewässern
    • Entnehmen fester Stoffe aus oberirdischen Gewässern, soweit sich dies auf die Gewässereigenschaften auswirkt
    • Einbringen und Einleiten von Stoffen in Gewässer
    • Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser
    • Aufstauen, Absenken und Umleiten von Grundwasser durch Anlagen, die hierfür bestimmt oder geeignet sind
    • Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß nachteilige Veränderungen der Wasserbeschaffenheit herbeizuführen
    • Aufbrechen von Gesteinen unter hydraulischem Druck zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas, Erdöl oder Erdwärme, einschließlich der zugehörigen Tiefbohrungen
    • untertägige Ablagerung von Lagerstättenwasser, das bei Maßnahmen nach  Paragraph 9 Satz 2 Nummer 3 Wasserhaushaltsgesetz oder anderen Maßnahmen zur Aufsuchung oder Gewinnung von Erdgas oder Erdöl anfällt

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