Qualitätsmanagement

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In der Europäischen Union gelten verbindlichen Regeln zur Beurteilung der Luftqualität. Diese sind in diversen Richtlinien und Beschlüssen festgeschrieben (Zusammenstellung siehe unten). Im Rahmen der Berichterstattung der Mitgliedstaaten fordert die Kommission neben der eigentlichen Beurteilung – zum Beispiel Messergebnisse, Grenzwert eingehalten ja/nein, und so weiter – auch die Übermittlung von zahlreichen anderen Informationen, wie

  • die Schätzung der Unsicherheit der verwendeten Beurteilungsverfahren (zum Beispiel Messung)
  • eine entsprechende Dokumentation der Rückverfolgbarkeit und Unsicherheitsschätzung (zum Beispiel zu den Messwerten), sowie
  • die Bereitstellung eines Weblinks für die Dokumentation der Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle.

Die nachfolgenden Informationen erarbeiten wir regelmäßig zur Erfüllung dieser formalen Anforderungen. Zugleich möchten wir unsere Arbeit an dieser Stelle für alle transparent machen, die mehr zum Thema Luftqualitätsbeurteilung wissen möchten.

In der Europäischen Union gelten verbindlichen Regeln zur Beurteilung der Luftqualität. Diese sind in diversen Richtlinien und Beschlüssen festgeschrieben (Zusammenstellung siehe unten). Im Rahmen der Berichterstattung der Mitgliedstaaten fordert die Kommission neben der eigentlichen Beurteilung – zum Beispiel Messergebnisse, Grenzwert eingehalten ja/nein, und so weiter – auch die Übermittlung von zahlreichen anderen Informationen, wie

  • die Schätzung der Unsicherheit der verwendeten Beurteilungsverfahren (zum Beispiel Messung)
  • eine entsprechende Dokumentation der Rückverfolgbarkeit und Unsicherheitsschätzung (zum Beispiel zu den Messwerten), sowie
  • die Bereitstellung eines Weblinks für die Dokumentation der Qualitätssicherung/Qualitätskontrolle.

Die nachfolgenden Informationen erarbeiten wir regelmäßig zur Erfüllung dieser formalen Anforderungen. Zugleich möchten wir unsere Arbeit an dieser Stelle für alle transparent machen, die mehr zum Thema Luftqualitätsbeurteilung wissen möchten.

Welche Messverfahren verwenden wir?

Bei der Umsetzung der gesetzlichen Luftqualitätsbeurteilung setzen wir grundsätzlich Geräte mit offizieller Eignungsprüfung ein. Das Umweltbundesamt führt auf seiner Webseite Anerkannte Messgeräte und Messverfahren unter anderem Listen entsprechend bekanntgegebener Immissionsmesseinrichtungen für zahlreiche Luftschadstoffe.

Für die kontinuierliche Messung von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NO, NO2, NOx), Ozon (O3) und Kohlenmonoxid (CO) im Land Brandenburg verwenden wir Messverfahren gemäß der jeweiligen Referenzmethode der EU-Luftqualitätsrichtlinie.

Die Bestimmung der Staubinhaltsstoffe Nickel, Cadmium und Arsen führen wir nach dem Referenzverfahren aus der Richtlinie 2004/107/EG durch. Blei im PM10 ermitteln wir wiederum nach Referenzverfahren der EU-Luftqualitätsrichtlinie.

Benzolimmissionen messen wir sowohl anhand aktiv besaugter als auch an passiv durchströmten Probenröhrchen. Die aktive Probenahme entspricht dem festgelegten Referenzverfahren der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Für die passive Benzolprobenahme haben wir die Gleichwertigkeit der Ergebnisse zum Referenzverfahren nachgewiesen. Eine Dokumentation dazu legen wir mit dem Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt, Heft Nummer 156 vor.

Die Konzentration von Feinstaub PM10 und PM2,5 bestimmen wir mit der Referenzmethode und außerdem mittels automatischer Staubmonitore. Die Gleichwertigkeit der Ergebnisse zum gravimetrischen Referenzverfahren müssen wir auch in diesem Fall dokumentieren. Der grundsätzliche Nachweis für die Verwendbarkeit der eingesetzten Gerätefamilien muss seitens des Herstellers durch Eignungsprüfung und Äquivalenznachweise erbracht werden.

Welche Messverfahren verwenden wir?

Bei der Umsetzung der gesetzlichen Luftqualitätsbeurteilung setzen wir grundsätzlich Geräte mit offizieller Eignungsprüfung ein. Das Umweltbundesamt führt auf seiner Webseite Anerkannte Messgeräte und Messverfahren unter anderem Listen entsprechend bekanntgegebener Immissionsmesseinrichtungen für zahlreiche Luftschadstoffe.

Für die kontinuierliche Messung von Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxiden (NO, NO2, NOx), Ozon (O3) und Kohlenmonoxid (CO) im Land Brandenburg verwenden wir Messverfahren gemäß der jeweiligen Referenzmethode der EU-Luftqualitätsrichtlinie.

Die Bestimmung der Staubinhaltsstoffe Nickel, Cadmium und Arsen führen wir nach dem Referenzverfahren aus der Richtlinie 2004/107/EG durch. Blei im PM10 ermitteln wir wiederum nach Referenzverfahren der EU-Luftqualitätsrichtlinie.

Benzolimmissionen messen wir sowohl anhand aktiv besaugter als auch an passiv durchströmten Probenröhrchen. Die aktive Probenahme entspricht dem festgelegten Referenzverfahren der EU-Luftqualitätsrichtlinie. Für die passive Benzolprobenahme haben wir die Gleichwertigkeit der Ergebnisse zum Referenzverfahren nachgewiesen. Eine Dokumentation dazu legen wir mit dem Fachbeitrag des Landesamtes für Umwelt, Heft Nummer 156 vor.

Die Konzentration von Feinstaub PM10 und PM2,5 bestimmen wir mit der Referenzmethode und außerdem mittels automatischer Staubmonitore. Die Gleichwertigkeit der Ergebnisse zum gravimetrischen Referenzverfahren müssen wir auch in diesem Fall dokumentieren. Der grundsätzliche Nachweis für die Verwendbarkeit der eingesetzten Gerätefamilien muss seitens des Herstellers durch Eignungsprüfung und Äquivalenznachweise erbracht werden.

  • Literaturhinweise Eignungsprüfungen/Äquivalenznachweise

    Eignungsprüfungen

    • Technischer Überwachungsverein (TÜV) Rheinland Energy GmbH (2016, 2017): Bericht über die Eignungsprüfung der Immissionsmesseinrichtung Fidas® bzw. Fidas® 200 der Firma PALAS GmbH für die Komponenten Schwebstaub PM10 und PM2,5, Bericht-Nummer: 936/21227195/C und Addendum, Bericht-Nummer 936/21239824/A
    • Technischer Überwachungsverein (TÜV) Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH Luftreinhaltung (2006): Bericht über die Eignungsprüfung der Immissionsmesseinrichtung Modell 5030 SHARP MONITOR mit PM10 Vorabscheider der Firma Thermo Fisher Scientific für die Komponente Schwebstaub PM10, Bericht-Nummer: 936/21203481/A
    • TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH Luftreinhaltung (2006): Bericht über die Eignungsprüfung der Immissionsmesseinrichtung Modell 5030 SHARP MONITOR mit PM2,5 Vorabscheider der Firma Thermo Fisher Scientific für die Komponente Schwebstaub PM2,5, Bericht-Nummer: 936/21203481/B
    • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2005): Prüfung des Schwebstaubmessgerätes Environmental Dust Monitor – Model 180 der Firma Grimm Aerosoltechnik auf gleichwertige Ergebnisse wie mit der Referenzmethode der Europäischen Norm DIN/EN 12341 bei der Messung von Schwebstaub der Fraktion PM10, Bericht-Nummer: 21-18/2005

    Äquivalenznachweise

    • Wolf, A., Fröhlich, M., Moosmann, L. (2010): Äquivalenztest optischer PM-Monitore im Auftrag der Firma Grimm an vier Messstellen in Österreich, Umweltbundesamt Wien

    Eignungsprüfungen

    • Technischer Überwachungsverein (TÜV) Rheinland Energy GmbH (2016, 2017): Bericht über die Eignungsprüfung der Immissionsmesseinrichtung Fidas® bzw. Fidas® 200 der Firma PALAS GmbH für die Komponenten Schwebstaub PM10 und PM2,5, Bericht-Nummer: 936/21227195/C und Addendum, Bericht-Nummer 936/21239824/A
    • Technischer Überwachungsverein (TÜV) Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH Luftreinhaltung (2006): Bericht über die Eignungsprüfung der Immissionsmesseinrichtung Modell 5030 SHARP MONITOR mit PM10 Vorabscheider der Firma Thermo Fisher Scientific für die Komponente Schwebstaub PM10, Bericht-Nummer: 936/21203481/A
    • TÜV Rheinland Immissionsschutz und Energiesysteme GmbH Luftreinhaltung (2006): Bericht über die Eignungsprüfung der Immissionsmesseinrichtung Modell 5030 SHARP MONITOR mit PM2,5 Vorabscheider der Firma Thermo Fisher Scientific für die Komponente Schwebstaub PM2,5, Bericht-Nummer: 936/21203481/B
    • Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2005): Prüfung des Schwebstaubmessgerätes Environmental Dust Monitor – Model 180 der Firma Grimm Aerosoltechnik auf gleichwertige Ergebnisse wie mit der Referenzmethode der Europäischen Norm DIN/EN 12341 bei der Messung von Schwebstaub der Fraktion PM10, Bericht-Nummer: 21-18/2005

    Äquivalenznachweise

    • Wolf, A., Fröhlich, M., Moosmann, L. (2010): Äquivalenztest optischer PM-Monitore im Auftrag der Firma Grimm an vier Messstellen in Österreich, Umweltbundesamt Wien

Dokumentationen zur Datenqualität

Beim Feinstaub  führen wir jährlich standortbezogene Vergleiche der Messautomaten zum gravimetrischen Referenzverfahren durch. Die Berichtsdokumente bieten wir zum Download an:

Jahr PM10 PM2,5
2012 PM10-2012 PM2,5-2012
2013 PM10-2013 PM2,5-2013
2014 PM10-2014 PM2,5-2014
2015 PM10-2015 PM2,5-2015
2016 PM10-2016 PM2,5-2016
2017 PM10-2017 PM2,5-2017
2018 PM10-2018 PM2,5-2018
2019 PM10-2019 PM2,5-2019
2020 PM10-2020 PM2,5-2020
2021 PM10-2021 PM2,5-2021
2022 PM10-2022 PM2,5-2022
2023 PM10-2023 PM2,5-2023

Die Quantifizierung und Bewertung von Messunsicherheiten ist in der Prozedur des Gleichwertigkeitsnachweises bereits enthalten. Für die mit Referenzmethoden gemessenen gasförmigen Luftschadstoffe müssen wir diese Qualitätssicherungsmaßnahme eigens durchführen. Auch hierzu stellen wird jährlich eine Dokumentation bereit:

Jahr gasförmige Luftschadstoffe
2013 CO-NOx-O3-SO2-2013
2014 CO-NOx-O3-SO2-2014
2015 CO-NOx-O3-SO2-2015
2016 CO-NOx-O3-SO2-2016
2017 CO-NOx-O3-SO2-2017
2018 CO-NOx-O3-SO2-2018
2019 CO-NOx-O3-SO2-2019
2020 CO-NOx-O3-SO2-2020
2021 CO-NOx-03-SO2-2021
2022 CO-NOx-03-SO2-2022
2023 CO-NOx-03-SO2-2023

Dokumentationen zur Datenqualität

Beim Feinstaub  führen wir jährlich standortbezogene Vergleiche der Messautomaten zum gravimetrischen Referenzverfahren durch. Die Berichtsdokumente bieten wir zum Download an:

Jahr PM10 PM2,5
2012 PM10-2012 PM2,5-2012
2013 PM10-2013 PM2,5-2013
2014 PM10-2014 PM2,5-2014
2015 PM10-2015 PM2,5-2015
2016 PM10-2016 PM2,5-2016
2017 PM10-2017 PM2,5-2017
2018 PM10-2018 PM2,5-2018
2019 PM10-2019 PM2,5-2019
2020 PM10-2020 PM2,5-2020
2021 PM10-2021 PM2,5-2021
2022 PM10-2022 PM2,5-2022
2023 PM10-2023 PM2,5-2023

Die Quantifizierung und Bewertung von Messunsicherheiten ist in der Prozedur des Gleichwertigkeitsnachweises bereits enthalten. Für die mit Referenzmethoden gemessenen gasförmigen Luftschadstoffe müssen wir diese Qualitätssicherungsmaßnahme eigens durchführen. Auch hierzu stellen wird jährlich eine Dokumentation bereit:

Jahr gasförmige Luftschadstoffe
2013 CO-NOx-O3-SO2-2013
2014 CO-NOx-O3-SO2-2014
2015 CO-NOx-O3-SO2-2015
2016 CO-NOx-O3-SO2-2016
2017 CO-NOx-O3-SO2-2017
2018 CO-NOx-O3-SO2-2018
2019 CO-NOx-O3-SO2-2019
2020 CO-NOx-O3-SO2-2020
2021 CO-NOx-03-SO2-2021
2022 CO-NOx-03-SO2-2022
2023 CO-NOx-03-SO2-2023

Weiterführende Informationen

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