Gemeldete Nutztierschäden und Rissstatistik im Land Brandenburg


Im Jahr Jahres 2022 wurden insgesamt 297 Schadensereignisse gemeldet, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen wurde. Hierbei wurden 1116 Nutztiere getötet, verletzt oder sind verschollen. In 204 Fällen waren Schaf- und Ziegenhalter von den Übergriffen betroffen. Dabei wurden 973 Tiere getötet, verletzt oder sind verschollen. Weiterhin weist die Schadensstatistik 107 Rinder (zumeist neugeborene Kälber), 32 Stück Damwild und drei Stück Muffelwild auf. Bei einem Übergriff auf eine Schafherde wurde ein Herdenschutzhund leicht verletzt.
Die anhaltenden Nutztierrisse erklären sich hauptsächlich durch noch immer nicht flächendeckend umgesetzte Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere auch in den Gebieten, in denen es schon lange Wölfe gibt. In 212 Fällen (71 Prozent) waren die Weidetiere nicht durch wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 51 Fällen (17 Prozent) wurden Tiere geschädigt, die mit einem relativ geringen Schutzniveau (Mindeststandard als Voraussetzung für Schadensausgleichsregelungen) geschützt waren. In zwei weiteren Fällen ließ sich der Herdenschutz nicht einschätzen (1 Prozent), und in 32 Fällen (11 Prozent) waren die gerissenen Nutztiere entsprechend der vom Landesamt für Umwelt empfohlenen sehr guten Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 21 Fällen (7 Prozent) in zwei Gebieten wurde dieser empfohlene Schutz von einem Wolf mehrfach überwunden. Wenn empfohlener Herdenschutz mehrfach von einem Wolf im engen zeitlichen Zusammenhang überwunden wird, sind die Voraussetzungen gem. Paragraph 5 in Verbindung mit Paragraph 9 Brandenburgische Wolfsverordnung für Ausnahmen zur Abwendung von Übergriffen auf Weidetiere erfüllt.
Das zeigt sich zum Beispiel deutlich bei den betroffenen Rinderkälbern: Bis auf einen Fall sind alle Rinderkälber, bei denen als Todesursache der Wolf nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen werden konnte, nicht wolfsabweisend geschützt gewesen.
Es zeigt sich also erneut, dass Wölfe, die „Erfolg“ beim Überwinden eines nicht ausreichenden Herdenschutzes hatten, dieses angelernte Verhalten auf unterschiedlichen Flächen und in unterschiedlichen Nutztierherden anwenden. Die frühzeitige Umsetzung empfohlener Schutzmaßnahmen kann diesen Lerneffekt unterbinden. Ein guter Herdenschutz ist deshalb unerlässlich und wird vom Land Brandenburg gefördert, ebenso wie die Betriebsausgaben für den Unterhalt von Zäunen und Herdenschutzhunden. Deshalb hält das Landesamt für Umwelt auch an der hohen Beratungsintensität fest. So wurden im Jahr 2022 rund 300 einzelbetriebliche Vor-Ort-Beratungen zum Herdenschutz und zur Präventionsförderung in Brandenburg bei Nutztierhaltern durchgeführt.
Vom Wolf gerissene oder verletzte Nutztiere (Verursacherschaft nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen)
Im Jahr Jahres 2022 wurden insgesamt 297 Schadensereignisse gemeldet, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen wurde. Hierbei wurden 1116 Nutztiere getötet, verletzt oder sind verschollen. In 204 Fällen waren Schaf- und Ziegenhalter von den Übergriffen betroffen. Dabei wurden 973 Tiere getötet, verletzt oder sind verschollen. Weiterhin weist die Schadensstatistik 107 Rinder (zumeist neugeborene Kälber), 32 Stück Damwild und drei Stück Muffelwild auf. Bei einem Übergriff auf eine Schafherde wurde ein Herdenschutzhund leicht verletzt.
Die anhaltenden Nutztierrisse erklären sich hauptsächlich durch noch immer nicht flächendeckend umgesetzte Herdenschutzmaßnahmen, insbesondere auch in den Gebieten, in denen es schon lange Wölfe gibt. In 212 Fällen (71 Prozent) waren die Weidetiere nicht durch wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 51 Fällen (17 Prozent) wurden Tiere geschädigt, die mit einem relativ geringen Schutzniveau (Mindeststandard als Voraussetzung für Schadensausgleichsregelungen) geschützt waren. In zwei weiteren Fällen ließ sich der Herdenschutz nicht einschätzen (1 Prozent), und in 32 Fällen (11 Prozent) waren die gerissenen Nutztiere entsprechend der vom Landesamt für Umwelt empfohlenen sehr guten Herdenschutzmaßnahmen geschützt. In 21 Fällen (7 Prozent) in zwei Gebieten wurde dieser empfohlene Schutz von einem Wolf mehrfach überwunden. Wenn empfohlener Herdenschutz mehrfach von einem Wolf im engen zeitlichen Zusammenhang überwunden wird, sind die Voraussetzungen gem. Paragraph 5 in Verbindung mit Paragraph 9 Brandenburgische Wolfsverordnung für Ausnahmen zur Abwendung von Übergriffen auf Weidetiere erfüllt.
Das zeigt sich zum Beispiel deutlich bei den betroffenen Rinderkälbern: Bis auf einen Fall sind alle Rinderkälber, bei denen als Todesursache der Wolf nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen werden konnte, nicht wolfsabweisend geschützt gewesen.
Es zeigt sich also erneut, dass Wölfe, die „Erfolg“ beim Überwinden eines nicht ausreichenden Herdenschutzes hatten, dieses angelernte Verhalten auf unterschiedlichen Flächen und in unterschiedlichen Nutztierherden anwenden. Die frühzeitige Umsetzung empfohlener Schutzmaßnahmen kann diesen Lerneffekt unterbinden. Ein guter Herdenschutz ist deshalb unerlässlich und wird vom Land Brandenburg gefördert, ebenso wie die Betriebsausgaben für den Unterhalt von Zäunen und Herdenschutzhunden. Deshalb hält das Landesamt für Umwelt auch an der hohen Beratungsintensität fest. So wurden im Jahr 2022 rund 300 einzelbetriebliche Vor-Ort-Beratungen zum Herdenschutz und zur Präventionsförderung in Brandenburg bei Nutztierhaltern durchgeführt.
Vom Wolf gerissene oder verletzte Nutztiere (Verursacherschaft nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen)
Übersicht gerissener oder verletzter Nutztiere, bei denen Wolf als Verursacher nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen werden kann
Übersicht gerissener oder verletzter Nutztiere, bei denen Wolf als Verursacher nachgewiesen oder nicht ausgeschlossen werden kann
Beihilfe des Landesamtes für Umwelt zur Entschädigung von gerissenen Nutztieren
Die in den einzelnen Jahren an die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter als Beihilfe des Landes Brandenburg ausgezahlten Summen sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen.
Bis September 2021 wurden 651.863,23 Euro an geschädigte Tierhalterinnen und Tierhalter ausgezahlt.
Beihilfe des Landesamtes für Umwelt zur Entschädigung von gerissenen Nutztieren
Die in den einzelnen Jahren an die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter als Beihilfe des Landes Brandenburg ausgezahlten Summen sind der nachfolgenden Grafik zu entnehmen.
Bis September 2021 wurden 651.863,23 Euro an geschädigte Tierhalterinnen und Tierhalter ausgezahlt.
Übersichtskarten zum Rissgeschehen
Die Karten und Tabellen zeigen das Rissgeschehen der letzten Jahre, bei denen Wolf als Verursacher nachgewiesen, Wolf wahrscheinlich oder nicht ausgeschlossen werden kann. Weiterhin werden die Nachweise, wo kein Wolf nachgewiesen oder die Bewertung nicht möglich war angezeigt. Es erfolgt eine Unterteilung nach Nutztierarten.
Übersichtskarten zum Rissgeschehen
Die Karten und Tabellen zeigen das Rissgeschehen der letzten Jahre, bei denen Wolf als Verursacher nachgewiesen, Wolf wahrscheinlich oder nicht ausgeschlossen werden kann. Weiterhin werden die Nachweise, wo kein Wolf nachgewiesen oder die Bewertung nicht möglich war angezeigt. Es erfolgt eine Unterteilung nach Nutztierarten.